Aktualisierung der Unterlagen? Vorverfahren

Dr Franke Ghostwriter
ich habe meine Kursunterlagen bereits seit dem WS 06, möchte aber jetzt erst die Klausur schreiben. Ich habe keine geänderten Unterlagen erhalten, Frage mich aber, ob sie denn tatsächlich noch auf dem neuesten Stand sind. Schließlich ist das Verwaltungsrecht doch insoweit reformiert worden, dass jetzt oftmals kein Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung durchzuführen ist.
Kann mir jemand weiter helfen?

Gruß

Kewie
 
Hallo,
ich habe meine Kursunterlagen bereits seit dem WS 06, möchte aber jetzt erst die Klausur schreiben. Ich habe keine geänderten Unterlagen erhalten, Frage mich aber, ob sie denn tatsächlich noch auf dem neuesten Stand sind. Schließlich ist das Verwaltungsrecht doch insoweit reformiert worden, dass jetzt oftmals kein Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung durchzuführen ist.
Kann mir jemand weiter helfen?

Gruß

Kewie


Heißt "hab keine geänderten Unterlagen erhalten", dass die Unterlagen die Du diesmal als WH bekommen hast noch die selben sind von damals oder hast Du nicht als WH belegt oder ...???

Was da genau wann reformiert wurde kann ich Dir nicht sagen, für die Klausur jedoch gilt, dass die Unterlagen aus dem aktuellen Skript gelten.
 
Ich habe als Wiederholer belegt und habe weiterhin NUR die alten Unterlagen des damaligen Semesters.
Steht denn in den aktuellen Unterlagen drin, dass vor Klageerhebung ein Vorverfahren durchzuführen ist?


Das sind dann aber normalerweise die selben Unterlagen, die alle in diesem Semester bekommen haben. Du bekommst dann doch auch die aktuellen EAs. Als Wiederholer bekommst Du die Unterlagen zugeschickt, die im aktuellen Semester an alle Beleger verschickt werden.
Was da jetzt wie genau drin steht und veraltet ist - keine Ahnung, aber es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Skript noch veraltet ist bzw. noch nicht überholt wurde und trotzdem danach gelernt werden muss.
 
Kewie,

die aktuellen Kursunterlagen habe ich leider auch nicht, aber die Abschaffung des Vorverfahrens gilt soweit ich weiß nur für bestimmte Bundesländer wie z.B. Niedersachsen. Die Skripte gehen wegen der verschiedenen Länderregelungen nur auf das VwVfG des Bundes ein. Dort ist die Durchführung des Vorverfahrens in § 68 geregelt. Die Vorschrift ist in den letzten Jahren nicht geändert worden.

Bei einem Fall musst du also zuerst prüfen, ob das VwVfG des Bundes oder das deines Bundeslandes anzuwenden ist.

Hilft dir das weiter?
 
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