Allgemeine Fragen eines Anfängers ;-

Dr Franke Ghostwriter
Allgemeine Fragen eines Anfängers 😉

Moin zusammen,

seit gestern bin nun auch ich offiziell Teilzeitstudent an der Fernuni Hagen 🙂

Eingeschrieben bin ich als WiWi und ich habe gleich ganz mutig (?) das Erstsemesterpaket gebucht...

Hier geht´s nun auch schon mit den ersten Unsicherheiten los:

Ich befürchte, dass ich in diesem Semester nur die Prüfung in Wirtschaftsmathe schreiben kann und das ganze Thema "Einführung in die WiWi" erst einmal beiseite legen muss.
Hintergrund ist eigentlich ein ganz angenehmer - ich wurde befördert und "darf" nun immer ein bisschen länger in der Firma bleiben...🙄

Sehe ich es richtig, dass ich mich jederzeit als Wiederholer für den "beiseitegelegten" Kurs anmelden kann (theoretisch auch mehrfach) und dass mich das nichts kostet (Voraussetzung: Material noch aktuell)?

Kann ich dann theoretisch in einem beliebigen Semester (in dem ich diesen Kurs als Wiederholer belegt habe) die Einsendeaufgaben bearbeiten und die Prüfung schreiben?
Die Einsendeaufgaben bekomme ich doch als Wiederholer zugeschickt?

Allgemein Frage ich mich noch folgendes:

Wenn es in der Firma mal zu sehr rappelt, kann man sich ja bis zu 4x aus dienstlichen Gründen beurlauben lassen.

Was ist denn der Unterschied zwischen

- Beurlaubung
- Rückmeldung ohne Belegung von Kursen und
- Rückmeldung mit Wiederholungskursen

Meinen Recherchen zufolge sind die Gebühren immer gleich hoch (11 EUR) - gibt es einen rechtlichen Unterschied, ausser eben dass man im Falle einer Beurlaubung sicherlich keinen Studentenausweis bekommt?
Oder gibt es eine Anzahl an Semestern (Regelstudienzeit?), die nicht überschritten werden sollte/darf?

Eine Frage noch zur Prüfung:
Die Termine stehen ja bereits in dem Heft drin, das zu Semesterbeginn versandt wurde. Wann muss man sich denn für die Prüfungen anmelden - wird man da nochmal drauf gestossen?

Habe gehört, dass man sich zunächst mal zu allen "möglichen" Prüfungen anmelden soll - "abmelden kann man sich ja immer noch". Kostet das Abmelden von einer Prüfung eigentlich Gebühren? Uns bis wann ist es möglich?

Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins Semester und bedanke mich schonmal für Eure Antworten!!

Viele Grüsse
Tobias
 
Tobias!

Herzlich willkommen an der Fernuni und beim Studienservice! 🙂

Sehe ich es richtig, dass ich mich jederzeit als Wiederholer für den "beiseitegelegten" Kurs anmelden kann (theoretisch auch mehrfach) und dass mich das nichts kostet (Voraussetzung: Material noch aktuell)?

Ja, stimmt genau. Voll- und Teilzeitstudenten können einen Kurs 7x kostenfrei wiederholen. In dem Fall bekommt man dann nur die Einsendearbeiten und ggf. noch die Selbstkontrollaufgaben zugeschickt.
Manchmal bietet der Lehrstuhl auch geänderte Skriptseiten zum Download an, sodass man nicht einen überarbeiteten nicht zwangsläufig wiederholen muss.

Kann ich dann theoretisch in einem beliebigen Semester (in dem ich diesen Kurs als Wiederholer belegt habe) die Einsendeaufgaben bearbeiten und die Prüfung schreiben?

Die Einsendeaufgaben = Klausurzulassung kannst Du in dem Semester bearbeiten, wo du den Kurs (als WDH) belegt hast. Die Prüfung selbst kannst Du schreiben wann Du willst. Die Klausurzulassung bleibt einem "auf ewig" erhalten. Es ist auch möglich, die EAs auf mehrere Semester zu verteilen und so die Prüfungszulassung zu erwerben.

