Arbeitnehmer und Fernuni Student > Arbeitslosengeld / Hartz4 bei Arbeitslosigkeit?

Dr Franke Ghostwriter
Hat jemand gesichert Ahnung davon, wie man beim Arbeitsamt in folgender Situation behandelt wird:

- aktuell im Angestelltenverhältnis arbeitend, noch nicht an der FU eingeschrieben
- Ich würde mich jetzt gerne als Student neu einschreiben und mich damit fortbilden.
- Angenommen, ich verliere meinen Job im Juli, dann bin ich ja kein Angestellter mehr. Im Normalfall würde mir dann Arbeitslosengeld oder Hartz4 zustehen.

- Wenn ich aber dann eben auch an der Fernuni als Student eingeschrieben bin, sieht es evtl. (?) anders aus. Denn als Student bekommt man soweit ich weiß kein Arbeitslosengeld, Hartz4 weiß ich nicht wie das als Student ist.

Weiß jemand, wie das tatsächlich ist?

Macht es einen Unterschied, ob ich in der Situation als Teilzeit oder Vollzeitstudent eingeschrieben wäre?

Ich würde mich schon gerne fortbilden, aber da der job auch nicht so sicher ist, wäre dies vielleicht eine böse Falle für mich...



Und zu guter letzt noch eine Frage:
Wenn man an der Fernuni als Teilzeit Student eingeschrieben ist, bekommt man dann trotzdem bspw. Software zu Studentenpreisen? Für das Studium bräuchte ich spss, das könnte ich mir aber nur zum Studentenpreis leisten.
 
Um Leistungen von Arbeitsamt oder ALG2 zu bekommen musst man wenn als Teilzeitstudent eingeschrieben sein. Software habe ich bisher auch als Teilzeitstudent zum günstigen Preis bekommen. Ob es immer so ist, weiss ich nicht.
 
Danke für die links 😱 Ich konnte erst nicht im Forum suchen, weil ich hier nicht registriert war, habe mich dann registriert und nicht nochmal gründlich gesucht...

Meine Fragen von oben haben sich ja nun schon weitgehend erledigt: Danach ist es wohl so:
- Status "Akademiestudent" gilt nicht als Studentenstatus > keine Probleme mit dem Arbeitsamt
- Status Teilzeitstuden: vielleicht bis wahrscheinlich Probleme mit dem A-Amt
- Status Vollzeitstudent: keine Chance auf Alg1/Alg2
- Es zählt der Status (Arbeiter/arbeitslos/Student) zum Antragszeitpunkt für ALG1/2, nicht der Status in den Monaten davor. Das heißt, wenn ich beides war - Angestellter und Student - ist es für den Antragszeitpunkt egal, dass ich Student WAR. Hauptsache ist, dass
1. ich bei Antragszeitpunkt kein Student bin und
2. ich mich überhaupt direkt bei Jobverlust arbeitslos melden kann >> ich muss den Studentenstatus verloren haben BEVOR ich arbeitslos werde - sonst kann ich mich als dann noch Student nicht arbeitslos melden und verliere meine Ansprüche.

Stimmt das so alles? 😕

Wie ist das denn notfalls mit einer Exmatrikulation? Wird die wirksam zum Zeitpunkt, zu dem ich mich exmatrikuliere - bspw. an irgendeinem Tag im laufenden Semester, 27. Juli? Oder wird man erst Ende des Semesters exmatrikuliert?

Angenommen, ich erfahre am 1. August, dass ich am 1. September meinen Job verliere. Könnte ich mich dann am 2. August exmatrikulieren und somit dann ganz normal ALG 1 / Arbeitslosengeld bekommen? (habe mehr als 12 Monate Vollzeit gearbeitet)
 
- Status "Akademiestudent" gilt nicht als Studentenstatus > keine Probleme mit dem Arbeitsamt
- Status Teilzeitstuden: vielleicht bis wahrscheinlich Probleme mit dem A-Amt
- Status Vollzeitstudent: keine Chance auf Alg1/Alg2

Nein, als Teilzeitstudent bekommst du keine Probleme mit dem Amt, was du in deiner Freizeit machst, geht das Arbeitsamt nichts an. Nur als Vollzeitstudent würdest du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Vermutlich sind fast alle Berufstätigen hier Teilzeitstudenten.

Hauptsache ist, dass
1. ich bei Antragszeitpunkt kein Student bin und
2. ich mich überhaupt direkt bei Jobverlust arbeitslos melden kann >> ich muss den Studentenstatus verloren haben BEVOR ich arbeitslos werde - sonst kann ich mich als dann noch Student nicht arbeitslos melden und verliere meine Ansprüche.

Nein, als Teilzeitstudent kannst du dich ruhig arbeitslos melden und hast ggf. Anspruch auf ALG I (wenn du ihn sonst auch hättest), sonst II. Du kannst nur nicht das Studium als Vorwand nehmen, einen neuen Job abzulehnen oder keinen zu suchen.

Wie ist das denn notfalls mit einer Exmatrikulation? Wird die wirksam zum Zeitpunkt, zu dem ich mich exmatrikuliere - bspw. an irgendeinem Tag im laufenden Semester, 27. Juli? Oder wird man erst Ende des Semesters exmatrikuliert?

