Bachelor of Laws - duales Studium in der öffentlichen Verwaltung

Dr Franke Ghostwriter
da ich z. Zt. meiner Schwester bei der Studienplatzwahl helfe, bin ich auf mehrere Internetseiten kommunaler Verwaltungen/Kreisverwaltungen gestoßen. Ich war überrascht, dass der frühere Studiengang Dipl.-Verwaltungswirt nun (namentlich) durch den Bachelor of Laws abgelöst werden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob wir künftigen Absolventen nun bessere Chancen haben, auch einen guten Job im öffentlichen Dienst zu ergattern, weil der Studiengang nunmehr auch hier anerkannt wird, oder ob wir jetzt noch schlechtere Karten haben, weil sie jetzt auch selbst ausbilden, und zwar speziell auf die besonderen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung hin, mit vielen Praxisphasen (duales Studium?). Hätte es diesen Studiengang schon eher gegeben, hätte ich diesen auch dem "Hagener Modell" vorgezogen, da ich nicht aufs Bafög angewiesen wäre (hohe Vergütung während des Studiums) und gute Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz nach dem Studium hätte. Na ja, nun da mir nur noch wenige Semester fehlen, sollte man dem sicherlich auch nicht nachweinen.
Hat sich denn schon irgendwer über den Studiengang näher informiert und kann mir ggfls. die Frage beantworten, ob man mit Abschluss des Studiums die Möglichkeit hat, eine "gleichwertige" Stelle in der öffentlichen Verwaltung zu bekleiden, wie bei Abschluss des dualen Studiengangs bei der Verwaltung?
Liebe Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus

Sabrina
 
hi sabrina,
das wäre mir neu, dass es bachelor of laws heisst...soweit ich weiß (ich hab noch den diplom- verwaltungswirt gemacht, in manchen bundesländern wird der jedenfalls noch beibehalten, in anderen nicht) macht man zwar den bachelor, aber nicht of laws sondern of public management. der unterschied besteht nur in der wortwahl, behaupte ich mal so. es ist wie beim diplom - du brauchst einen dienstherrn (also arbeitgeber), der dich einstellt (und verbeamtet und bezahlt). dual ist das studium nach wie vor! das ändert sich nicht.

ich weiß nicht, woher du kommst, ich hab den spaß in bayern gemacht, da machen die leute auch heute noch den dipl.verwaltungswirt (FH). der ist aber zum bachelor (of laws oder of whatever) gleichgestellt, ermöglicht also den zugang zum gehobenen dienst. für den höheren dienst braucht man einen master (bzw. ein "altes" uni- diplom).

die öffentliche verwaltung bildet ihre leute an speziellen FHs aus, nach wie vor. möglich ist aber z.b. auch, den bachelor of public management (oder z.b. den hagener bachelor in politik und verwaltungswissenschaften) zu machen, quasi privat und unbezahlt, und sich dann im ÖD zu bewerben. chancen sind aber eher mau, und verbeamtet wird man so wohl auch nie, das muss aber nichts schlechtes sein, denn auch angestellte im ÖD genießen (neben mieser bezahlung 😀 ) diverse annehmlichkeiten.

jedenfalls ist es definitiv NICHT (bzw. höchstens in bundesländern, von denen ich nix weiß) der fall, dass die gesamte ausbildung für gehobene beamte auf den bachelor of laws umgestellt wird. das würde z.b. ja auch bedeuten, dass die vielen hier herumschwirrenden diplom- verwaltungswirte eigentlich ihr gesamtes studium angerechnet bekommen müssten und direkt mit dem master loslegen könnten. dem ist (leider...) nicht so. denkbar ist, dass es auf den bachelor of public management umgestellt wird. sicher weiß ich das z.b. von baden- württemberg. da gibts keine diplome mehr, nur noch public management bachelors. der rest ist gleich 😉 und genauso weiß ich es halt von bayern, dass da konservativ am diplom festgehalten wird (wie lange, ist aber eine andere frage).