Die Einsendeaufgaben bekomme ich doch als Wiederholer zugeschickt?

Ja, Du erhälst dann nur die aktuellen EAs und SAs (falls der Kurs welche hat).

Was ist denn der Unterschied zwischen

- Beurlaubung
- Rückmeldung ohne Belegung von Kursen und
- Rückmeldung mit Wiederholungskursen

Meinen Recherchen zufolge sind die Gebühren immer gleich hoch (11 EUR) - gibt es einen rechtlichen Unterschied, ausser eben dass man im Falle einer Beurlaubung sicherlich keinen Studentenausweis bekommt?

Die Beurlaubung ist nur für diejenigen interessant, die hauptamtlich studieren und über das Studium sozialversichert sind. Außerdem gab es früher einmal Studiengebühren für Langzeitstudenten und fürs Zweitstudium an der Fernuni. Falle einer Beurlaubung mussten dann keine Semesterbeiträge gezahlt werden. Erstversuche bei Prüfungen sind nicht möglich, es können da nur Wiederholungsprüfungen abgelegt werden.

Bei der Rückmeldung ohne Kursbelegung belegst Du einfach keine Kurse. Das ist v.a. ratsam, wenn man in einem der auslaufenden Studiengänge (z.B. Diploma) eingeschrieben ist und eine Zeit lang eine Auszeit vom Studium nehmen will. Man muss dabei nur die 11 Euro AStA.Gebühren zahlen.
Du kannst trotzdem an den Prüfungen teilnehmen und bekommst dann nur Infomaterial zugeschickt.

Die Rückmeldung mit Kurswiederholung ist ganz ähnlich, nur dass Dir zu dem Infomaterial auch noch die aktuellen Aufgaben erhälst.

Oder gibt es eine Anzahl an Semestern (Regelstudienzeit?), die nicht überschritten werden sollte/darf?

An der Uni Hagen gibt es derzeit keine festgesetzte Studienzeit, nur einen empfohlenen Studienplan. Nur bei den auslaufenden Studiengängen gibt es eine Frist, die m.W. noch erst 2017 ausläuft.

Eine Frage noch zur Prüfung:
Die Termine stehen ja bereits in dem Heft drin, das zu Semesterbeginn versandt wurde. Wann muss man sich denn für die Prüfungen anmelden - wird man da nochmal drauf gestossen?

Die Fristen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Meisten geht das Mitte Dezember los und läuft bis Februar. Anmelden kann man sich schriftlich oder online über das Prüfungsportal.
Es gibt insgesamt 3 Infohefte: in Nr.1 findest Du alle wichtigen Infos rund ums Studium, Nr.2 befasst sich mit Seminaren etc. pp (für Dich erst einmal uninteressant) und Nr.3 mit den Prüfungen (Anmeldefristen, Klausurinfos, Stoffeingrenzungen etc. Auf den Seiten der Fakultät kannst Du Dir die aktuellen Infohefte anschauen: https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/download/info.shtml

Habe gehört, dass man sich zunächst mal zu allen "möglichen" Prüfungen anmelden soll - "abmelden kann man sich ja immer noch". Kostet das Abmelden von einer Prüfung eigentlich Gebühren? Uns bis wann ist es möglich?

An- und Abmeldung sind kostenfrei. Abmelden kann man sich bis Mitternacht vor der Klausur online über das Prüfungsportal, am Klausurtag selbst braucht man einen Nachweis mit triftigen Grund.
Nru wenn man unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheint, wird ein Bußgeld von 25 Euro erhoben.

Wenn Du noch Fragen haben solltest, schieß los. Ansonsten wünsche ich Dir einen guten Start ins Studium und viel Erfolg! 😀

Gruß, Bene
 
Hallo Tobias!

An der Uni Hagen gibt es derzeit keine festgesetzte Studienzeit, nur einen empfohlenen Studienplan. Nur bei den auslaufenden Studiengängen gibt es eine Frist, die m.W. noch erst 2017 ausläuft.

Gruß, Bene


Hallo Bene,

bist Du Dir da ganz sicher?