Normalerweise zum Semesterende, sofort geht wahrscheinlich auch, ist aber wie gesagt nicht nötig. Schreib dich einfach als Teilzeitstudent ein, dieser Status ist ja schließlich für Berufstätige geschaffen worden 🙂

Es lohnt sich auf jeden Fall.
 
Da es ein Fernstudium ist und Du keine festen Vorlesezeiten hast, dürfte es theoretisch keine Probleme bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes als Teilzeitstudent geben. Du bist ja weiterhin flexibel was Arbeitszeit und Ort angeht.

Wie der Sachbearbeiter dann aber sieht, weiss ich nicht. Suche ruhig noch ein wenig weiter, da gibt es garantiert noch mehr zu diesen Thema
 
Also ich bekam auch im ersten Semester Hartz 4 und wichtig ist nur, dass du auf jeden Fall Teilzeitstudent bist und keinen Anspruch auf BAFög hast.
Wenn dir Arbeitslosigkeit droht, dann schreib dich auf jeden Fall als TZ-Student ein, belgegen kannst du ja trotz dem Vollzeit.
Exmatrikulieren ist nicht immer so einfach. Ein Freund von mir kam hier an der Präsenzuni nicht aus dem Studentenstatus raus während des Semesters und konnte so 5 Monate kein ALG beziehen.
Also lieber auf Nummer sicher gehen und gleich auf Teilzeit wechseln.
 
Wie der Sachbearbeiter dann aber sieht, weiss ich nicht.

Wie das der Sachbearbeiter persönlich sieht, ist wohl irrelevant, gesetzliche Regelungen sind ja nun nicht den Launen eines Sachbearbeiters unterworfen. Wenn man neben einem Vollzeitjob Teilzeit studieren kann, wüsste ich auch nicht, mit welcher Begründung einen ein Studium von ein paar Stunden Bewerbungen schreiben im Monat abhalten sollte :rolleyes
 
Da hast Du wohl recht, ich habe aber auch schon von Studenten gehört, die ganz schön kämpfen mussten, ehe sie ihr Recht erhielten.
 
Ich habe noch nie gute Erfahrung mit denen gamacht.
Das mit dem Arbeitsamt ist wirklich nur vom Sacharbeiter abhängig.
Mir sagte man, Studium ob Teil- oder Vollzeit wird vom Arbeitsamt nicht unterstützt.
Barfög oder nichts. Es gäbe keine Allternative.
Andere haben aber eine Teilunterstützung wie Büchgeld usw. bekommen.
Am Besten gehst Du mal selber hin und fragst. Alles was sie Dir zusichern an Leistung, lass es Dir schriftlich geben, sonst ändern die nachher wieder ihre Meinung.
Viel Erfolg!
LG Simone
 
Das mit dem Arbeitsamt ist wirklich nur vom Sacharbeiter abhängig.
Mir sagte man, Studium ob Teil- oder Vollzeit wird vom Arbeitsamt nicht unterstützt.
Barfög oder nichts. Es gäbe keine Allternative.

Dann haben sie dir aber Unsinn erzählt, dagegen kann man ja notfalls klagen. Bei einem Teilzeitstudium ist man schon mal gar nicht bafögberechtigt, eben weil man nicht seine ganze Zeit mit studieren verbringt. Außerdem handelt es sich ja hier um ein Fernstudium, das mit fast keiner Anwesenheitspflicht verbunden ist. Lies z.B. mal § 120 SGB III.

Es rät sich aber wohl an, im Falle der Kündigung vor dem Besuch beim Arbeitsamt sein Recht genau zu kennen (am besten vorher zu einer Sozialberatung gehen).
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Teilzeitstudent verpflichtet ist Angaben über das Studium zu machen. Wie bereits gesagt wurde: was man in der Freizeit, tut geht den Arbeitsvermittler nichts an (bis auf Schwarzarbeit 😉) . Also kann man sich durch Nichtangabe des Studiums (nur bei TZ-Studium!!!) schonmal Ärger ersparen...
 
Mal ganz ehrlich, die geht alles was an, als ich damals in die Verlegenheit kam Hartz 4 zu beantragen haben die mich auseinander genommen wie nichts. Ich musste tausend Angaben und Erklärungen machen und irgendwann kam ihnen dann plötzlich das Wort "Teilzeitstudent" unter die Augen. Fragt nicht was dass dann für ein Klamauk war. Ich hatte vorher meine Rechte genau recherchiert und meinte ich hätte als TZ-Stundent Anspruch auf Hartz4, ihr wollt nicht wissen was ich mir da anhören durfte (nur soviel 1te Beschwerde von insgesamt 6 wegen dem Verhalten meiner Sachbearbeiter).
Bis die dann geklärt hatten ob ich nicht von irgendeiner anderen Stelle Geld bekommen könnte als von der ARGE, zogen satte 12 Wochen ins Land in denen mein Sohn und ich von Kindergeld und Elterngeld leben durften. Eigentlich mehr ich hatte Hartz4 eigentlich zeitig beantragt, sonst hätten wir noch 8 Wochen länger in den Seilen gehangen...
Es kommt grundsätzlich auf den Sachbearbeiter an und 90% der Sachbearbeiter führen sich auf als müssten sie jeden Hartz4 Empfänger aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn man wirklich auf die ARGE angewiesen ist, sollte man sich vorher gründlichst informieren, nen Anwalt haben der schon zum Angriff bereit sitzt und davon ausgehen, dass auf diesem Amt zu 90% A****geigen sitzen, die ihren Arbeitstag damit verbringen Kaffee zu holen und Leute unterzubuttern.
Fakt ist, schreib dich wirklich als TZ Student ein, wenn du dann echt arbeitslos werden solltest kann dir weder die Agentur für Arbeit das ALG1 verweigern noch die ARGE Hartz4 verweigern wenn du keinen Anspruch auf ALG1 hast.
 
