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hallo robert,
kurze frage: hast du für arbeitsvertragsrecht etwa schon alle unterlagen daheim? ich habe bisher lediglich kurs 1 erhalten???😱
lg
Hi!
PS: Bin hier nur so früh dran, weil ich die erste EA letztes Semester geschrieben habe. 😉
Die 2. KE habe ich gestern bekommen.
Hier die geplanten Versandtermine:
1. KE 11.09.2007 Versandbeginn des Veranstaltungsmaterials
2. KE 02.10.2007 Versandbeginn des Veranstaltungsmaterials
3. KE 16.10.2007 Versandbeginn des Veranstaltungsmaterials
4. KE 30.10.2007 Versandbeginn des Veranstaltungsmaterials
5. KE 13.11.2007 Versandbeginn des Veranstaltungsmaterials
6. KE 13.11.2007 Versandbeginn des Veranstaltungsmaterials
Hallo,
was macht ihr eigentlich mit der Information, dass A im Urlaub bei einem Bekannten arbeitet?
Nach § 8 BUrlG ist das ja eigentlich nicht okay, da die Arbeit ja doch dem Urlaubszweck = Erholung widerspricht. Aber was nun? Eine Rechtsfolge ist ja im § nicht angegeben. Macht A sich dann nur evtl. Schadensersatzpflichtig? Das muss ich aber dann doch nicht weiter prüfen, da ja nur nach dem Urlaubsanspruch gefragt wird, oder ?
Ändert die Tatsache, dass er bei dieser unerlaubten Tätigkeit den Unfall hat und damit dann auch seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, etwas an seinem Urlaubsanspruch. Sprich AU ist selbstverschuldet und er verliert damit seine Ansprüche? Dazu finde ich aber keine gesetzliche Grundlage.
Bin etwas durcheinander 😕. Kann jemand Licht ins Dunkle bringen ?
Gruß aus Karlsruhe
Ursula
Genau das habe ich mich auch gefragt.
Auf SE ist ja gar nicht zu prüfen. Und nach meiner Meinung hat der A eh keinen Urlaubsanspruch mehr, kann also auch nix abgelten und damit käme also nicht mal die Aufrechnung von Rückerstattung und Abgeltung (wenn überhaupt möglich) in Frage!
Ich hab da nix zu geschrieben!
Hallo allerseits!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Sachverhalt etwas steht, was nicht von Bedeutung ist. Bin selbst noch am überlegen, was ich damit mache. Aber letztlich war ja der Unfall während seiner Tätigkeit, die er im Urlaub verübt hat, ausschlaggebend für seine Arbeitsunfähigkeit. Irgendwo ist im Gesetz sicher was versteckt, dass A deshalb irgendwie auf SE verpflichtet ist. Bin noch am suchen, wo ich was finde...
lg, Akka
Hallo an alle,
eine Frage: ihr bejaht alle die Beendigung des AV. Aber wie genau endet dieses? Im Paragraf 49 bei II (sorry, keine Seitenangaben, lerne mit der CD) steht doch, dass das AV bei dauernder Arbeitsunfaehigkeit gerade nicht endet...Es steht weiter: die dauernde Arbeitsunf. fuehrt nicht automatisch zur Beendigung des AV, kann aber eine personenbedingte Kuendigung rechtfertigen. Aber sowas gab es doch gar nicht, oder? Und einfach voraussetzen kann man ja eine personenbedingte Kuendigung auch nicht, denke ich....Was meint ihr dazu? Waere sehr dankbar fuer eine Antwort, da ich in wegen dieser Frage total auf dem Schlauch stehe...
Da der Sachverhalt hier eindeutig ist gibt es keine Anhaltspunkte zur Prüfung dieses Punktes.
Hi!
Ich möchte hier mal mit Aufgabe 2 anfangen.
1. Arbeitgeber ist die GmbH (jur. Person--> Kapitalgesellschaft, eigene Rechtsfähigkeit)
2. / 3. abstrakter / konkreter Arbeitgeber
Ich habe das weder in den Kursunterlagen, noch im Gesetz gefunden. Gebräuchlich scheint das wohl im Schweizer ArbR zu sein.
Demnach ist
abstrakter AG der Vertragspartner, der Anspruchsberechtigte auf die Arbeitsleistung, also die juristische Person
konkreter AG derjenige, der das Weisungsrecht ausübt, also eine natürliche Person, in diesem Fall der Geschäftsführer C
Ist das aber nur bei AG so, die jur. Personen sind? Keine Ahnung....
PS: Bin hier nur so früh dran, weil ich die erste EA letztes Semester geschrieben habe. 😉
@RAik: Das würde ja zu Lasten des AN gehen. Ich würde das nicht so streng auslegen, sondern verstehe das eher so, dass der Anspruch des AN im gleichen Jahr besteht, der AG diesen aber verweigern kann aus betrieblichen Gründen. Hier hat er ihn ja anscheinend verweigert. Es kann doch nicht Aufgabe des AN sein zu prüfen, ob die Gründe dringend sind. Ich finde, es reicht die Berufung des AG darauf. Die Übertragung soll nur ausgeschlossen sein, wenn AN den Urlaub selbst verfalllen lässt.
Kommt Euch der Fall 20 auch irgendwie bekannt vor? 😉
https://www.hs-esslingen.de/static/326/Fallsammlung.doc
hallo, bin ganz irritiert, steht bei Euch auch auf der Seite, die man einsenden muss SS 2007/2008???
Leider nein, sonst hätte ich den Link mit rein gestellt. :coolNett, jetzt klaut unsere Uni schon...!!!
Hast Du auch nen Lösungsvorschlag dafür 🙄 ?