Anpassung HK an gewünschten Steuer-Gewinnausweis

Dr Franke Ghostwriter
ich bearbeite gerade die Aufgabe 2 Nr. 6 aus der EA 41690 von diesem Semester WS2010/11.
Dort wird gefragt, welche HK man ansetzen muss, um
a) einen hohen Steruerbilanzgewinn zu haben
b) einen möglichst niederigen Steruerbilanzgewinn zu haben.

Ich würde ansetzen für
a) die Wertuntergrenze der HK
b) die Wertobergrenze der HK

Die Musterlösung sagt genau das Gegenteil.
Verstehe ich da etwas falsch?

LG,
sylwi
 
Das Thema hatten wir auch schon mal in irgendeinem anderen Forum, weiß aber nicht mehr, wo. Ich komme dabei auch immer ins Schleudern. Habe mir aber aufgeschrieben, wie es sein muss:
WOG -> höherer Gewinnausweis, da mehr aktiviert wird -> mehr Erträge
WUG -> niedrigerer Gewinnausweis, da weniger aktiviert wird -> weniger Erträge
Ich hoffe, das stimmt so!
 
Das Thema hatten wir auch schon mal in irgendeinem anderen Forum, weiß aber nicht mehr, wo. Ich komme dabei auch immer ins Schleudern. Habe mir aber aufgeschrieben, wie es sein muss:
WOG -> höherer Gewinnausweis, da mehr aktiviert wird -> mehr Erträge
WUG -> niedrigerer Gewinnausweis, da weniger aktiviert wird -> weniger Erträge
Ich hoffe, das stimmt so!

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn ein möglichst hoher Gewinnausweis erfolgen soll und der Ertrag gleich bleibt, kann nur durch Senkung des Aufwands der Gewinn erhöht werden.
Der Aufwand lässt sich senken, indem Teile des Aufwands aktiviert werden.
Also mit ganz einfachen Worten:
möglichst hoher Gewinn -> Aufwand senken, indem mehr aktiviert wird -> WOG
bzw.
möglichst niedriger Gewinn -> Aufwand erhöhen, indem weniger aktiviert wird -> WUG
 
Ich habe das Thema so verstanden, und merke es mir auch so:

Wenn man z.B. die allgemeinen Verwaltungskosten nimmt (Wahlrecht bei HGB und ESTG). Entweder geht die in die GuV oder man aktiviert sie bei den HK. Wenn diese in die GuV geht vermindert dies den Gewinn. Wenn diese aber in die HK geht stehen diese nicht in der GuV, somit ist der Gewinn höher.

Somit. WOG --> ALLES WIRD AKTIVIERT (nichts geht in die GuV) --> Hoher Gewinn
WUG --> "nichts" wird aktiviert ("alles" geht in die GuV) --> Niedriger Gewinn

Ich hoffe das hilft
 
Wenn man z.B. die allgemeinen Verwaltungskosten nimmt (Wahlrecht bei HGB und ESTG). Entweder geht die in die GuV oder man aktiviert sie bei den HK. Wenn diese in die GuV geht vermindert dies die Erträge, somit weniger Gewinn.

Das verstehe ich nicht. Wieso werden Erträge vermindert, wenn ich allg. Vw-Kosten in die GuV nehme und nicht als HK aktiviere? Ich erkenne da keinen Zusammenhang.
 
Habe das auch noch nicht so recht auf dem Schirm...kurz:
Hoher Gewinnausweis -> so viel wie möglich aktivieren
Niedriger Gewinnausweis -> nichts aktivieren

Bedeutet im Fall der Afa dann...hoher Gewinnausweis ich schreibe wenig ab???? Weil ja nichts in die GuV soll??? Konnte das schon bei Externem kaum unterscheiden ;-( Gibts nen Kochrezept???
 
Ich habe zu der Aufgabe 2 Seite 69/70 auch noch ein Frage bzgl. der "den Erzeugnissen" direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten".
Vorweg: dasss sie bei den beiden Wertuntergrenzen nach a) und b) nicht mit berücksichtigt werden leuchtet mir ein.
Bei der Wertobergrenze würde ich die direkt zurechnebaren FK-Kosten aber mit einrechnen. Wie seht ihr das?
Bei der Lösung (S. 74 unter c)) wird gesagt, dass die WUG nach a) + b) zusammen die WOG nach c) ergeben. Allerdings wurde ja auch die Lösung korrigiert, sprich die FK-Kosten nicht mit unter b) erfasst. Hoffe ihr versteht was ich meine...
 
Ich habe zu der Aufgabe 2 Seite 69/70 auch noch ein Frage bzgl. der "den Erzeugnissen" direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten".
Vorweg: dasss sie bei den beiden Wertuntergrenzen nach a) und b) nicht mit berücksichtigt werden leuchtet mir ein.
Bei der Wertobergrenze würde ich die direkt zurechnebaren FK-Kosten aber mit einrechnen. Wie seht ihr das?
Bei der Lösung (S. 74 unter c)) wird gesagt, dass die WUG nach a) + b) zusammen die WOG nach c) ergeben. Allerdings wurde ja auch die Lösung korrigiert, sprich die FK-Kosten nicht mit unter b) erfasst. Hoffe ihr versteht was ich meine...
Leider verstehe ich nicht so recht, was du meinst. Die "den Erzeugnissen direkt zuzurechnenden FK-Zinsen" sind in b) drin mit 40. Die übrigen Zinsen dürfen überhaupt nicht angesetzt werden, was unter c) ja noch mal klar gestellt wird. Keine Ahnung was du meinst.
 
Bei b) soll die Wertuntergrenze nach BMF Schreiben ermittelt werden, da in diesem BMF Schreiben die FK Kosten ein Wahlrecht darstellt, sind sie nicht in die Wertuntergrenze einzubeziehen. Bei c) sind sie dann mit einzubeziehen da es hier um die Wertobergrenze geht. Der Lehrstuhl hat die Ergebnisse für a) und b) auch so auf der Webseite korrigiert. Leider wurde vergessen auch c) zu korrigieren und genau dies hat Lind hier angemerkt.
 
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