40563 Handelsrecht - KE2 braucht nicht bearbeitet werden
Wie einigen vielleicht schon aufgefallen ist, entspricht der Text der KE 2 des Kurses Handelsrecht (40563) in weiten Teilen wortgleich dem Text der KE1.
Laut telefonischer Auskunft von heute (Herr Neufang vom Lehrstuhl) ist dies ein Fehler im Kursmaterial.
Der Text der KE 2 stammt aus einem anderen, umfassenderen Modul und braucht im Rahmen des A-Moduls Recht nicht bearbeitet werden!
KE 2 braucht demnach überhaupt nicht bearbeitet werden;
der Kurs Handelsrecht besteht nur noch aus einer Kurseinheit. 🙂
Weiterhin stimmt die Angabe auf der Seite der Fernuni nicht mehr, der zweite Teil (des Kurses 40563) gebe einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Zielvorstellungen des neuen UWG". Dieser Inhalt ist im aktuellen Modul nicht mehr enthalten.
Wie einigen vielleicht schon aufgefallen ist, entspricht der Text der KE 2 des Kurses Handelsrecht (40563) in weiten Teilen wortgleich dem Text der KE1.
Laut telefonischer Auskunft von heute (Herr Neufang vom Lehrstuhl) ist dies ein Fehler im Kursmaterial.
Der Text der KE 2 stammt aus einem anderen, umfassenderen Modul und braucht im Rahmen des A-Moduls Recht nicht bearbeitet werden!
KE 2 braucht demnach überhaupt nicht bearbeitet werden;
der Kurs Handelsrecht besteht nur noch aus einer Kurseinheit. 🙂
Weiterhin stimmt die Angabe auf der Seite der Fernuni nicht mehr, der zweite Teil (des Kurses 40563) gebe einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Zielvorstellungen des neuen UWG". Dieser Inhalt ist im aktuellen Modul nicht mehr enthalten.