Aktivierung immaterieller Vermögenswerte

Dr Franke Ghostwriter
ich brauche bitte mal eure Hilfe, denn ich hänge etwas.
Im Kurs 41610 heißt es im Kaptiel 4.1.1.2, dass übrige selbst erstellte Vermögenswerte laut Handelsrecht einem Aktivierungsverbot unterliegen.
§248 Abs. 2 HGB sagt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögnens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden.

Wie passt das zusammen?

Viele Grüße
Sabine
 
Oben