Ich dachte das naemlich auch und bin vorhin ueber einen Beitrag gestolpert, in dem eine Studentin geschrieben hat, dass sie wegen Fristueberschreitung aus der Fernuni ausgeschlossen wurde... allerdings im Diplomstudiengang... :confused
 
Yvonne!

Hast du zufällig einen Link dahin? 😕

Wie gesagt, es gibt keinen festgesetze Studienzeit (mal abgesehen von den alten Abschlüssen und dem Bafög).
Bei eingestellten Studiengängen wie es z.B. jetzt bei Mathematik der Fall ist, hat man Bestandsschutz. D.h. man kann so oder so fertig studieren.
Bei den Diplomstudiengängen ist wegen der Umstellung die Regelung etwas anders. Die genauen Fristen der Fakultäten habe ich nicht im Kopf, die Diplomstudiengänge der Wirtschaftswissenschaften jedenfalls laufen definitv noch bis einschließlich 2017.
 
Nee, leider hab ich keinen Link... hab so rumgestoebert, weil ich genau nach so einer Info gesucht habe... hmm.

Ich denke aber, Du hast recht... konnte naemlich auf der Fernuni HP auch nix finden... :cool
 
Bene,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Schön, dass es so hilfsbereite Leute hier im Forum gibt 🙂

Das heisst ja, dass man, wenn man es darauf anlegen würde, nur im ersten Semester ein paar Kurse belegen muss und sich dann über Jahre (scheinbar sogar unendlich lange) den Studentenstauts sichern kann, indem man einfach keine Kurse mehr belegt bzw. ab und zu mal einen wiederholt?!
Wobei die Frage ist, was man davon hätte...

Für mich ist es ganz einfach gut zu wissen, dass ich absolut keinen Zeitdruck habe, solange die Gebührenregelung so bleibt wie sie ist.
So kann ich mir Zeit lassen und auch mal ein Semester lang den lieben Gott einen guten Mann sein lassen, wenn die beruflichen oder privaten Umstände es erfordern. Falls ich noch einen Kurs offen habe, wiederhole ich den dann einfach oder belege gar keinen.

Was mich nur verwirrt, ist die Möglichkeit im Rückmeldebogen, sich aus beruflichen Gründen beurlauben zu lassen (nur bei Teilzeit).
Welchen Sinn hat das denn, wenn man stattdessen auch einfach keine Kurse wählen kann? Nur um die 11 EUR zu sparen?

Viele Grüße
Tobias
 
@Yvonne: Vielleicht meinte sie ja mit der Fristüberschreitung die Rückmeldefrist. Wenn man sich nicht rechtzeitig zurückmeldet wird man nämlich exmatrikuliert.
 
Was mich nur verwirrt, ist die Möglichkeit im Rückmeldebogen, sich aus beruflichen Gründen beurlauben zu lassen (nur bei Teilzeit).
Welchen Sinn hat das denn, wenn man stattdessen auch einfach keine Kurse wählen kann? Nur um die 11 EUR zu sparen?
Man spart die 11 EUR, aber noch wichtiger im Fall von Studiengebühren eben auch diese. Relevant ist das auch, sollten Studiengebühren wieder eingeführt und an die Studienzeit gekoppelt werden. Ein Urlaubssemester belastet das Studienkonto (welches es im Moment nicht mehr gibt) nicht.
 
Okay, verstehe. Im Moment ist es an sich egal, aber ab 2009 wird es wahrscheinlich relevant...

Vielen Dank für die Hilfe!

Tobias
 
Das hängt davon ab, ob dann wieder ein Studienkonto eingeführt würde. Die bislang eingeführten Modelle allgemeiner Studiengebühren sehen ein solches Studienkonto nicht mehr vor. Dann wäre es also egal, ob Du ein Urlaubssemester nimmst oder einfach ohne Belegung rückmeldest. Letzteres ist die bessere Alternative, falls Du evtl. doch Klausuren schreiben willst. Du siehst, es kommt immer auf die persönliche Situation an.
 
Oben