Abtretungserklärung/Verzug

E

Eick

Dr Franke Ghostwriter
Mal so eine Frage aus dem Leben:
Nach einenm Autoblechschaden unterschreibt man bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung. Nach 4 Wochen erhält man von der Werkstatt die erste Erinnerung und nach weiteren 4 Wochen die 2. mit dem Hinweis auf ein Inkassobüro und Verzugszinsen.🙁
OKay, man bleibt trotz Abtretungserklärung in der Pflicht und Ansprechpartner, wenn die Versicherung halt nicht reagiert, aber ist Verzug und Zinsen 😱 gerechtfertigt?
Rücksprache mit der Versicherung wird beruhigend eine schnelle Regelung zugesagt - aber nichts passiert.:hmmm:

Was soll man tun? Auf das Inkassobüro warten? - mit weiteren Kosten!
Die Rechnung selbst übernehmen und dann hoffen, dass die Versicherung nun einem selbst die Kosten erstattet?:ka:

Danke für Eure Meinung.
Eick.
 
Eick,

bei welcher Versicherung bist du denn?
Überlichweise holt sich eine Werkstatt die Übernahmebestätigung für den Schaden bei der Versicherung. Bestätigt die Versicherung die Übernahmebestätigung gegen über deiner Werkstatt, so hat die Versicherung den Verzug zu vertreten. Wobei die Zahlungen nach einer solchen Bestätigung recht schnell erfolgen. Zahlen musst du dann ggf, nur noch den Selbstbehalt aus deiner Kaskoversicherung.
Warum will deine Versicherung denn nicht zahlen? Ist dir das bekannt?
 
Michael!Danke für deine schnelle Antwort.

Es war ein Unfall während der Arbeitszeit meiner Frau - somit war der Wagen über die Versicherung des Arbeitgebers vollkaskoversichert. Bei welcher Versicherung ist mir zur Zeit unbekannt. "Die" lassen sich nach Info von anderen Arbeitskollegen jedoch leider immer viel Zeit.

Aber der Hinweis auf Übernahmebestätigung ist interessant. Da werde ich die Werkstatt mal ansprechen.😎

Gruß,
Eick.
 
Eick!

Bist Du Dir sicher, dass der Wagen in dr Arbeitszeit Vollkaskoversichert ist? Da müsste dann ja eine gesonderte Versicherung abgeschlossen worden sein, denn die meisten Rahmenverträge und Pauschalversicherungen tragen dies ind er Regel nicht. Zudem ist der Abschluss von einzelnen Vollkaskoversicherungen sehr sehr teuer.

Ich denke eher, dass eine Haftung des Arbeitgebers im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs erfolgt - und gegen den wehrt sich der Arbeitgeber wahrscheinlich noch...

Viel Erfolg

SaM
 
Eick schrieb:
Hallo Michael!Danke für deine schnelle Antwort.

Es war ein Unfall während der Arbeitszeit meiner Frau - somit war der Wagen über die Versicherung des Arbeitgebers vollkaskoversichert.
Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber eine sogenannte Dienstreisekaskoversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat.

Ansonsten läuft es über die eigene Kasko der eigenen KFZ-Versicherung.
(Ich würde dann nie mit dem privaten Wagen im Auftrag der Firma fahren)

Dann würde der Schaden darüber laufen.

Ich würde hier den Arbeitgerber ansprechen. Denn es kann ja nicht sein, das hier der AN sich mit Sachen rumschlagen muss, die mit der Versicherung des AG zusammenhängt.

Duddits
 
Danke für Eure Meinungen, Euer Wissen.
Mittlerweile hat der AG die Rechnung nach mehrmaligem Nachhaken und drängen - wegen der Androhung der Einschaltung eines Inkassobüros - direkt an die Werkstatt überwiesen und will sich nach eigener Aussage die Kosten nun über die Dienstreisekaskoversicherung (bei der VHV, Hannover) wiederholen.
Warum das nicht zeitnah erfolgte wurde uns nicht erklärt...

Nun denn, alles wieder gut!
Gruß
Eick
 
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