Anrechnung Scheine

Dr Franke Ghostwriter
Anrechnung der Jura-Scheine

Hallo!

Ich bin endgültig an Jura gescheitert und habe vor zwei Wochen ein Zulassungsantrag für den Studiengang BoL/LL.M gestellt.

Nach Auskunft des Studiensekretariats und des Prüfungsamtes können die von mir im Rahmen des Jurastudiums erlangten Scheine (BGB-klein,groß;StGB-klein,groß;ÖffR-klein,groß, Grundlagenschein in Rechtssoziologie; Seminarschein Umweltrecht) für einige Module angerechnet werden.


Kann mir in diesem Zusammenhang jemand sagen, welche Module angerechnet werden und ggf. welche Semesterabschlussklausuren trotzdem noch geschrieben werden müssen.

Für evtl. Antworten bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mfG
eloraelora
 
Eloraelora,

willkommen hier im Forum und im Club ... mit Jura ging es mir genauso und ich beginne hier auch im SS 07 den BoL🙂.

In der Prüfungsverfahrensordnung BoL steht unter § 6 Abs. 2 genau, welche Scheine dir angerechnet werden. Ich kopiere es dir mal schnell hier rein:

"(2) Studierende, die alle Scheine für die Zulassung
zum ersten juristischen Staatsexamen erworben
haben, erhalten folgende Module angerechnet:
• Modul M 1 - Propädeutikum
• Modul M 2 - Bürgerliches Recht I: Das
Rechtsgeschäft und die Instrumente des
Privatrechts
• Modul M 4 - Bürgerliches Recht II: Das
Schuldverhältnis und die Durchsetzung
von Forderungen
• Modul M 5 - Deutsches und Europäisches
Verfassungsrecht
• Modul M 6 - Arbeitsvertragsrecht
mit Abschlussklausur, sofern Schein vorliegt,
ohne Abschlussklausur, sofern kein Schein
vorliegt
• Modul M 8 – Strafrecht
• Modul M 9 – Bürgerliches Recht III: Einführung
in das Sachenrecht und Recht der
Kreditsicherung
ohne Abschlussklausur
• Modul M 10 - Unternehmensrecht I:
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
ohne Abschlussklausur, sofern
Wahlfachschein zum Unternehmensrecht
vorliegt
• Modul M 11 - Internationales Privatrecht,
Rechtsvergleichung und Einheitsrecht,
sofern Scheine aus mindestens den Bereichen
IPR und Rechtsvergleichung vorliegen
• Modul M 12 - Allgemeines Verwaltungsrecht
mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs-
und Umweltrecht
• Modul W 1 - Unternehmensrecht II: Wettbewerbsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz
und Kartellrecht ohne Abschlussklausur,
sofern Wahlfachschein zum Unternehmensrecht
vorliegt"

Also mir werden schonmal 6 Module komplett angerechnet und in ArbeitsR und BGB 3 muss ich nur noch die Klausur schreiben. Das wird noch spannend😀 .

Ich hoffe, dass ich dir insoweit schonmal helfen konnte.

Lg, Arlett
 
Lettchen!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Du hast mir sehr geholfen. Habe des Weiteren die Kurse BWL I und II belegt, zumal mir diese als wirtschaftswissenschaftliche Fächer zwar inhaltlich bekannt, jedoch ausgesprochen anspruchsvoll sind. Da ich den Alternativantrag auf Zulassung für WiWi gestellt habe - Ratschlag einer Mitarbeiterin im Servicecenter - könnte ich die Scheine auch später mitnehmen, wenn ich dann zum nächsten Semester für BoL wechseln kann.

Gruß
eloraelora
 
eloraelora,

ich habs genauso gemacht wie du mit dem Alternativantrag, aber es scheinen in den letzten Semestern immer alle in den BoL-Studiengang gekommen zu sein.

Ich belege im SS07 wahrscheinlich (muss meine Kursbelegung nachreichen) M3, M14, W4 und evtl. M10 oder M11. Wird bestimmt ganz schön stressig.

Man liest sich hier bestimmt öfter.

Lg, Arlett
 
lettchen!

Mit so einer schnellen Nachricht habe ich nicht gerechnet.

Ja, denke auch, dass alles außer den juristischen Fächern komplett neu angeeignet werden muss. Hauptsache, zunächst keine "juristischen Gutachten mehr schreiben".

