ich wollte hier auch mal was zur Diskussion stellen ...
Ich habe in diesem Semester die ersten 3 Module belegt und war erstaunt, das ich trotz meines "hohen" Alters *lach* relativ schnell durch die Module durch war...
Jetzt zu meinem Problem...
Ich habe keinen Hs-zugang, mache also die Eingangsprüfung dieses Jahr, das heisst ich "darf" dann zum Ende des Semesters die drei Kausuren schreiben und erhalte dann (wenn ich denn bestehe) den fachbezogenen Hs-Zugang und kann mich damit dann theoretisch als Bol-Student einschreiben ...
Theroretisch wäre das zum WS 2006/07 ... praktisch ist das natürlich nicht möglich, weil die Einschreibefrist für das Semester natürlich bereits lange vorbei ist und ein Wechsel nur mit der Einschreibung für das Folgesemesters möglich ist ;(
Das heisst aber auch, das ich für die Module die ich übern Winter belegen möchte, keine automatische Klausurberechtigung habe, sondern für jedes Modul eine beantragen muß... ist das richtig so?
Die zweite Frage, wie kommt Ihr anderen mit den Modulen:
BGBII, Verfassungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und IPR klar....
das sind so meine Vorstellung für die Module im nächsten Semester..
in diesem bin ich ja nun fast durch 😉 Prop. alles eingeschickt, BGB I auch ebend die 2. eingeschickt und BWL bin ich gerade dabei 😉 Aber da hab ich ja ne gute Lehrerin im Haus *lach*
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion 😉
LG
Mike
Ich habe in diesem Semester die ersten 3 Module belegt und war erstaunt, das ich trotz meines "hohen" Alters *lach* relativ schnell durch die Module durch war...
Jetzt zu meinem Problem...
Ich habe keinen Hs-zugang, mache also die Eingangsprüfung dieses Jahr, das heisst ich "darf" dann zum Ende des Semesters die drei Kausuren schreiben und erhalte dann (wenn ich denn bestehe) den fachbezogenen Hs-Zugang und kann mich damit dann theoretisch als Bol-Student einschreiben ...
Theroretisch wäre das zum WS 2006/07 ... praktisch ist das natürlich nicht möglich, weil die Einschreibefrist für das Semester natürlich bereits lange vorbei ist und ein Wechsel nur mit der Einschreibung für das Folgesemesters möglich ist ;(
Das heisst aber auch, das ich für die Module die ich übern Winter belegen möchte, keine automatische Klausurberechtigung habe, sondern für jedes Modul eine beantragen muß... ist das richtig so?
Die zweite Frage, wie kommt Ihr anderen mit den Modulen:
BGBII, Verfassungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und IPR klar....
das sind so meine Vorstellung für die Module im nächsten Semester..
in diesem bin ich ja nun fast durch 😉 Prop. alles eingeschickt, BGB I auch ebend die 2. eingeschickt und BWL bin ich gerade dabei 😉 Aber da hab ich ja ne gute Lehrerin im Haus *lach*
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion 😉
LG
Mike