ich wollte mal eure Meinung bezüglich einer bestimmten Sache höre. Ich woll keine Rechtsberatung o.ä., da ich denke den Fall ganz gut einschätzen zu können.
Es geht um folgendes:
Ich habe letzte Woche einen Ring bei Ebay verkauft. Die Gewährleistungs-, Rückgaberecht und Garantien ausgeschlossen(s.u.).
Als Versandart habe ich den Deutschen Postbrief angegeben und 2,50 Portokosten verlangt!
Ich habe den Ring in einen Umschlag getan und dann für 1,45 € verschickt.
Nun behauptet die Käuferin, der Ring sei bei ihr kaputt angekommen.Sie schickte mir Fotos und bei dem Ring war tatsächlich ein Stein aus der Fassung gebrochen. Also muss eine erheblich Einwirkung stattgefunden haben.
Sie behauptet nun, ich hätte den Ring unsachgemäß verpackt und müsse nun dafür grade stehen. Sie droht mir nun vor Gericht zu gehen.
Ich habe ihr darauf folgendes geschrieben:
1. In meiner Artikelbeschreibung stand NICHT, dass ich den Ring als Büchersenung bzw. Warensendung verschicke. Dies kann man nämlich bei Ebay separat auswählen. Somit haben sie mit Abgabe Ihres Gebotes der Versendung als BRIEF zugestimmt. Soviel dann zum Thema Büchersendung.
2. Wenn sie mit den Portokosten i.H.v. 2,50 € NICHT einverstanden gewesen wären, hätten sie NICHT bieten dürfen. Wie hoch ich mein Porto ansetze, ist für den vorliegenden Fall somit irrelevant. Aber wir können ja mal rechnen: 2,50 € - 1,45 € = 1,05 € - 30 € Cent (für den Umschlag) = 0,75 € -0,75 € (Pauschale für Spritkosten bzw. Zeitaufwand) = 0,00 € Zuviel berechnet? Ok, über die Pauschale lässt sich streiten.
3. Der Ring ist alles andere als unstabil. Habe diesen schon mehrmals in derselben Art und Weise verschickt und es ist nichts passiert.
4. Ich kann beweisen, dass der Ring bei mir in Ordnung war. Können sie auch beweisen, das Sie den Ring nicht (ausversehen) beschädigt haben?
5. Haben sie sich folgendes mal in meiner Artikelbeschreibung durchgelesen:
Dieser Artikel wird von Privat verkauft. Eine Garantie für den Artikel kann nicht gegeben werden. Mit der Abgabe eines Gebotes verzichten Sie daher auf eine Garantieleistung. Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Die Auktion erfolgt unter Ausschluss von Haftung für Sachmängel, Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Bieten Sie also nur, wenn Sie mit diesem Text einverstanden sind.
Ok, die Versendung stellt wohl eine Nebenpflicht seitens des Verkäufers da, so dass die Gewährleistungsregeln hier nicht gelten, aber dies kann unter Umständen auch strittig sein.
6. Wenn sie der Meinung sind, dass diese Art der Versendung zu riskant ist, dann hätten sie NICHT bieten dürfen (s.o.)
7. Was ist überhaupt eine unsachgerechte Verpackung? Sie haben doch wie sie mir sicher zustimmen werden, gesehen, dass ich den Artikel als BRIEF versende und nicht als Bücher/Warensendung. Jetzt müssten sie mir darlegen, wie ich einen BRIEF unsachgemäß verpacken kann? Anders herum wäre der Fall natürlich wenn ich den Versand als Warensendung deklariert hätte, aber nur als Brief versendet hätte.
8. Fazit: Es kommt somit einzig und allein auf die angeblich unsachgemäße Verpackung an.
Und dann erkären sie ihrer Rechtsschutzversicherung bitte, wie man einen BRIEF auch sachgerecht verpacken kann. Nämlich nur dann wird ihre Rechtsschutzversicherung sie auch vertreten.
Ferner sollten sie auch mal abklären mit welcher Wucht auf den Ring eingewirkt werden musste, um diesen so zu beschädigen. Da hätte wohl nur ein Päckchen vor geschützt, aber kein wattierter Umschlag oder irgendeine Büchersendung.
