ich habe eine kleine Verständnisfrage zur Aktienbewertung.
Ist bei der Bewertung der Stichtagskurs relevant oder der niedrigste kurs des Jahres, wenn es um eine dauerhafte Minderung geht.
Ginge immer davon, dass es der Stichtagskurs ist, aber im Kolloquimsskript des Lehrstuhls ist der Höchstkurs 160 der anzusetzen ist bei einem Stichtagskurs von 150. Heißt das, dass bei einer Teilwert-Abschreibung Kurserholungen berücksichtigt werden müssen, auch wenn der Stichtagskurs niedriger ist 😕 ( Aktien in diesem Fall Anlagevermögen ).
Grüße
Michael
Ist bei der Bewertung der Stichtagskurs relevant oder der niedrigste kurs des Jahres, wenn es um eine dauerhafte Minderung geht.
Ginge immer davon, dass es der Stichtagskurs ist, aber im Kolloquimsskript des Lehrstuhls ist der Höchstkurs 160 der anzusetzen ist bei einem Stichtagskurs von 150. Heißt das, dass bei einer Teilwert-Abschreibung Kurserholungen berücksichtigt werden müssen, auch wenn der Stichtagskurs niedriger ist 😕 ( Aktien in diesem Fall Anlagevermögen ).
Grüße
Michael