Mir fällt es nach wie vor schwer zu erkennen, wann ein Vertrag halt ein Vertrag gemäß §355 ist. Klar, es geht um Verträge zwischen Verbrauchern, aber irgendwo hakt es bei mir... 😉
Warum sind z.B. Verbrauchsdarlehenverträge, Fernabsatzverträge und Ratenlieferungsverträge Verträge gemäß §355 und Reiseverträge sowie Verbrauchsgüterkaufverträge gem. §474 nicht?
Viele Grüße
Jörg
Warum sind z.B. Verbrauchsdarlehenverträge, Fernabsatzverträge und Ratenlieferungsverträge Verträge gemäß §355 und Reiseverträge sowie Verbrauchsgüterkaufverträge gem. §474 nicht?
Viele Grüße
Jörg