Was meint ihr? Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Oder habe ich den Ring unsachgemäß verpackt?
Liebe Grüße
AbanoAs
Es geht um folgendes:
Ich habe letzte Woche einen Ring bei Ebay verkauft. Die Gewährleistungs-, Rückgaberecht und Garantien ausgeschlossen(s.u.).
Als Versandart habe ich den Deutschen Postbrief angegeben und 2,50 Portokosten verlangt!
Ich habe den Ring in einen Umschlag getan und dann für 1,45 € verschickt.
Nun behauptet die Käuferin, der Ring sei bei ihr kaputt angekommen.Sie schickte mir Fotos und bei dem Ring war tatsächlich ein Stein aus der Fassung gebrochen. Also muss eine erheblich Einwirkung stattgefunden haben.
Sie behauptet nun, ich hätte den Ring unsachgemäß verpackt und müsse nun dafür grade stehen. Sie droht mir nun vor Gericht zu gehen.
Ich habe ihr darauf folgendes geschrieben:
1. In meiner Artikelbeschreibung stand NICHT, dass ich den Ring als Büchersenung bzw. Warensendung verschicke. Dies kann man nämlich bei Ebay separat auswählen. Somit haben sie mit Abgabe Ihres Gebotes der Versendung als BRIEF zugestimmt. Soviel dann zum Thema Büchersendung.
2. Wenn sie mit den Portokosten i.H.v. 2,50 € NICHT einverstanden gewesen wären, hätten sie NICHT bieten dürfen. Wie hoch ich mein Porto ansetze, ist für den vorliegenden Fall somit irrelevant. Aber wir können ja mal rechnen: 2,50 € - 1,45 € = 1,05 € - 30 € Cent (für den Umschlag) = 0,75 € -0,75 € (Pauschale für Spritkosten bzw. Zeitaufwand) = 0,00 € Zuviel berechnet? Ok, über die Pauschale lässt sich streiten.
3. Der Ring ist alles andere als unstabil. Habe diesen schon mehrmals in derselben Art und Weise verschickt und es ist nichts passiert.
4. Ich kann beweisen, dass der Ring bei mir in Ordnung war. Können sie auch beweisen, das Sie den Ring nicht (ausversehen) beschädigt haben?
5. Haben sie sich folgendes mal in meiner Artikelbeschreibung durchgelesen:
Dieser Artikel wird von Privat verkauft. Eine Garantie für den Artikel kann nicht gegeben werden. Mit der Abgabe eines Gebotes verzichten Sie daher auf eine Garantieleistung. Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Die Auktion erfolgt unter Ausschluss von Haftung für Sachmängel, Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Bieten Sie also nur, wenn Sie mit diesem Text einverstanden sind.
Ok, die Versendung stellt wohl eine Nebenpflicht seitens des Verkäufers da, so dass die Gewährleistungsregeln hier nicht gelten, aber dies kann unter Umständen auch strittig sein.
6. Wenn sie der Meinung sind, dass diese Art der Versendung zu riskant ist, dann hätten sie NICHT bieten dürfen (s.o.)
7. Was ist überhaupt eine unsachgerechte Verpackung? Sie haben doch wie sie mir sicher zustimmen werden, gesehen, dass ich den Artikel als BRIEF versende und nicht als Bücher/Warensendung. Jetzt müssten sie mir darlegen, wie ich einen BRIEF unsachgemäß verpacken kann? Anders herum wäre der Fall natürlich wenn ich den Versand als Warensendung deklariert hätte, aber nur als Brief versendet hätte.
8. Fazit: Es kommt somit einzig und allein auf die angeblich unsachgemäße Verpackung an.
Und dann erkären sie ihrer Rechtsschutzversicherung bitte, wie man einen BRIEF auch sachgerecht verpacken kann. Nämlich nur dann wird ihre Rechtsschutzversicherung sie auch vertreten.
Ferner sollten sie auch mal abklären mit welcher Wucht auf den Ring eingewirkt werden musste, um diesen so zu beschädigen. Da hätte wohl nur ein Päckchen vor geschützt, aber kein wattierter Umschlag oder irgendeine Büchersendung.
Was meint ihr? Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Oder habe ich den Ring unsachgemäß verpackt?
Liebe Grüße
AbanoAs