Also mal ehrlich, manchmal scheint mir die Rechtsauffassung sehr subjektiv zu sein. Hierzu mal folgendes Beispiel aus dem alten Rechtskurs 1.
situation 1:
Das Aufstellen eines Automaten wird als hinreichend definierte Willenserklärung aufgefasst, da der Inhaber den Handlungswillen, das Erklärungsbewußtsein und den Rechtsfolgewillen hat; auch wenn sich das Angebot an eine unbestimmte Anzahl Personen gerichtet ist.
Situation 2:
Das Sortimentsangebot im Kaufhaus wird jedoch als "invitation ad offerendum" gewertet!
Meiner Meinung liegt beiden Situation der mangelnde Rechtsfolgewille zu Grunde und somit ist der Tatbestand des "invitation ad offerendum" vor. Andererseits hat sowohl der Inhaber des Automaten, als auch das Kaufhaus doch ein gemeinsames Ziel. Ware zu verkaufen und damit liegt widerum der Rechtsfolgewillen vor!
Um nicht weiter Verwirrung 😛zu stiften, würde mich mal Eure Rechtsauffassung hierzu interessieren. Eines ist auf jeden Fall klar; ich halte das für Multiplichoice-Klausuren extrem gefährlich und wenig fair, da man hier total der Willkür des Lehrstuhls ausgesetzt ist.🙁
Gruss
Euer Heiko
situation 1:
Das Aufstellen eines Automaten wird als hinreichend definierte Willenserklärung aufgefasst, da der Inhaber den Handlungswillen, das Erklärungsbewußtsein und den Rechtsfolgewillen hat; auch wenn sich das Angebot an eine unbestimmte Anzahl Personen gerichtet ist.
Situation 2:
Das Sortimentsangebot im Kaufhaus wird jedoch als "invitation ad offerendum" gewertet!
Meiner Meinung liegt beiden Situation der mangelnde Rechtsfolgewille zu Grunde und somit ist der Tatbestand des "invitation ad offerendum" vor. Andererseits hat sowohl der Inhaber des Automaten, als auch das Kaufhaus doch ein gemeinsames Ziel. Ware zu verkaufen und damit liegt widerum der Rechtsfolgewillen vor!
Um nicht weiter Verwirrung 😛zu stiften, würde mich mal Eure Rechtsauffassung hierzu interessieren. Eines ist auf jeden Fall klar; ich halte das für Multiplichoice-Klausuren extrem gefährlich und wenig fair, da man hier total der Willkür des Lehrstuhls ausgesetzt ist.🙁
Gruss
Euer Heiko