"1 von 2 EA"

Dr Franke Ghostwriter
"1 von 2 EA"...

Hallo zusammen!

Habe mal eine doofe Frage... Auf den Wirtschaftsmathe-Seiten heißt es ja immer, dass ich "1 von 2 EA" bestehen muss, um zur Klausur zugelassen zu werden.

Habe die erste EA mit 94% bestanden. Seht ihr das jetzt auch so (bzw. kann mir das jemand bestätigen), dass ich die zweite EA nun nicht schreiben muss und meine Klausurzulassung trotzdem habe???

Danke euch
 
Muss ich die EA in dem Semester bestanden haben, in dem ich die Klausur schreiben will oder kann ich auch ne bestandene EA aus dem Semester davor geltend machen? weiß das jemand? grüße, sebi

Hallo Sebi123,

die EA kann auch aus einem vorherigen Semester sein. Wenn du in einem Semester die Einsendearbeiten bestehst aber die Klausur nicht schreibst, musst du nicht noch einmal die EAs einschicken, sondern "behältst" die Klausurzulassung 🙂.

Wichtig ist nur, dass du entweder in dem Semester in dem du die Klausur schreibst, oder in einem früheren Semester, das nötige Quorum an Einsendearbeiten bestehst.

Auch beachten sollte man, dass man wenn es z.B. 4 Einsendearbeiten gibt (mit Quorum "2 aus 4"), 2 unterschiedliche EAs bestehen muss für die Klausurzulassung. Macht man in 2 aufeinander folgenden Semestern jeweils EA 1 und besteht die, ist das Quroum noch nicht erfüllt.

viele Grüße
schmetterling
 
Schmetterling! erstmal danke für die schnelle antwort!!
aber wie siehts denn aus, wenn ich im letzten Semester zwar ddas Quorum an EA's bestanden habe, aber die Klausur nicht...
kann ich dann die EA's aus dem letzten Sem. auch dieses Sem. geltend machen?
 
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