AfA nach §7 EStG

Dr Franke Ghostwriter
ich stehe zur Ziet leider total auf dem Schlauch und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt 😱


Nach § 7Abs.2 Satz 2 EStG heisst es, dass der Prozentsatz der degressiven Abschreibungsmethode höhstens das zweieinhalbfache des Prozentsatzes der linearen Abschreibung betragen darf.


Was bedeutet dies denn konkrett? Auf was muss ich beim Abschreiben achten?
 
Ich gehe folgendermassen dabei vor:

ich rechne erstmal den linearen AfASatz aus.
Bsp: Maschine hat eine NZD von 8 Jahre
linear AfASatz: 1/8 *100 = 12,5 %
Degr. AfASatz : 1/8 * 100 *max. 2,5fache der linearen AfA = 31,25%
da aber max. 25% nur abgeschrieben werden darf, und die Berechnung gezeigt hat, dass der degr. AfaSatz mit 2,5 fache zu hoch liegt (31,25 > 25), darf ich in diesem Beispiel nur mit max. 25% degr. abschreiben.
Hoffe, das Beispiel ist verständlich?
LG
Sternchen
 
Tyler,
ich gebe dir mal ein Beispiel, damit du das besser verstehen kannst hoffe ich..
A. kauft eine Maschine für 70T€ mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren...
bei der linearen AfA mit gleichbleibenen Beträgen wären es pro jahr 10T....Prozentsatz hier wären ca 14,28%
Wenn du jetzt nach der degressiven Abschreibung gehst darfst du laut §7 nur das 2 1/2 fache (was hier über 30% gehen würde) oder nicht über 25% nehmen, was dazu führt, dass die obergrenze von 25% für die degressive Abschreibung benutzt wird..

Hoffe ich konnte etwas helfen, bin jetzt auf die genauen paragraphen eingegangen, war jetzt nur zum verständnis..

gruß
 
Hallo,

ich stehe zur Ziet leider total auf dem Schlauch und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt 😱


Nach § 7Abs.2 Satz 2 EStG heisst es, dass der Prozentsatz der degressiven Abschreibungsmethode höhstens das zweieinhalbfache des Prozentsatzes der linearen Abschreibung betragen darf.


Was bedeutet dies denn konkrett? Auf was muss ich beim Abschreiben achten?


Danke.

Du vergleichst die Abschreibungssätze miteinander. Den der degr. Abschreibung legst du selbst fest, bis max. 25 % oder das 2,5-fache des lin.Satzes. Den der lin. Abschreibug berechnest du mit 100/ND. Folglich darf der Abschreibungssatz, den du bei der degr. Abschreibung wählen kannst, max. 100/ND*2,5 sein.
Bsp: ND=8 Jahre; somit beträgt der lin. Satz: 100/8=12,5%; der wählbare degr. Satz wäre 12,5%*2,5 =31,25%, aber limitiert gem. § 7 (2) EStG auf max. 25 %; somit kannst du einen Satz zwischen (theoretisch) 1...25 % wählen.
 
Oben