Anerkennung Bachelor Wiwi an anderen Unis für Master

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe den Bachelor dieses Jahr beendet und bin aktuell hier im Master Wiwi eingeschrieben, jetzt hatte ich mich an einer Uni für einen Masterstudiengang beworben mit der Zugangsvoraussetzung Bachelor Wiwi. Jetzt kam die Ablehnung, weil "keine ausreichende Zugangsberechtigung nachgewiesen werden kann... der vorgelegte vorläufige Hochschulabschluss stellt keine Zugangsberechtigung dar" - ich hatte ganz normal mein Bachelorzeugnis vorgelegt - ist das schon mal jemanden passiert ?
Auf Nachfrage hieß es mir würden CP fehlen ... Ich werde in Widerspruch gehen.
PS. Ich wollt ja nur als Zweithörer dort studieren, habe auch alles angegeben...
 
Sind die Zulassungsvoraussetzungen evtl. in einer Ordnung des Studiengangs noch weiter ausgeführt, z.B. in Bezug auf erforderliche CPs im mathematischen Bereich? Falls nicht, ist die Entscheidung der Uni schon sehr merkwürdig.
 
Ich habe zumindest nichts gefunden, zumal ich ja ursprünglich mein Vordiplom bis auf Makro damals dort abgelegt habe, was mir für den Bachelor hier angerechnet wurde. Außerdem stört mich der Ausdruck "vorläufiger Hochschulabschluß" , Zulassungsvoraussetzung für Master ist ja der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss (=Bachelor)....
 
Es kommt drauf an, wieviele CPs als Zugangsvoraussetzung für den Master gefordert werden. Es gibt ja kürzere Master, die auf einen Bachelor mit 210 CP's aufbauen, sodass man nach Absolvierung des Masterstudiums dann auf insgesamt 300 CP's kommt. Aber die meisten Bachelor Studiengänge sind auf eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und somit ingesamt 180 CP's ausgelegt, sodass der Master auch auf vier Semester (insgesamt 120 CP) ausgelegt ist. Es könnte also sein, dass bei dem Studiengang, bei dem du dich beworben hast nicht die gewünschen 210 CP's vorweisen kannst. Die jeweiligen Informationen müssten in der Prüfungsordnung stehen.
 
Hast du übrigens die Kopie der Hochschulbescheinigung beglaubigen lassen? Denn der Hinweis "vorläufiger Hochschulabschluss" erscheint schon komisch. Am besten du rufst dort nochmal an, es handelt sich vielleicht auch nur um ein Missverständnis.
 
Klar war das Zeugnis beglaubigt🙂. Anrufen ist nicht, per email kam nur die Antwort, dass ich Widerspruch einlegen soll, wenn ich will....
 
was ist den nun dabei rausgekommen? Ich vermute Du hast nicht die gewünschte Anzahl CPs im Erststudium gehabt (oder diese waren nicht ausgewiesen), so dass Du keine Zulassung bekommen hast. Ich wunder mich nur, warum Du keine eingeschränkte Zulassung bekommen hast, also eine Zulassung, wenn Du die Module xyz nachholst, kannst Du durchstarten...
Ciao
 
Die haben das damit begründet, dass ich nicht ausreichend quantitative Module gehabt hätte, dabei hatte ich an der Uni eigentlich damals alle Kurse bis aufs Makro fürs Vordiplom abgeschlossen, nach meinem 1.Widerspruch haben sie das als Begründung geschrieben und weiterer Widerspruch war nicht mehr möglich, egal, jetzt bin ich im Endspurt hier im Master.
 
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