wie auch immer, ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen
 
Ich war eine der letzten, die den Dipl. Verwaltungswirt in NRW gemacht hat. Nach mir wurden zumindest bei uns in NRW Bachelor of Laws ausgebildet. Das was juli sagt, dass die Dipl. dann ja theoretisch den ganzen Bachelor of Laws angerechnet bekommen könnten, ist auch gar nicht so abwegig, bei einer "sehr gut" im Examen an der FhöV hätte das geklappt 🙂 Ich denke dass das Problem eher darin liegt, dass der ehemalige ö.D. Verwaltungswirt "nur" an einer FH germacht wird und wahrscheinlich deshalb die sehr gute Abschlussnote verlangt wird ?! Meiner Meinung nach hat der Bachelor of laws an einer öffentlichen Hoschule auch seine Vorteile (wie du schon ansprichst Ausbildungsvergütung etc.) allerdings ist man zumindest in den Augen der WIrtschaft doch sehr sehr eingeschränkt, was den späteren Beruf angeht, der Schwerpunkt liegt ganz eindeutig auf öffentlichem Recht und öffentlicher Betriebswirtschaftslehre und wenn man dann das Pech hat nicht übernommen zu werden muss man suchen... und was man dann findet ist nicht wirklich das Gelbe vom Ei.

Da hast du eigentlich keinen Nachteil jemandem gegenüber der den Bachelor in Hagen gemacht hat. Wie Juli schon sagt, sind die AUssichten auf eine Verbeamtung eher schlecht, aber das ist im öffentlichen Dienst auch vom Gehalt nicht so ein wirklicher Unterschied. Ich arbeite mitlerweile bei der Bundesagentur für Arbeit und ein großer Teil er Kollegen hat nicht den "klassischen" Verwaltungsweg gewählt. Bachelor of Laws werden recht gerne eingestellt und das zum gleichen Gehalt, wie die Absolventen der BA- eigenen oder kommunalen FHs.

Also ich würde sagen, alles halb so schlimm
 
Ich hätte aufgrund meiner Abschlussnote als Dipl-Verw. (FH) direkt in den Masterstdiengang einsteigen können (den es zu Beginn meines Studiums in Hagen allerdings noch nicht gab.) Ich bin mir allerdings sicher, dass ich dann spätestens am Mastermodul Zivilrecht gescheitert wäre. Die Anforderungen zwischen Verwaltungsfachhochschule und Fernuni sind in keinster Weise zu vergleichen.

Gruß

Claudia
 
also das finde ich ja alles höchst interessant. ich wäre nie drauf gekommen, evtl. direkt in den master einsteigen zu können mit guter prüfungsnote im dipl.verw.wirt, schon allein, weil in der hagener prüfungsordnung ja genau dieser abschluss auch aufgeführt wird mit der angabe, was ggf. anrechenbar ist (nämlich ganze 3 bol- module), für den master- direkteinstieg habe ich damals auch nix gefunden, dass man da (von mir aus notenabhängig) hätte einsteigen können.

ich finde, bereits der bachelor geht doch um einiges mehr in die tiefe als der dipl. verwaltungswirt, also wenn ich mich gleich am master probieren hätte dürfen, würde ich sicherlich scheitern. ich finde es aber doch eigenartig, dass man (früher?) direkt den master hätte machen können und heute nur noch höchstens 3 von 21 modulen angerechnet bekommen kann.

also, wenn mir das jemand erklären könnte, wäre ich wirklich erfreut...
 
so, das möchte ich jetzt echt wissen, ich habe eine mail nach hagen geschickt mit der bitte um aufklärung 🙂 habe nämlich entdeckt, dass die prüfungsordnungen in dem punkt komplett geändert wurden (bei der anrechenbarkeit), da wird ausschließlich noch auf "gleichwertigkeit" abgestellt.