Also kann man sich durch Nichtangabe des Studiums (nur bei TZ-Studium!!!) schonmal Ärger ersparen...

Ob das ein super Ratschlag ist. Auch ein Teilzeitstudium ist ein Studium und sollte nicht verschwiegen werden. Nicht das das später zu Ärger und Sanktionen führt.
Und auch wenn viele meinen, es ist nur Freizeit und was man in der Freizeit macht, geht keinem an. Es ist eben keine Freizeit. Selbst mancher Arbeitgeber muss es wissen.
 
sorry, aber wo steht denn so etwas. Bitte gib mal Quellen an. 😕

In den Zusatzklauseln zu meinen Arbeitsvertrag z. B. und ich darf auch eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten, weil es eben keine Freizeit ist, sondern einer Nebentätigkeit gleichgestellt neben dem Vollzeitjob ist.
Und genauso ähnlich kann es beim Arbeitsamt sein.
Irgendwo hier im Forum wurde auch schon divers darüber diskutiert.
Diverse Arbeitgeber machen das.
 
In den Zusatzklauseln zu meinen Arbeitsvertrag z. B. und ich darf auch eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten, weil es eben keine Freizeit ist, sondern einer Nebentätigkeit gleichgestellt neben dem Vollzeitjob ist.

Hält die Klausel einer rechtlichen Prüfung stand oder ist sie möglicherweise unwirksam? Solange ich nur in meiner frei verfügbaren Zeit studiere (in Abgrenzung zur Arbeitszeit während der ich nur eingeschränkt frei disponieren kann), ist das Studium bereits definitorisch eine Freizeitbeschäftigung.

Liebe Grüße
 
Zusatzklausel war jetzt nicht der richtige Begriff, ist Öffentlicher Dienst. Ist dort eine Vorschrift. Aber will jetzt nicht diesen Thread sprengen. Das Thema wurde ausführlich bereits an anderer Stelle diskutiert.
 
Zusatzklausel war jetzt nicht der richtige Begriff, ist Öffentlicher Dienst. Ist dort eine Vorschrift. Aber will jetzt nicht diesen Thread sprengen. Das Thema wurde ausführlich bereits an anderer Stelle diskutiert.

Die Vorschrift würde mich mal interessieren. Landes- oder Bundesbehörde? Früher gab´s ja den MTA. Jetzt hat ja fast jede Behörde im ÖD ´nen eigenen TV.
Aber die können einem doch nicht das Fernstudium ganz verbieten oder? Bei Beamten vielleicht noch, aber doch nicht bei Angestellten? Oder doch?
 
Die Vorschrift würde mich mal interessieren. Landes- oder Bundesbehörde? Früher gab´s ja den MTA. Jetzt hat ja fast jede Behörde im ÖD ´nen eigenen TV.
Aber die können einem doch nicht das Fernstudium ganz verbieten oder? Bei Beamten vielleicht noch, aber doch nicht bei Angestellten? Oder doch?

Von Verbot war nicht die Rede. Nur das man es angeben muss. Und das es beschränkt werden kann. Also ein Vollzeitstudium neben einem Vollzeitjob geht nicht. Aber das wäre ja auch logisch. Wer richtig arbeitet hat auch nicht mehr Zeit als für 2 Module höchstens im Semester.
 
Von Verbot war nicht die Rede. Nur das man es angeben muss. Und das es beschränkt werden kann. Also ein Vollzeitstudium neben einem Vollzeitjob geht nicht. Aber das wäre ja auch logisch. Wer richtig arbeitet hat auch nicht mehr Zeit als für 2 Module höchstens im Semester.


Ich hatte jetzt nur Bedenken gehabt. Arbeite TZ 3Tg/Wo im ÖD und mache ein Teilzeitstudium. Bei uns mußte das nicht offiziell gemeldet werden. Allerdings liegt man mir von der Chefebene ständig in den Ohren, dass ich das Studium aufgeben solle, weil ich es dorten eh ned brauchen würde. Nun hatte ich halt "Angst", dass die mir das ganz verbieten könnten. Mit Urlaub gibt es nämlich schon ab und an Theater, wenn in der Zeit grad Schulferien sind und dann gehen die Mütter eben vor und wer studiert, hat die A*Karte gezogen und bekommt nicht den Tag frei oder darf eher gehen, auch wenn man ´nen ganzen Sack voll Plusstunden gesammelt hat.
 
Kenn ich auch so, dass man ein Studium nebenher angeben muss (zumindest Vollzeit). Bei Teilzeit ist das nicht immer zwingend. Hab aber auch grade einen Dämpfer wegen meiner Existenzgründung bekommen. Weil ich studiere wird meine Firma als Nebenerwerb gezählt und ich bekomm keine Förderungen. So und ähnliche Probleme gibts auch dann beim Arbeitsamt wenns ums Geld geht. Also immer gut informieren bevor man irgendwelche Gelder beantragen muss etc.
 