Schaue mir gerade im Netz nach BWL-Skripten um. Kannst Du mir eine Fachliteratur empfehlen?

-Wo hast du eigentlich studiert?-

Gruß
eloraelora
 
lettchen,

ich habe in Gießen studiert und bin zum zweiten mal in der mündlichen durchgefallen.

Natürlich lassen sich die Gutachten nicht vermeiden, aber ich wollte zunächst die wirtschaftswissenschaflichen Module und erst im nächsten Semester die juristischen belegen.

Wünsche dir im Studium viel Erfolg und alles Gute...

gruß
eloraelora
 
Vielen lieben Dank, ich wünsche dir (und natürlich allen anderen auch) viel Glück und Erfolg im Studium.

Ich werde es gleich wieder mit juristischen Modulen angehen ... damit ich nicht aus der Übung komme und mein "Trauma" überwinde.
Aber natürlich wage ich mich auch gleich noch an BWL ran. I

Ich denke, bei den Diskussionen über EA´s und "Hilfeschreien", wenn was unklar ist, werden wir uns hier noch öfters lesen.

Lg, Arlett
 
"Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen"

Hallo,

ich habe heute morgen einen Brief vom Prüfungsamt bekommen.

Es werden angerechnet:
- M1 Propädeutikum
- M2 Bürgerliches Recht I
- M4 Bürgerliches Recht II
- M5 Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
- M8 Strafrecht
- M12 Allgemeines VerwR mit Schwerpunkten WirtschverwR u. UmweltR

Zulassungen:
- M6 ArbeitsvertragsR
- M9 Bürgerliches Recht III
- M10 UnternehmensR I

Die Präsenzveranstaltung für M9 muss noch absolviert werden.

LG
eloraelora
 
Mir wird nichts angerechnet. 😕

Ich bin 2 mal am Staatsexamen gescheitert und hab im Anfang Februar einen Antrag auf Anrechnung gestellt und alle Scheine in beglaubigter Kopie beigefügt. Bis heute habe ich keine Antwort enthalten. Soll ich noch warten? Ich hatte im großen Schein in ÖR auch mal eine Klausur mit ausreichend, kann es sein, dass es daran liegt?
 
Nö, Aliud, keine Panik.

Ich denke, dass das PA momentan viel zu tun hat. Ich würde einfach mal anrufen, damit Du sicher gehen kannst, dass Dein Antrag nicht bei der Post oder im Fernuni-Jungle verloren gegangen ist.

Wenn Du die Zulassung zum ersten Staatsexamen hattest, werden Dir auf alle Fälle die Module M 1, M 2, M 4, M 5, M 8, M 12 voll angerechnet. In M 9 hast Du die Zulassung und musst sowohl das Seminar noch besuchen als auch die Abschlussklausur schreiben.

Ansonsten kommt es auf Deinen Studienschwerpunkt an. U.u. kannst Du hier Arbeitsrecht oder Unternehmensrecht gegebenfalls auch IPR angerech-
net bekommen. Soweit Du vergleichbare wirtschaftswissenschaftliche Module im Studium hattest, ist hier auch eine Anrechnung möglich, soweit Lehrinhalte und Wochenstundenzahl übereinstimmen.

Gruß

Sandra
 
Ah danke. Genau genommen war es so, dass ich im Studienzentrum die Kopien abgegeben hab, die Sekretärin, die beglaubigt hat und sie diese dann nach Hagen schicken wollte. Vielleicht hat sie auch noch keine Zeit gehabt oder vergessen.
Oder es wird erst gemacht, wenn der Gebührenbescheid abgebucht wurde, ist bei mir auch noch nicht geschehen.
 
Ah danke. Genau genommen war es so, dass ich im Studienzentrum die Kopien abgegeben hab, die Sekretärin, die beglaubigt hat und sie diese dann nach Hagen schicken wollte. Vielleicht hat sie auch noch keine Zeit gehabt oder vergessen.
Oder es wird erst gemacht, wenn der Gebührenbescheid abgebucht wurde, ist bei mir auch noch nicht geschehen.

Hi Aliud,

ich denke mal, dass Du noch keinen Bescheid erhalten hast, weil Du erst ab 01.04. für den Bachelor an der FU eingeschrieben bist. Ohne Immatrikulation kann Dir auch nichts angerechnet werden.