claudia, darf ich fragen, wann du mit dem bol angefangen hattest? du hast dann wahrscheinlich auch "nur" drei module angerechnet bekommen bzw. dir anrechnen lassen? wo stand das denn damals, dass dein diplom als zugangsvoraussetzung gereicht hätte für den master?
kompliziert...ich fände es einfach höchst unfair, wenn jetzt das ganze verwaltungswirtschafts- diplom auf den BoL (wobei ich das auch durch intensives googeln nicht gefunden habe, dass das der fall ist...es geht höchstens um den bachelor of public management) umgestellt wird und wir (die ganzen anderen dipl.verwaltungswirte hier) nur magere 3 module angerechnet bekommen...das würde ich schon gerne vermeiden.
 
In Niedersachsen ersetzt quasi der Studiengang Öffentliche Verwaltung an der HS Osnabrück (schließt mit Bachelor of Arts ab) in Kombination mit einer 6monatigen Einführungszeit den Vorbereitungsdienst/Laufbahnprüfung. Dort kann man auch "privat" einschreiben, braucht also keinen Dienstherrn mehr.
(Einige) Kommunen bilden aber auch nach wie vor Dipl.Verwaltungswirte an einer eigenen FH im dualen Studium aus.

Als Zugangsvoraussetzung für die LG 2, 1. Einstiegsamt im öD (also den "alten" gehobenen Dienst) reicht ein einschlägiger Bachelor-Abschluss/FH (was einschlägig ist und im Rahmen des Beamtenrechts als Laufbahnprüfung anerkannt wird, ist ein bisschen knifflig, da muss man im Zweifel jeden einzelnen Studiengang der verschiedenen FH/Unis einzeln betrachten).

In Bezug auf den LLB in Hagen ist das Problem, dass es sich um ein Hochschulstudium handelt und die Dipl. Verwaltungswirte ein FH-Studium haben. Daraus resultiert nach meinem Infos die eingeschränkte Anrechnung, weil man das nicht vollständig als "gleichwertig" ansieht (was nach meiner bisherigen Erfahrung im LLB auch -leider- stimmt, das geht schon z.T. deutlich tiefer und breiter und einige Dinge, wie Strafrecht, etc. werden im Dipl. Verwaltungswirt ja auch gar nicht behandelt).
 
claudia, darf ich fragen, wann du mit dem bol angefangen hattest? du hast dann wahrscheinlich auch "nur" drei module angerechnet bekommen bzw. dir anrechnen lassen? wo stand das denn damals, dass dein diplom als zugangsvoraussetzung gereicht hätte für den master?
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Ich habe im SS 2004 mit dem BoL angefangen. Damals gab es ja noh gar keinen MoL, mir wurden das Propädeutikum und Verwaltungsrecht angerechnet. Die Mölichkeit, mit einem "sehr gut" als Dipl-Verw. (FH) den MoL zu machen, stand zu Beginn des Studiengangs nach dessen Akreditierung in den Einschreibvoraussetzungen. Zu diesem Zeitpunkt kannte ich allerdings auch schon die Anforderungen der Fernuni und hatte viele Module mit Klausur abgeschlossen, so dass ich keinen Gedanken daran verschwendet habe, den Studiengang zu wechseln.

Ich studiere ja nicht nur für einen Abschluss, sondern um meine Kenntnisse zu vertiefen.
 
Weiss von Euch jemand in etwa, wie folgende Vorbildung angerechnet werden koennte:

Berufsausbildung zum Bankkaufmann + Dipl.-Betriebswirt BA in BW.

Gefordert werden ja "gleichwertige" Vorkenntnisse - aber im Rahmen von "betriebswirtschaftlichen GRUNDkenntnissen".

Also, GRUNDkenntnisse vermittelt bereits die Ausbildung zum Bankkaufmann, versucht Euch mal an einer Abschlusspruefung...........