Bildungsurlaub gibt es (leider) nicht in jedem Bundesland.
In Niedersachsen z Bsp gibts sowas, aber als ich noch dort wohnte und sowas in Anspruch nehmen wollte, hatte es der Arbeitsgeber auch abgelehnt. Steht also nicht zu, kein MUSS sondern ein KANN.
 
DerBelgarath schrieb:
Dafür allerdings muß der Bildungsurlaub für eine Veranstaltung genommen werden, die in einem Katalog von anerkannten Maßnahmen steht!

Ja, leider gehören Klausuren nicht dazu. Die Veranstaltung muss auch mindestens 3 Tage dauern, es reicht also nicht mal für ein Seminar...
 
Gut zu wissen... zum Glück werde ich mein eigener Chef. Aber schon arm wenn man in so Sachen nicht unterstützt wird. Da wird immer gejammert es fehlt überall an qualifizierten Mitarbeitern, aber für die Qualifikation wird nichts getan.
 
Ich wüsste nicht, warum man das TZ-Studium angeben müsste. Und wenn man weis, dass einige Berater darauf anspringen, dann würde ich es gar nicht erst erwähnen.

Zum Thema Nebentätigkeit gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. In Schleswig-Holstein müsste ich als Beamter mein Studium nicht als Nebentätigkeit angeben (zum. vor 3 Jahren war es noch so).
 
Was Fragen zu ALG I / ALG II sowie das Studium betrifft, kann man sich durchaus an den Asta der FernUni wenden. FernStudis.de | ... und doch so nah

Zum Thema Hartz 4 bieten Sie jetzt am Wochenende ein Seminar an:
Workshop: Studium trotz Hartz IV (Leistungen nach SGB II) | FernStudis.de .

Grundsätzlich würde ich es empfehlen dem Sachbearbeiter mitzuteilen, dass man TZ Student ist. (Man muss eh alles Wesentliche bei der Antragstellung angeben) Wenn es später über den Sozialdatenabgleich oder sonst wie herauskommt, kann es sehr aufwendig werden die Sache aufzuklären.

Und wenn der SB das dann persönlich nimmt, schaut dieser sich alles mit der Lupe an...

Viele Grüße
 
Bis das dann geklärt ist bekommste auch kein Geld und unter Umständen bekommste einen Strick draus gedreht weil du für die Richtigkeit und Vollständigkeit deiner Angaben unterschreiben musst. In jedem Fall biste der Gelackmeierte.
 
DerBelgarath schrieb:
erstmal monatelang zu Unrecht nicht zahlen

Ab zum Sozialgericht, dauert keine Woche...

DerBelgarath schrieb:
Dagegen vorzugehen stelle ich mir aber einfacher vor als wenn die erstmal monatelang zu Unrecht nicht zahlen, zieh mal einem nackten Menschen etwas aus der Tasche! 😛

Der Sachbearbeiter ist eine eigenartige Gattung... 😀 Es gibt viele Mitwirkungspflichten denen sich ein SB bedienen kann, dann wieder 2-3 Monate bis zur Untätigkeitsklage... ganz so einfach ist es nicht... Und in ein laufendes Verfahren, wenn der SB nachweist das der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, wird sich kaum ein Sozialgericht einklinken.


PS: Ich bin kein Sachbearbeiter bei der ARGE oder beim Arbeitsamt! 😀
Aber die, die dort arbeiten beneide ich nicht! Denn die bekommen von allen Seiten den Druck ab! 😱
 
DerBelgarath schrieb:
Ich weiß nun nicht, wie die Fragen genau aussehen, aber so lange keine Frage genau auf ein Teilzeitstudium passt und diese Freizeitbeschäftigung (!) keinerlei Auswirkung auf die Gewährung von Hartz IV hat, würde ich mich auch nicht zu falschen oder auf die Frage der Gewährung unvollständige Angaben hinreißen lassen.

Es wird nach Studium gefragt bzw. bis wann man studiert hat.
 
Es wird nach Studium gefragt

Meine Meinung: Der Motivation der Frage entsprechend, nämlich ob sich der Antragsteller in einer BAföG-fähigen Ausbildung befindet, in der kein ALG II Anspruch besteht, würde ich die Frage bei Teilzeitstudium mit nein beantworten.

Oder anders formuliert: Da die Frage nicht weiter differenziert (Vollzeit=BAföG-fähig/Teilzeit=nicht BAföG-fähig), kann die Antwort 'ja' nur als BAföG-fähiges Vollzeitstudiums interpretiert werden (und wird es auch), was im Falle eines Teilzeitstudiums aber nicht zutrifft.

Oder noch anders formuliert. Ein Teilzeitstudium ist kein Studium im Sinne des ALG II Antrags (das ALG II ausschließt) oder? Also bei Teilzeit: mit Nein antworten.

