Abtretung

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gerade im ersten Skript bei dem Thema Abtretung.

Jetzt schreiben die da, dass sie nur einen groben Überblick über die Abtretung geben wollen und sie ausführlich im Modul M9 behandelt wird.

Beschäftigt ihr euch dann mit der Abtretung oder lasst ihr sie einfach unter den Tisch fallen? Weiß einer von euch, ob das Thema schon einmal in einer Klausur abgefragt wurde?

Gruß

Nala
 
Nala,

ich habe folgendes Verständnis: Bei einer Abtretung handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft, weshalb Abtretung auch als "Sachenrecht der Forderungen" bezeichnet wird (siehe KE 1 S. 83 ff.). Sachenrecht ist BGB III (früher Modul 9). Der Hinweis in der KE 1 auf BGB III im Zusammenhang mit Abtretung, soll daher nur darauf aufmerksam machen, dass es im Rahmen des Sachenrechts weitere Regelungen gibt, die für die Abtretung von Bedeutung sind (z.B. Sicherungsabtretung). In BGB II und in der KE 1 geht es nur um den Schuldrechtsteil der Abtretung (§§ 398-413 BGB) und der ist klausurrelevant.

Liebe Grüße
 
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Es ist schon fast ein bisschen peinlich aber ich frage trotzdem....

Muss ich die Rechtsfolgen der Abtretung in einem Gutachten prüfen oder muss ich die Rechtsfolgen wissen? Irgendwie schnackel ich momentan nichts.
 
Ich denke auch ein einfacher Fall der Abtretung kann klausurrelevant sein und die Fallfrage allgemein dahingehend ist ob A gegen B einen Anspruch erworben hat (und vorher irgendwie eine Abtretungserklärung erfolgte). Da könnte natürlich dann auch wichtig sein, ob ein Schuldner davon wissen musste oder nicht (Schuldnerschutz) und was passiert, wenn er in seiner Unwissenheit an der ursprünglichen Gläubiger zahlt.
Beim Schuldnerschutz geht es darum, dass der Schuldner nichts von einer Abtretung weiß und dann Forderungen an den falschen/ursprünglichen Gläubiger zahlt und z.B. wenn eine Abtretung nicht wirksam war. Und Schuldnerschutz bedeutet nachtürlich auch, dass der neue Gläubiger (Zessionar) die Leistung nicht ein zweites Mal von dem Schuldner fordern kann, wenn der Schuldner in Unwissenheit an den alten Gläübiger (Zedenten) geleistet hat. Dann hat der Zessionar einen Anspruch gegen den Zedenten, den er selbst geltend machen muss.

Ergänzung:
Beispiel A ist der eigentliche Gläubiger, B der Schuldner. Jetzt tritt A die Forderung wirksam an C ab. B zahlt aber seine Verpflichtung an A.
Fallfrage kann C die Leistung/Zahlung erneut von B verlangen?
- Kurz nein, siehe Punkt 4 (Schuldnerschutz), befreiende Leistung an den
Zedenten. Dies schützt B.

Fallfrage: Kann B die Einrede der Verjährung noch gegen C geltend machen?
- Ja siehe Punkt 2 (Schuldnerschutz)

Abwandlung: Der Abtretungsvertrag zwischen A und C ist nicht wirksam. B zahlt aber an C. Kann A die Forderung erneut von B verlangen?
- nein siehe Punkt 5 befreiende Leistung an den vermeintlichen Zessionar, A muss
dann gegen C seine Forderung geltend machen.
 
kommt darauf an wie es mit EWiwi weitergeht 😉. Grundsätzlich bin ich schon bestrebt zumindestens die Sachen aus dem Skript im Groben zu können. Auf Lücke zu lernen bin ich (noch) nicht der Typ für. Für mehr als noch die Schreiben des virtuellen Mentors zu lesen und die Aufgaben dort zu lösen werde ich aber keine Zeit haben. Ich werde es im Dezember entscheiden, ob ich in EWiwi und BGB II die Klausur schreibe oder mich ab da auf eines konzentriere und das andere Modul schiebe. EWiwi liegt mir einfach nicht und "frisst" zur Zeit bestimmt 80% meiner Kapazitäten - bisher ohne großen Verständnis-/Anwendungserfolg. Bin immer froh wenn ich im BGB II Skript weiter machen kann...
 
Hmmm...
Also ich habe mir ein Lehrbuch besorgt und das geht oftmals tiefer als das Skript. Irgendwie finde ich das Skript einfach ätzend und deswegen lese ich lieber das Lehrbuch.

ich weiß nur nicht, ob ich erfolgreich bin, wenn ich das Buch lese und die Themen "grob" bearbeite und dann, wenn ich durch bin, anfange Fälle zu lösen und zu ergänzen, falls ich zu oberflächlich gearbeitet habe. BGB II ist halt unglaublich viel Stoff und ich habe Angst, dass ich nicht durchkomme und hinterher nix kann.

EWIWI ist die Hölle... daran knabber ich wohl das Semester auch wieder.
 
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