Anzahl EAs

Dr Franke Ghostwriter
wahrscheinlich eine völlig naive Frage und ich bitte meine Unkenntnis zu entschuldigen. Leider habe ich die EA zum 2.12. nicht geschafft. Gerade einfach zu viel um die Ohren. Ist es richtig, dass von den drei angebotenen EAs eine bestanden sein muss, um zur Klausur zugelassen zu sein? Mich verwirren die Onlineangaben immer ein bisschen 🙂

LG aus München,
Massimo
 
Trinika, vielen dank für Deine Antwort. Nun bin ich allerdings noch verwirrter 🙂 Wenn ich diese Seite hier richtig deute: Abgabetermine der Einsendearbeiten - Fakultt fr Wirtschaftswissenschaft - FernUniversitt dann sind das die drei Einheiten die ich für den ABWL-Teil brauche, richtig? Wo entnehme ich, dass nur bestimmte EAs für die Klausurzulassung relevant sind? Oder hab ich in meiner Verwirrung irgend eine Info übersehen? LG Massimo
 
Nein, das ist wirklich etwas verwirrend. Ich versteh auch nicht, warum es nicht direkt auf der Seite einen Hinweis gibt.
Klick mal in die zweite, aufgeführte Einsendearbeit. Dort findest du diesen Hinweis:

Einsendearbeit zum
Kurs 41690 Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung
zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Prüfung zum
Modul 31691 Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzpolitik,
Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Einsendearbeit nicht zur Teilnahme an der Klausur
des Moduls 32761 „Rechnungslegung und Gewinnermittlung“ berechtigt.
 
Ihr könnt Gedanken lesen. Ich bin gerade auf die Seite gekommen um zu gucken ob ich irgendwo einen Hinweis finde, ob ich nur eine EA zu bestehen habe um die Klausur schreiben zu können und tadaaaa direkt der zweite Threat dreht sich um dieses Thema 🙂 ! Schön, dass ich nicht die Einzige bin... Danke für die Info!!!!!!!
 
Da die Einsendearbeit für den Kurs 41690, wie oben schon beschrieben, nur für das Modul Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzpolitik,
Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik gilt, musst du eine EA für den Kurs 42240 oder 41460 bestehen. Nicht beide.
 
habs mir eben telefonisch nochmal bestätigen lassen.
hab mir schon stress gemacht, wie ich das auf die reihe krieg mit dem ganzen rest.
jetzt bleibr nur abzuwarten wie lange für die korrektur des kurses 42240 benötigt wird.
eventuel muss doch die andere ea gemacht werden.
hat jemand schon erfahrungen mit den korrekturen bezüglich der dauer der korrektur?
 
sehe ich das richtig, dass man nur eine EA bestehen muss, die bis zum 6.1. abgegeben sein muss, um die Klausur schreiben zu dürfen? Könnte ich theoretisch das Modul jetzt noch nachbelegen, die EA bis 6.1. einschicken und dann die Klausur schreiben?

Oder geht es eigentlich auch, dass ich an einer Klausur teilnehme OHNE die EA bestanden zu haben und die Klausurnote erst dann gilt, wenn ich eben die EA im Nachhinein bestanden habe? Sowas habe ich mal irgendwo gelesen...!?

Vielen Dank für eure Antworten!
 
Du musst mindestens 50 % der EAs bestanden haben. In diesem Modul werden 2 EA angeboten. Somit reicht in der Tat eine EA. Die Frist für die Nachbelegung ist allerdings bereits zum 15.11. abgelaufen. (Fristen für das Wintersemester 2010/11 - Kursbelegung - Studium - FernUniversit). Jetzt kannst du nur noch Module für das kommende Semester belegen.
Du musst die EA bestanden haben bevor du an der Klausur teilnimmst. Theoretisch sollte es zwar möglich sein, an der Klausur teilzunehmen, ohne vorher die EA bestanden zu haben. Da du aber bei der Beantragung des Zeugnisses, die Deckblätter der Einsendearbeiten einreichen musst, fällt es spätestens dann auf und dir droht, dass die bestandene Klausur nicht anerkannt wird, du nicht berechtigt warst, die Klausur zu schreiben. Die Prüfungsordnung sieht in §10 Abs. 1 Punkt 2 die bestandene Einsendearbeit als Voraussetzung für die Teilnahme an der Masterprüfung vor. Auf Kulanz des Prüfungsamts in diesem Fall sollte man sich nicht verlassen.
 
Die Frist für die Nachbelegung ist allerdings bereits zum 15.11. abgelaufen.
Hm, verdammt.

Du musst die EA bestanden haben bevor du an der Klausur teilnimmst. Theoretisch sollte es zwar möglich sein, an der Klausur teilzunehmen, ohne vorher die EA bestanden zu haben. Da du aber bei der Beantragung des Zeugnisses, die Deckblätter der Einsendearbeiten einreichen musst, fällt es spätestens dann auf und dir droht, dass die bestandene Klausur nicht anerkannt wird, du nicht berechtigt warst, die Klausur zu schreiben. Die Prüfungsordnung sieht in §10 Abs. 1 Punkt 2 die bestandene Einsendearbeit als Voraussetzung für die Teilnahme an der Masterprüfung vor. Auf Kulanz des Prüfungsamt in diesem Fall sollte man sich nicht verlassen.
Ach so... ich habe in einem anderen Unterforum hier aufgeschnappt, dass jemand - im Falle des Nichtbestehens der EA - trotzdem jetzt schon die Klausur mitschreiben will und die EA dann im nächsten Semester nochmal macht. Was mache ich dann, wenn ich jetzt für andere Belegungen Zug und Hotel buche und dann die EA nicht bestehe? Ich darf dann echt nicht mitschreiben und die EA im Folgesemester nachholen?
 
Die Regularien bezüglich der Klausuren sind meines Wissens nach inzwischen verschärft worden. So konnte manfrüher z.B. auch an der Klausur teilnehmen, wenn man sich vorher nicht angemeldet hatte.
Wenn du die Klausur trotz nicht bestandener Einsendearbeit mitschreibst, lieferst du dem Prüfungsamt einen Grund, das Ergebnis der Klausur nicht anzuerkennen. Schreibst du die Einsendearbeit nach, kann es zwar passieren, dass das Prüfungsamt dieses bei der Ausstellung des Zeugnisses übersieht. Allerdings kann nach §23 Abs. 2 der Prüfungsordnung noch bis zu fünf Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums das Prüfungszeugnis wieder eingezogen werden, wenn dir Vorsatz unterstellt wird. Du bist also auf jeden Fall auf das Wohlwollen des Prüfungsamts angewiesen.
Zug und Hotel würde ich daher nach Möglichkeit auch erst buchen, wenn ich definitiv weiß, dass ich die Vorausetzungen für die Zulassung zur Klausur erfüllt habe. Die Einsendearbeiten zum ersten Termin (Anfang Dezember bzw. Anfang Juni) hast du in aller Regel noch innerhalb der Anmeldefrist zurück. Lediglich die Einsendearbeiten zum zweiten Termin (Anfang Januar bzw. Anfang Juli) können im Einzelfall erst nach Ablauf der Anmeldefristen eintreffen. Wenn du noch auf der Ergebnis der Einsendearbeit wartest, kannst du dich zwar anmelden, musst dich aber wieder abmelden, wenn die EA doch nicht bestanden hast.
 
Oben