Liebe Grüße
 
Die Arge fördert überhaupt kein Studium... O-Ton meiner SB: "Sie glauben doch nicht dass sie jemand einstellt wenn sie studiert haben! Warum sollten wir sowas unterstützen?"
Fakt ist, wenn du Vollzeitstudent bist bekommste nichts. Du musst nämlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wenn du ALG I oder II willst. Es ist auch unerheblich ob du an der FU Hagen bist oder an ner Präsenzuni. Vollzeitstudium --> keine Zeit für Arbeit --> Vermittlung nicht möglich --> kein Geld von der ARGE oder der Agentur für Arbeit. Daher würd ich jedem raten dem es möglich ist sich als TZ Student einzuschreiben, man kann ja dann trotz dem in Vollzeit studieren. Auf die Art gibts keine Schwierigkeiten wenn man arbeitslos werden sollte, höchstens die Tatsache, dass der SB keine Ahnung hat wie er mit einem TZ-Student zu verfahren hat.
 
Die Arge fördert überhaupt kein Studium... O-Ton meiner SB: "Sie glauben doch nicht dass sie jemand einstellt wenn sie studiert haben! Warum sollten wir sowas unterstützen?"
Na Deine Sachbearbeiterin kannte sich aber gut aus.

Meine Freundin hat vor drei Jahren im Jobcenter angefangen. Einstellungsbedingung war ein abgeschlossendes Studium egal welches. So stand es in der Stellenbeschreibung. Soviel zu dem Argument Deiner Bearbeiterin.
 
Jo die war super, war auch satte 2 Wochen meine SB bis es so dermaßen dort gerappelt hat, dass es in einem SB Wechsel und 2 Beschwerden endete. Die hat so Sachen gebracht wie Nachweise in den Müll kippen, Akten einfach unbearbeitet in den Schrank sortieren, Antragssteller aufm Flur zusammen schreien, aber keine Panik sie verdient nach wie vor gutes Geld aufm Amt... in der freien Wirtschaft wre das nicht passiert.
 
Na Deine Sachbearbeiterin kannte sich aber gut aus.

Meine Freundin hat vor drei Jahren im Jobcenter angefangen. Einstellungsbedingung war ein abgeschlossendes Studium egal welches. So stand es in der Stellenbeschreibung. Soviel zu dem Argument Deiner Bearbeiterin.

Komisch, das brauchste heute nimmer! Die stellen alles ein, was sie auf der Straße einfangen. Die im Amt sind und ein Studium haben, machen Bearbeitertätigkeiten und die noch nicht mal einen Büroberuf gelernt haben, die machen Sachbearbeiter oder höher. Kenne da nämlich auch welche.
 
Habe nun mit dem A-Amt telefoniert und dem Studierendensekretariat gemailt:

Vollzeit Student und dann arbeitslos werden > keine Alg 1/2

Teilzeit Student und dann arbeitslos werden > angeblich Alg 1 - vorausgesetzt man stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Wenn ich nun neben einem Vollzeitjob das Studium anfange, würde das dann später auch als Hinweis darauf gesehen, dass ich es nebenher machen könnte. Schriftlich wollte die Dame mir das aber nicht geben...

Studierendensekretariat:
Statuswechsel von Vollzeit zu Teilzeit geht nur zum Semesterende/anfang - nicht während des Semesters! Also als arbeitender Mensch besser nicht als Vollzeit einschreiben.
Wenn man aber nun doch Probleme mit dem A-Amt bekommt (ob nun Vollzeit oder Teilzeit), kann man sich zumindest direkt zum nächsten Tag exmatrikulieren.
Das würde allerdings natürlich zugleich bedeuten, dass man erstmal raus ist und auch nicht mehr an Klausuren teilnehmen könnte - aber dennoch besser als plötzlich im Notfall finanziell völlig blank dazustehen, bis der neue Job gefunden ist.

Also, ich schreib mich jetzt als Teilzeit ein und lasse es erstmal darauf ankommen.
 
Also, ich schreib mich jetzt als Teilzeit ein und lasse es erstmal darauf ankommen.

das Problem ist doch auch oft ein Anderes.

Wenn Du Hatz IV bekommst und Dich ruhig verhällst, wirst Du wohl in den seltensten Fällen wirklich eine qualifizierte Arbeitsstelle von der ARGE angeboten bekommen.

Wenn Du nicht ruhig bist, und den geplagten Mitarbeitern der Arge Arbeit machst, bekommst Du auch keine qualifizierte Stelle angeboten. Sie werden Dich aber in unnütze Maßnahmen stecken um Dich zu disziplinieren. Weiterbildung aus eigenem Antrieb würde ich persöhnlich nicht unbedingt der ARGE melden. Die könnten sich in ihren Kompetenzen übergangen fühlen und werden sich selbst für um nette Maßnahmen für Dich bemühen.
 
Das kommt drauf an mit den Maßnahmen. Meistens wirst du da rein gesteckt wenn du noch unter 25 Jahre alt bist.
Was die Jobsuche angeht: Blos nicht aufs AMt verlassen!!!!!
Die bieten dir jeden Mist an der ihnen unter die Finger kommt und man ist auch noch verpflichtet da ne Bewerbung hinzuschreiben (Mitwirkungspflicht). Lieber bei Monster und so guggen.
 
wie es bei mir ist

Teilzeit Student und dann arbeitslos werden > angeblich Alg 1 - vorausgesetzt man stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung.
Seit heute bin ich arbeitslos, ich habe vorher bei Quelle gearbeitet.

In meinem Arbeitslosenantrag war ein Kästchen, mit der Frage "Sind sie
Student?". Welche ich wahrheitsgemäß mit Ja beantwortete. Darauf hin erhielt ich ein Zusatzblatt. In dem unter anderem gefragt wurde, wieviele Stunden ich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, wo und wann meine Vorlesungen stattfinden. Dieses Formular habe ich ausgefüllt und war heute bei der Leistungsstelle.

