Ausgleichsregelung § 14 II PO - BWL

Dr Franke Ghostwriter
weiss jemand von Euch inwieweit die Note einer nicht bestandenen Klausur, die man mit zwei anderen Klausuren ausgleichen kann, in die Endnote des Bachelorzeugnisses einfliesst? Konkret meine ich die Ausgleichsregelung zu den drei BWL-Modulen nach § 14 der Prüfungsordnung, wobei ich noch nach der alten PO studiere (mindestens 150 Punkte statt 200 Punkte; Module BWL I, II, III).

Mich interessiert auch noch, ob die Note der nicht bestandenen Klausur im Falle eines Ausgleichs im Zeugnis auftaucht.

Gruß
Lexa
 
Also, die Note steht im Anhang des Bachelorzeugnisses. Du bekommst eine Urkunde, das Bachelorzeugnis und den Anhang zum Bachelorzeugnis. Im Bachelorzeugnis sind die Pflichtmodule, das Seminar und die Bachelorarbeit aufgeführt. Im Anhang zum Bachelorzeugnis kommen dann die einzelnen Noten.
 
Hey Lexa,

ich persönlich bin ja der Ansicht, lieber eine 5 im Zeugnis beim Bachelor-Zeugnis, als ein nicht-bestandenes Staatsexamen und damit nichts in der Hand.
 
das hängt immer vom Fach ab, d.h wenn du dich auf eine BWL Stelle bewirbst und hast nur 4er und 5er wird das schwer möglich sein. In einem Vorstellungsgespräch wenn man noch keine Berufserfahrung hat muss man dann die Note in der Regel begründen.
Bei dem Bachelorzeugnis hast halt die Chance den Anhang nicht mitzugeben. Ich denke der ist auch nicht so wichtig und die meisten Betriebe werden nicht nachfragen nach dem Anhang.
 
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