613 Kurseinheit 2 - Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene

Dr Franke Ghostwriter
613 KE 2 - Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene

Liebe Mitstreiter,

beim Studium der KE 2 des Kurses 613 bin ich an einer Stelle hängengeblieben. Kann mir Jemand weiterhelfen?


Mein Problem lautet wie folgt:

Meines Erachtens werden in den Punkten 4.3.3 (S. 23 ff) und 4.4 (S. 32ff) zwei verschiedene Wege/Formeln zur Berechnung der Steuerbelastung bei Gesellschafterfremdfinanzierung (GFF) bei Kapitalgesellschaften auf Gesellschaftsebene verwendet, ohne dass dies hinreichend erläutert wird.


Ausgangspunkt ist in beiden Fällen ein Bruttogewinn, der an den Gesellschafter ausgezahlt werden soll, soweit er nicht für Steuerzahlungen verwendet wird.

Unter 4.3.3 wird dann der Ansatz (40) aufgestellt. Nach verschiedenen Umformungen erhält man zur Berechnung der Steuerbelastung eines Gesellschafterdarlehens auf Ebene der Kapitalgesellschaft die Gleichung (45):
Skap/zi = [(ß x sge) / (1 – sk – sge + ß x sge)] x B
Die Gesamtsteuerbelastung ergibt sich dann durch Addition der Steuerbelastung auf Gesellschafterebene

Unter 4.4 wird alternativ betrachtet, welche Änderungen sich ergeben, wenn der Fremdkapital-gebende Gesellschafter im Ausland sitzt. Für dieses Szenario werden im Gegensatz zu 4.3.3 die Formeln nicht explizit hergeleitet. Stattdessen werden in Tabelle 5 auf Seite 35 einige Beispielfälle dargestellt. Dabei stellen die Zeilen 2 und 4 die Steuerbelastung der Finanzierungsalternativen auf Gesellschaftsebene dar.
Auf Seite 33, vorletzter Absatz, wird zu der Tabelle folgendes erklärt: „Im Falle der GFF fällt keine Körperschaftsteuer an, da annahmegemäß die nicht für Steuerzahlungen benötigten Beträge für Zinszahlungen verwendet werden sollen.“ Ich vermute, dass dieser Satz darauf hinweisen soll, dass die Zinszahlungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (Zinsschranke spielt hier keine Rolle) zu 100% als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. In der Tabelle wird daher die KSt mit 0 angesetzt. Als Ertragsteuer auf Gesellschaftsebene fällt dann nur die GewSt aus den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen an, in diesem Fall 3,50 € (= 0,25 x 100 € x 0,14)

Würde hingegen der Ansatz der Formel (45) genutzt, ergäbe sich eine Steuerbelastung von 4,75 € = [(0,25 x 0,14) / (1 – 0,15825 – 0,14 + 0,25 x 0,14)] x 100 €
Bzw. 4,69 € ohne Soli


Woraus ergeben sich die Unterschiede der Berechnungen unter 4.3.3 und 4.4? Die Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene sollte eigentlich gleich sein. Der Unterschied bei der Einbeziehung ausländischer Gesellschafter in 4.4 ergibt sich schließlich aus der abweichenden Besteuerung auf Gesellschafterebene im Ausland.
 
Werte Mitstudenten,

falls es jemanden interessiert: Ich habe meine Frage auch an einige Mentoren gestellt. Das Ergebnis lässt sich grob wie folgt zusammenfassen: Unter 4.4 wird in Tabelle 5 bei Fremdfinanzierung von einem Nettobetrag ausgegangen. Der zugehörige Text ist allerdings mißverständlich formuliert.


Ich wünsche weiterhin viel Erfolg.
 
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