Da ich durch mein Studium weder Zeit- noch Ortgebunden bin, gibt es überhaupt keine Probleme mit ALG 1.
 
EINGESCHRIEBEN AN UNI + HARTZ 4??

😱

Hallo Freunde,

ich beende mein Bachelor-Studium Ende April, muss mich aber von meiner Uni aus nicht mehr NEU für das Sommersemester einschreiben, darf es aber wenn ich will und hätte somit noch einen Studentenstatus bis Ende September.

Vorteil wäre: meine Krankenversicherung bleibt günstiger und ich bekomme ein Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Aber: kann ich nach meinem Studium dann im Mai HARTZ 4 BEANTRAGEN?

Oder darf man hierfür NICHT EINGESCHRIEBEN sein an einer UNI, als Vollzeitstudent?

Kann denn das Arbeitsamt überhaupt rausfinden ob man eingeschrieben ist oder nicht??


Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung.

Beste Grüße,

Julia Otterberg
 
😱

Hallo Freunde,

ich beende mein Bachelor-Studium Ende April, muss mich aber von meiner Uni aus nicht mehr NEU für das Sommersemester einschreiben, darf es aber wenn ich will und hätte somit noch einen Studentenstatus bis Ende September.

Vorteil wäre: meine Krankenversicherung bleibt günstiger und ich bekomme ein Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Aber: kann ich nach meinem Studium dann im Mai HARTZ 4 BEANTRAGEN?

Oder darf man hierfür NICHT EINGESCHRIEBEN sein an einer UNI, als Vollzeitstudent?

Kann denn das Arbeitsamt überhaupt rausfinden ob man eingeschrieben ist oder nicht??


Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung.

Beste Grüße,

Julia Otterberg

Das Studium endet mit der letzten Prüfung. Du kannst dich zwar einschreiben und kannst auch das ganze Semester noch Student bleiben. Du kannst aber auch ab dem Zeitpunkt der letzten Prüfung, also entweder Abgabe Diplomarbeit oder mündliche Prüfung oder Klausur den Status beenden. Dann musst du aber auch das Semesterticket zurückgeben und der Status bei der Krankenkasse ändert sich.

Das mit dem rausfinden ist sicher sehr leicht. Ich sag nur Krankenkasse. Das Arbeitsamt möchte dich ja dann versichern und doppelt versichern geht schlecht. Also eigentlich sehr logisch.
 
Vorteil wäre: meine Krankenversicherung bleibt günstiger und ich bekomme ein Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Was deine Krankenversicherung kostet, kann dir dann egal sein, die bezahlt ja das Arbeitsamt.

Oder darf man hierfür NICHT EINGESCHRIEBEN sein an einer UNI, als Vollzeitstudent?

Kann denn das Arbeitsamt überhaupt rausfinden ob man eingeschrieben ist oder nicht??

Nein, man darf nicht als Vollzeitstudent eingeschrieben sein. Und ja, sie finden es heraus, wie ja schon gesagt wurde.
 
Ich bin selbst als Vollzeitstudent eingeschrieben, würde aber in eurem Fall, wenn ich Teilzeitstudent wäre, bei "Sind Sie Student" kein Kreuzchen machen. Denn das Studium in Teilzeit berichtigt nicht zum Bafög und es entstehen keinerlei Verpflichtungen. Die FU Hagen stellt ja keinerlei Anforderungen an Belegung oder Studiendauer. Wenn man keine Zeit hat, dann kann man problemlos der Arbeit die Priorität geben.

Über eine Sache würde ich mir aber Gedanken machen: Muss man beim Amt nicht regelmäßig seine Kontoauszüge vorlegen? Die Uni bucht jedes Semester den Beitrag ab. Dann müsste es dem SB auffallen.

Dass das Amt nichts vom Studium hält, ist klar. Dort sitzen nur frustrierte Hochschulabsolventen, die überall abgelehnt wurden. Und die sehen alles sehr negativ, weil sie selbst nur schlechte Erfahrungen mit dem Arbeitsmarkt gemacht haben. Außerdem hat das Arbeitsamt einen schlechten Ruf bei Arbeitgebern und es werden nur einfache Berufe gesucht. Für höher Qualifizierte können die rein gar nichts anbieten.
 
Zu deinem letzten Absatz könnte ich ein Lied singen!
Mal was konstruktives. Teilzeitstudium und Hartz4 ist grundsätzlich kein Problem. Aber die Zahlungen an die Uni sind wirklich ein schwieriges Kapitel. Als ich noch Hartz bekam wurden mir die Bezugsgebühren auch einmal fast zum Verhängnis. Ich musste mal wieder mein Konto offen legen und dabei ist mein SB über die Gebühren gestolpert und meinte wenn ich so viel Geld hätte für das Studium muss er doch nochmal nachrechnen ob ich nicht zuviel Hartz4 bekomme!!!!!! (ohne Witz, ich hab mir das Geld ehrlich vom Mund abgespart) Seither habe ich von meinem Konto aus solche und andere höhere Posten nicht mehr beglichen. Ich hab mir immer monatweise etwas runter genommen und meine Mutter gebeten die Dinge über ihr Konto abzuwickeln und ihr dann das Geld bar gegeben.
Wenn ihr mal absehen solltet Hartz4 beantragen zu müssen, dann gebe ich euch den Tip nehmt alles was ihr an Geld hab von euren Konten und legts unter die Matraze. Macht Ausgaben über 100€ nie über euer Konto und schafft alles war euch (unwahrscheinlicher Weise) am Ende des Monats vom Hartz über bleibt vom Konto. Ein sardistischer SB (und davon gibt es viele) dreht euch einen Strick aus 5€ wenn er will.
 