Gruß

Lewhellyen
 
Ohje,

etwas im Studienzentrum abgeben, bedeutet meist, dass Dinge öfters etwas länger rumliegen bleiben und gesammelt werden, bis genug Material für ein großes Fernunipaket zusammenkommt.

Merke: Abgabe im STZ bedeutet meist bis zu 2 Monaten länger auf Ergebnisse warten 😉

Gruß


Sandra
 
Lach. Und ich dachte, dafür sind die Studienzentren da - gerade für solche Angelegenheiten. Schnelle und kompetente Hilfe.

Zwei Mädels, die ich hier kennengelernt habe, teilen das gleiche Schicksal - nicht bestandenes Examen, beide sind ab SS 2007 im B.o.L. aber beide haben schon die Anrechnungen erhalten, daher wunderte mich das etwas.
 
Julia,

also ich zähle mich mal -frech wie ich bin- zu einer von den von dir genannten Mädels.

Und ja, ich habe meine Anrechnung schon erhalten. Hatte gleich mit er Anmeldung zum SS 07 meine Scheine direkt zum Prüfungsamt geschickt und dann kurz nach meinem Immatrikulationsbescheid auch den Bescheid über die Anrechnung bekommen.

Ruf einfach mal an und frag nach, ob deine Unterlagen schon dort sind. Bei mir waren sie sehr nett und haben alles schnell bearbeitet - musste ja noch Kurse umbelegen, weil mir BWL 1 angerechnet wurde.

Ach übrigens zum Thema Schwerpunkt des vorigen Studiums. ArbeitsR und UnternehmensR werden immer angerechnet (hatte sie auch nicht als Wahlfach), auch ohne besondere Nachweise. Bei beiden Modulen muss aber noch die Klausur geschrieben werden.

Lg, Arlett
 
Aliud!

Die Anrechnung meiner Scheine ging eigentlich sehr schnell. Eine Woche nach Einsendung meiner beglaubigten Scheine habe ich telefonisch erfahren, dass diese angerechnet wurden. Nach insgesamt 10 Tagen wurde mir dies dann schriftlich bestätigt.

Zu dem damaligen Zeitpunkt war ich "noch nicht immatrikuliert". Die Möglichkeit der Anrechnung habe ich ebenfalls durch telefonische Auskunft beim Prüfungsamt erfahren. Die Sachbearbeiterinnen beim Prüfungsamt waren sehr nett und versprachen eine schnelle Bearbeitung, damit alles noch "vor Studienbeginn" feststeht.

Die Immatrikulation ist demzufolge keine Voraussetzung für die Anrechnung.

Einfach beim Prüfungsamt anrufen, die zuständigen Damen sind - wie bereits gesagt - super nett!!

Gruß
eloraelora
 
Ich bin auch eine von den gescheiterten Juristen und frisch zum SS 07 immatrikuliert.
@lettchen: man bekommt M 10 angerechnet (bzw. wird zur Klausur zugelassen), auch wenn man keinen Schein darin hat? Das is ja blöd.. habe diesen Kurs nämlich dieses Semsester belgt..😕
Ich habe meinen Antrag auf Anrechnung auch bereits vor ca. 1 Woche abgeschickt.. mal sehen, wann da eine Nachricht kommt...
 
Anni,

also bei mir und einer anderen Mitstudentin wurde M10 ohne weiteres angerechnet, obwohl wir beide den Schein nicht hatten - aber die Klausur musst du ja trotzdem schreiben. Von daher ist es auch nicht verkehrt, den Kurs zu belegen.

Lg, Arlett
 
da es hier zum Thema passt, Frage ich einfach mal in diesem Thread 🙂

Wie ist es denn mit der Anrechnung von Scheinen, die während eines BWL Studiums an einer FH erworben wurden?
Leider konnte ich dazu bisher noch nichts finden!
 
Juli,

bzgl. einer Anrechnung von Scheinen aus einem BWL Studium an der FH scheint es sehr unterschiedlich zu sein. Am besten direkt am Prüfungsamt anfragen.
Aus eigener Erfahrung. Ich habe Internationales Management an der FH studiert und habe BWL 1, BWL 3 und BGB 1 angerechnet bekommen.

