ich bin gerade dabei, für die Klausur im September zu lernen und bin gerade bei Teil 3, Seiten 43 ff..
Da ist die Rede von §§ 32a, 32b GmbHG, die es ja seit der Einführung des MoMiG nicht mehr gibt.
Inwieweit sind denn Informationen des Lehrstuhls bekannt, dass diese Seiten nicht mehr gelernt werden müssen?
Grüße
Xyroder
Da ist die Rede von §§ 32a, 32b GmbHG, die es ja seit der Einführung des MoMiG nicht mehr gibt.
Inwieweit sind denn Informationen des Lehrstuhls bekannt, dass diese Seiten nicht mehr gelernt werden müssen?
Grüße
Xyroder