Ich habe auch gehört, dass nicht nur der Hartz IV Empfänger selbst sein Konto offen legen muss, sondern alle! Personen in seinem Haushalt.

Kennt jemand eigentlich einen Service, über den man Geld überweisen lassen kann, das man voher bar einzahlt? Also, dass bestimmte Bewegungen nicht auf dem eigenen Kontoauszug auftauchen und nicht nachvollziehbar sind. Ich bin am Ende des Studiums und habe mir auch schon so meine Gedanken gemacht, was wäre, wenn ich Hartz IV beantragen müsste....

Noch was: Hat jemand Erfahrungen mit Selbständigkeit und ergänzendem Hartz IV? Kann einem das Amt die Selbständigkeit verbieten bzw. Geld deswegen kürzen? Wie ist das eigentlich mit Betriebsausgaben? Wie wird das geregelt? Man könnte ja kräftig investieren und sich dadurch arm rechnen.
 
Also fangen wir mal der Reihe nach an: Wenn du Hartz4 beantragst und mit jemand zusammen wohnst, müssen alle Haushaltsmitglieder ihre Angaben machen. Es sei denn ihr führt einen getrennten Haushalt (WG z.B.). Du kannst damit rechnen alle 6 Monate deine Finanzen offen legen zu müssen.
Was die Selbstständgikeit angeht ist es sogar gut Hartz4 zu bekommen. Du erwirbst so Anspruch auf Einstiegsgeld, kostenlose Gründerkurse, günstigere KV beim Start etc.
Ich habe nämlich grade das Problem kein Hartz4 zu bekommen und für meinen Firmenstart Ende des Jahres ganz ohne Förderung da zu stehen. Informier dich einfach mal bei der IHK was in deinem Bundesland so Usus ist für Gründer.
Von so nem Überweisungsservice hab ich noch nichts gehört, wär aber doch glatt mal ne Geschäftsidee *lol*
Edit: zum Thema ergänzendes Hartz4, für den Start hast du ja wie erwähnt Anspruch auf Einstiegsgeld wenn du AL bist. Wenn deine Firma läuft und das schlecht, kann dir das Amt ggf. eine Art Überbrückungsgeld gewähren. Damit du dich über schlechte Zeiten retten kannst. Da musst du genaues allerdings über das Amt direkt erfragen.
Mit dem "Arm investieren" kann der Schuss nach hinten los gehen. Als Einzelkaufmann, kann man dir eventuell zumuten von deinem Betriebsvermögen Entnahmen zu tätigen um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei einer Kapitalgesellschaft kannst du deine Einlagen ja wiederum nicht einfach wieder entnehmen und daher ist das Geld faktisch weg. Da gibts zahlreiche rechtliche Grauzonen.
Ich für meinen Teil werde eine UG gründen in der ich sowohl Gesellschafter, als auch Geschäftsführer bin. Theoretisch könnt ich mir ja kein Gehalt auszahlen, die Gewinne einbehalten und bei der Arge anklopfen und sagen: "Hier ich bin arm gib mir Geld!!"
Ich denke das wird nicht funktionieren.
 