Es ist per se eben nicht so, dass wir quasi ZWEI Faecher auf einmal studieren, naemlich BWL und Rechtswissenschaften, sondern -nur- Rechtswissenschaften. ==

LG
Paul, St. Petersburg
 
Ich habe ürbigens mit meinem Dipl. Verwaltungswirt 4 Module angerechnet bekommen. Habe auf gut Glück einfach mal mehr beantragt, als das was in der Prüfungsordnung aufgefürt war. Habe Verwaltungsrecht, ProPäd., Einführung WiWi und internes Rechnungswesen angerechnet bekommen.
 
oh wie gemein,das hab ich auch probiert!!! hat aber nicht geklappt 🙁

@scheeper: genau, das habe ich gemeint, bachelor of arts (public management). es stimmt schon auch, was du bzgl. der unterschiede zwischen fh- und uni-studium (in dem fall) schreibst, ich merke auch, dass das um einiges anspruchsvoller ist an der FU als an der FH und natürlich gewisse sachen gar nicht drankamen (z.b. auch unternehmensrecht - wozu auch im öd 😀 )

@claudia, danke für die info. wahrscheinlich war es damals bei der master- akkreditierung einfach so, dass die sehr gute diplom- fh- note gereicht hätte. naja, dem ist ja nicht mehr so, offensichtlich...
ich studiere schon auch, um meine kenntnisse zu erweitern, aber eben nicht nur. der abschluss ist mir durchaus wichtig, und wenn ich dabei ein bisschen zeit sparen könnte, hätte ich nix dagegen.

z.t. verstehe ich die anrechnerei auch nicht so, gerade kosten-leistungs- rechnung, buchhaltung, jahresabschluss hatten wir sehr intensiv an der fh (ich habs gehasst - warum nur wird es nicht angerechnet 😀 ) dagegen waren mir die inhalte des prop. überwiegend neu, wenn auch die begrifflichkeiten vertraut waren. also, an der fh z.b. habe ich einfach vorschriften analog oder im umkehrschluss angewandt, wenn es halt irgendwie passte, aber was da wie dahintersteckt, das hab ich nicht gelernt damals.

naja, wie auch immer, hilft alles nix 🙂 ich bin mal gespannt, welche antwort ich aus hagen bekomme.
 
...für alle, die es interessiert, hier die antwort aus hagen:

"[...] als Diplom-Verwaltungswirtin kann man sich nicht direkt in den Studiengang Master of Laws einschreiben, da im Rahmen diese Studiums keine 120 ECTS vergleichbare Lehrinhalte erbracht werden.


Maßgeblich für die Einschreibung ist die derzeitig gültige Prüfungsordnung des Master of Laws (siehe unten) und nicht die vor Jahren gültige, die tatsächlich eine Einschreibung zu ließ, wenn man ein rechtswissenschaftliches FH-Studium mit der Note "Sehr gut" abgeschlossen hatte. Diese Regelung fand das Verwaltungsgericht Arnsberg nämlich nicht in Ordnung und wir mussten deshalb unsere Prüfungsordnung ändern.


§ 4 Einschreibungsvoraussetzungen
In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden,
a) wer den Titel Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben hat oder
b) ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS, wovon mindestens 120 ECTS mit vergleichbaren
rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen, mit dem Titel Bachelor of Laws
(LL.B.) oder einen gleichwertigen Grad an einer Hochschule oder
c) das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Prüfung bestanden hat.
Hinsichtlich der Anrechnungsmodalitäten hat sich überhaupt nichts geändert. Es gilt nach wie vor die Prüfungsverfahrensordnung, die auch unsere Anrechnungspraxis widerspiegelt:
[FONT=Corbel,Bold][FONT=Corbel,Bold] [FONT=Corbel,Bold][FONT=Corbel,Bold]§ 13 Leistungen aus einem Fachhochschulstudium
(2) Studierende mit dem Abschluss zur/zum Diplom-
Verwaltungswirt/in erhalten in der Regel die Module
„Propädeutikum“, „Allgemeines Verwaltungsrecht mit
Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht und
Umweltrecht“ und bei entsprechenden Nachweisen
„Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ angerechnet.
 
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