Viele Grüße,

Verena
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
ich werde auf jeden fall demnächst beim prüfungsamt anrufen, um klarheit zu haben.
 
Lettchen,
ich bekomme auch die Zulassung für Unternehmensrecht I 🙂.
Das passt mir ganz gut, da ich mit den EAs für die BWL-Kurse schon genug zu tun habe und ich da noch nicht so wirklich durchsteige...😕
Naja, der schriftliche Bescheid kommt erst Mitte Mai, da die Damen vom Prüfungsamt im Urlaub sind... Muss ja auch mal sein....:urlaub
 
habe nun endlich meine Anrechnung bekommen. Bekomme M1,M2,M4,M5,M8 und sogar M11 angerechnet, obwohl ich nie IPR belegt habe..😕
Und ich habe schon die Klausurzulassung für M6, M9 und M10🙂
Wisst ihr eigentlich, wie das mit den Noten von den angerechneten Modulen abläuft? Nehmen die die Noten von den eingereichten Scheinen, oder werden die neu berechent?
 
Die Fächer werden ohne Noten angerechnet, d.h. nur die Klausuren, die Du noch an der FU schreibst, fließen in Deine Endnote ein. Daher kannst Du mit den angerechneten Fächer auch keine schlechteren Fächer (also Fächer, die man so gerade noch mit 50 % besteht) ausgleichen. Du hast hier also keinen Prüfungsanspruch mehr.
 
Hallo zusammen,
habe nun endlich meine Anrechnung bekommen. Bekomme M1,M2,M4,M5,M8 und sogar M11 angerechnet, obwohl ich nie IPR belegt habe..😕
Und ich habe schon die Klausurzulassung für M6, M9 und M10🙂
Wisst ihr eigentlich, wie das mit den Noten von den angerechneten Modulen abläuft? Nehmen die die Noten von den eingereichten Scheinen, oder werden die neu berechent?
lg

Wie hast du denn das geschafft, dass du M11 angerechnet bekommen hast? *will auch*.
Vielleicht ist es auch eine Verwechselung, und die meinten M12, das hab ich nämlich auch angerechnet bekommen.
 
Hallo zusammen,
habe nun endlich meine Anrechnung bekommen. Bekomme M1,M2,M4,M5,M8 und sogar M11 angerechnet, obwohl ich nie IPR belegt habe..😕
Und ich habe schon die Klausurzulassung für M6, M9 und M10🙂
Wisst ihr eigentlich, wie das mit den Noten von den angerechneten Modulen abläuft? Nehmen die die Noten von den eingereichten Scheinen, oder werden die neu berechent?
lg

Falls die im PA wirklich M 11 mit M 12 verwechselt haben sollten, würde ich stillschweigen lieber VwR als IPR schreiben 😉

Gut, aber so wie das aussieht, haben die wirklich nen Tippfehler gemacht. Musst mal gucken, was die in deinem Prüfungskonto eingetragen haben. M 12 hättest Du angerechnet bekommen müssen. IPR dagen nur, wenn Du dieses als Schwerpunktfach hattest ... Offensichtlich also ein Tippfehler ...

Musst schauen, was Du tust. Hier könntest Du eben ein böses Erwachen haben, wenn Du Dein BoL-Zeugnis beantragst und dann festgestellt wird, das der VA rechtswidrig war. Da die allgemeine Anrechnungsregelung als bekannt vorausgesetzt wird, kann das PA den Bescheid dann auch problemlos zurücknehmen ...

Daher würde ich dieses Problem mit dem PA klären.
 
Oh man, soweit wollen wir es mal nicht kommen lassen... Ich denke auch, dass die sich vertippt haben. Ich werde da mal anrufen und nachfragen..

So, habe grad auf mein Prüfungskonto geschaut, da wurde mir auch M11 angerechnet und nicht M12.. Da waren die Damen wohl noch mit den Gedanken im Urlasub...:rolleyes
 
Benötigt das Prüfungsamt eigentlich außer den amtlich beglaubigten Kopien der bisher erbrachten Prüfungsleistungen noch irgendwelche Unterlagen für die Anrechnung? Also zB den Vorlesungskommentar zu den entsprechenden Vorlesungen o.ä.
 
Kommt drauf an:

Hast Du "normal" Jura studiert, genügen die "großen Scheine" (Ö, Z, S) bzw. der Wahlfachschein.