Hallo,



Ich hoffe ich finde hier ein paar Ratschläge. Ich stecke nämlich voll in der Sch.... Also ich bin mal ehrlich und gestehe mal, das ich im Knast war. Dort gab es ein Angebot der FU Hagen: Studieren für Inhaftierte. Die Belegkosten waren dabei deutlich geringer, als unter normalen Umständen. Ich könnte problemlos alles begleichen. Dafuer waren die Studienbedingungen extra problematisch. Kein Kontakt zu anderen Studierend, keine Teilnahme an Lerngruppen, kein Austausch mit anderen, keine online-Klausuren, keine offline-Bibliothek, jede Literatur muss beim Abteilungsdienstleiter beantragt werden, jede finanzielle Extraaufwendung ebenso. Kurz vor der Entlassung standen meine Prüfungen im ersten Semester an. § 120 SGB III bereitete ich meine Entlassung vor (Mitgliedschaftsantrag Krankenkasse, Kontoeröffnung,...). Ich hatte zig Beratungsgespräche mit Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Alle waren sich einig: "Switchen sie von Vollzeit auf Teilzeit um." Gesagt getan. Alle Formulare abgabebereit ausgefüllt und die Entlassung bestmgl. problemfreiorientiert vorbereitet. Am 20.03. wurde ich entlassen. Habe mein Umfeld gewechselt, meine problembehafteten Strukturen durchbrochen und bin zum Langweile geworden. Am 09.04. erfolgte die Ummeldung meiner Anschrift, was durch die coronabedingte termienvergabe nicht eher mgl. gewesen ist. Nachfolgend und ohne zeitl. Verzug habe ich alle Anträge fristgerecht eingereicht. Die erhoffte Ablehnung des ALG1 erfolgte. Erhofft deswegen, weil ich nur mit einem ALG2-Bescheid finanziell in der Lage bin, das Studium zu finanzieren. Hier spiele hier auf das gesonderte Angebot der FU Hagen für Bedürftige (hier Hartz4 bzw. ALG2 Empfänger) an. Auch der ALG2 Antrag wurde entgegen aller Erwartungen und Prognosen abgelehnt. Grund dafür ist, dass ich so blöd war, eine Bescheinigung über die wöchentliche Studienzeit-belastung (in Stunden pro Woche) dem Antrag beizulegen. Darauf sind Module eingerechnet, welche ich nicht mehr absolviere. Folgendes: kurz vor meiner Entlassung fanden die Prüfungen statt. Auch die Rückmeldung zum Sommersemester 2022 hatte in dieser Zeit zu erfolgen. Da ich die Ergebnisse ja noch nicht kannte, kalkulierte ich erstmal mit einem "Durchfaller", bzw. mit der coronabedingten Sonderregelung des Freiversuches. Ich meldete mich also nochmals für die zwei Modelle aus dem ersten Semester an. Auch meldete ich mich nicht für nur ein teilzeitübliches Modul an, sondern für zwei. So ergab sich eine wöchentliche Stundenbelastung von mehr als 70h pro Woche. Was ja aber nur auf dem Papier so festgehalten ist. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich. Erst zum neuen Semester. Nun habe ich die Prüfungenen bestanden. 2 Module sind also schon mal weg. Auch wenn ich diese nicht bestanden hätte, wäre es ja nur so abgelaufen, um mich für die Nachholprüfung der Module des ersten Semesters anmelden zu können. Die Teilnahme und Bearbeitung des kompletten Studienbriefs wäre so oder so nicht beabsichtigt gewesen und zudem auch unnötig. Im Bezug auf die zwei Module des zweiten Semesters möchte ich sagen, dass wenn ich z.B. durch Arbeit zeitlich nicht in der Lage wäre, alle beiden Module des zweiten Semesters zu bewältigen, ich mich einfach nicht für die Prüfung angemeldet hätte. Bzw., so wie ich es oben aus vorangegangenen Beiträgen rausgelesen habe, es die sowieso nichts angeht, was ich in meiner Freizeit mache. Rechne ich halt mit einem Modul in der normalen Arbeitszeit, dem zweiten in meiner Freizeit. Zumindest bis ich Arbeit gefunden habe.
Weitere Schritte waren: Widerspruch, für welchen mir telefonisch der Eingang bestätigt wurde, dieser aber bei einer persönlichen Vorstellung plötzlich unauffindbar war. Auch waren alle online eingereichten Anträge bzgl. des ALG2 plötzlich in meinem Account vom jobcenter weg. Nur der ALG1 Antrag ist noch da. Ich sollte einen Nachprüfungsantrag stellen. Auch dieser wurde mir abgelehnt und kaum 24h später zugestellt. Die Schnelligkeit der Ablehnung lässt nun folgenden Entschluss zu: hier wurde nicht geprüft, sondern nur abgelehnt.
Ich suchte mir einen Anwalt. Zusammen mit ihm reichte ich für Juni nochmals einen ALG2 Antrag ein. Parallel wurde nochmals ein Nachprüfungsantrag gestellt, um rechtlich nochmal Anschluss an den ersten ALG2 Antrag zu haben bzw. gegen die Ablehnung vorzugehen.
Der Anwalt erwies sich im ersten Gespräch als hilfsbereit und kompetent, was sich im zweiten Gespräch relativiert, da er keine angesprochenen Widersprüche eingereicht hatte, was er erst nach einigen Email und Telefonaten tat. In diesem schickte er mich zum Sozialgericht. Ich denke, dass ich ihn dafür habe. Ich muss nun dort gegen den Ablehnungsbescheid des zweiten Antrages einen eiligen Rechtsentscheid herbeiführen lassen, wovon ich rein gar keine Ahnung habe. Deswegen habe ich mir ja einen Anwalt genommen.

Kurzum. Seit dem 20.03. stehe ich ohne Geld da. Sozialamt gibt mir auch nichts, bzw. antwortet erst garnicht mehr. Alle finanziellen Möglichkeiten, bzw. Freunde und Bekannte sind enorm ausgereizt. Meine Freundin muss mit zwei Kindern für mich mit aufkommen. Wohnungsübergaben scheiderten am fehlende ALG2 Bescheid. Ich bin am Ende. Mein Studium steht auf der Kippe. Die 299,00 Euro Semestergebühr konnten dank der Hilfe eines guten Freundes erst letzte Woche beglichen werden. Ich hoffe ich kann mich trotzdem fürs folgende Wintersemester eintragen. Internet will auch bezahlt werden, was für Studenten an der FU zwingend erscheint. Zudem Krankenkassenbeiträge und Kosten für die Lebensunterhaltung.

Habt ihr Ratschläge für mich? Was würdet ihr machen? Zumal ich mich nach einer ausführlichen Recherche zu diesem Teilzeitstudent und ALG2 Thema völlig im Recht sehe, aber es nicht umsetzen kann. So das war es. Ich habe Hunger. Geh ich mir was klauen im Netto? Oder bettel ich weiter rum? Oder hunger ich einfach?

Mit freundlichen Grüßen
Marcus
 
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