- ja, weil im ersten teil der forderung von 200€ (MU gegen TU) eine verbindlichkeit (TU gegen MU) gegenübersteht. Auf der anderen Seite gibt es dir Forderung von 150€ aus LuL (TU gegen MU), die einer Verbindlichkeit in der MU BIlanz gegen übersteht. Da die verzinsung marktüblich ist, kann auf sie verzichtet werden. und somit heben sich beide posten auf.