Sofern Du an einer FH warst, musst Du belegen, was Du wann wie wieviele SWS gemacht hast bzw. welchen Stoff die Vorlesung beinhaltet haben ... so dass letztendlich entschieden werden kann, ob die Leistung gleichwertig war.
 
ich habe folgende Überlegung angestellt und würde das gerne abklären:

Wenn ich die Prüfungsverfahrensordnung für den Studiengang „Bachelor of Laws" am Fachbereich Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen vom 10. Februar 2005, richtig lese, dann würde mir mit Abitur auch als Akademiestudent ermöglicht, sowohl die Module zu bearbeiten als auch bei entsprechenden Ergebnissen die Klausuren zu schreiben.
Bei positivem Verlauf eines Wartesemesters, 0,5 Abzug gibt es ja ohnehin, würde mir dies dann problemlos angerechnet und anerkannt.

D.h. aber dann auch das damit der NC ja durchaus ausgehebelt werden kann, habe ich dies richtig verstanden oder wie seht ihr die Lage? (Auf diese Art könnte ich also unabhängig eines NCs von 1,0 bis 3,0, die Aufnahme des Studiums fix einplanen)

Für mich sieht's klar so aus?!

Lg und danke für Feedback,

Stephan
 
Als Akademiestudent ohne "richtige Zulassung" kannst Du nur BWL1, Prop und BGB1 als Klausur schreiben.
Man bewirbt sich dann mit dem Schnitt dieser 3 Klausuren, die in 1 Semester geschrieben werden müssen.
Andere Rewi-Fächer kannst Du belegen und EA machen aber ohne Klausur.

Aber ob eine Umgehung der ordentlichen Zulassung über Akademie trotz Abitur möglich ist 😕 und man sich parallel anmelden kann mit Wartezeit :confused
 
Falls die im PA wirklich M 11 mit M 12 verwechselt haben sollten, würde ich stillschweigen lieber VwR als IPR schreiben 😉

Gut, aber so wie das aussieht, haben die wirklich nen Tippfehler gemacht. Musst mal gucken, was die in deinem Prüfungskonto eingetragen haben. M 12 hättest Du angerechnet bekommen müssen. IPR dagen nur, wenn Du dieses als Schwerpunktfach hattest ... Offensichtlich also ein Tippfehler ...

Musst schauen, was Du tust. Hier könntest Du eben ein böses Erwachen haben, wenn Du Dein BoL-Zeugnis beantragst und dann festgestellt wird, das der VA rechtswidrig war. Da die allgemeine Anrechnungsregelung als bekannt vorausgesetzt wird, kann das PA den Bescheid dann auch problemlos zurücknehmen ...

Hallo maischdro,
habe das mit dem PA geklärt. Die haben mir jetzt M 12 statt M11 angerechnet.
Fühle mich gleich viel besser.. So bleibt mir doch eine böse Überraschung erspart.
 
ich wollte mal fragen, ob ihr wisst, wie das mit dem Nichtbestehen des 1. Staatsexamens aussieht. Mir wurde nämlich gesagt, dass man bei dem letzten nicht bestandenen Versuch sein Recht Jura an einer deutschen Universität zu studieren verwirkt hat.
Ich bin am überlegen, ob ich meinen letzten offenen Versuch noch wahrnehmen soll.
Aber, wenn ich durchfalle, darf ich dann trotzdem BoL in Hagen weiterstudieren?
Würde mich mal interessieren..
Gruß, Annika
 
Annika,

soweit ich weiß, geht das! Einigen hier im Forum ist es so ergangen!
Also kannst du -meines Wissens- ruhig den letzten Versuch wagen!

(Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!)
 
Hallo, ich wollte mal fragen, ob ihr wisst, wie das mit dem Nichtbestehen des 1. Staatsexamens aussieht. Mir wurde nämlich gesagt, dass man bei dem letzten nicht bestandenen Versuch sein Recht Jura an einer deutschen Universität zu studieren verwirkt hat.
Ich bin am überlegen, ob ich meinen letzten offenen Versuch noch wahrnehmen soll.
Aber, wenn ich durchfalle, darf ich dann trotzdem BoL in Hagen weiterstudieren?
Würde mich mal interessieren..
Gruß, Annika

Da besteht keine Gefahr:

https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/faq.shtml
 
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