beck-Texte oder Schönfelder?

Dr Franke Ghostwriter
beck-Texte oder Schönfelder?

Hallo zusammen,

ich möchte mich mal nach Euren Erfahrungen erkundigen.

Ich habe in diesem Sem. BGB II belegt und nun ist mir dann doch auch mal aufgefallen, dass ich noch weitere Gesetze als das BGB benötige. 😀

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich mir z.B. die ZPO auch als beck-Text zulegen soll, oder mir lieber direkt den Schönfelder anschaffen soll. 😕

Bisher habe ich (auch in den anderen Modulen) immer mit den beck-Texten gearbeitet. Aber mit dem Fortschreiten des Studiums benötigt man ja nun immer mehr verschiedene Gesetze. Ist es da nicht sinnvoller sich dann eine Sammlung zuzulegen?

Auf der anderen Seite sind die beck-Texte wesentlich günstiger...denn bei einer Sammlung kommen ja dann ständig die Ergänzungslieferungen hinzu, damit man auf dem aktuellen Stand bleibt.

Also ich bin mir nun unsicher, für welche Lösung ich mich entscheiden soll...😱

Wie sind denn Eure Erfahrungen, hinsichtlich Praktikabilität und Preisgünstigkeit?

Ich würde mich über rege Antworten freuen, um meinen Entscheidungsprozess zu beschleunigen. 😀

Vielen lieben Dank schon mal...😛
 
Jessy,

die Beckstexte haben den Vorteil, dass Du richtig drin blättern kannst und die aufgeschlagenen Seiten auch problemlos so liegen bleiben.

ABER: Eigentlich müsstest Du Dir sämtliche Beckstexte jedes Jahr neu kaufen, weil sich die Gesetze regelmäßig ändern, wenn es manchmal auch nur einzlene Vorschriften sind ...

Überlege einmal wie viele Gesetze so in einem Becks-Taschenbuch sind.
Nicht viele! Im Schönfelder findest Du dagegen alles, was Du zivilrecht-
lich begehrst. Gut, ausgefallenes kommt dann im Ergänzungsband.

Nehmen wir die letzte Unternehmensrecht II - Klausur. Nur wenige Gesetzestexte waren ausdrücklich (z.B. Beckstexte) für die Klausur zugelassen und natürlich wie immer der Schönfelder ...

Der Lehrstuhl hatte sich leider vertan und bei der Auflistung der für die
Prüfung zugelassenen Gesetze zwei wichtige Gesetze vergessen. Während
die Schönfelderleute eben entsprechend flexibel waren, waren die übrigen
Klausurteilnehmer in der Klausur aufgeschmissen und haben dann auch nur eine mittlere bis schlechte Note bekommen, während die Schönfelder-Leute klar im Vorteil waren ...

Natürlich habe ich mir den Schönfelder, Satorius I, Bayerische Landes-
gesetze, Nipperday I angeschafft (hier hat frau immer alles komplett, nirgends gibt es eine Lücke *g*). Daneben habe ich in Klausuren grund-
sätzlich zusätzlich immer ein aktuelles BGB (Becks-Gesetzestexte) oder
andere Sammlungen (z.B. Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Öffentliches Recht etc. etc.) dabei, weil die in der Klausur wesentlich handlicher sind.

Da man in einer Klausur eh oft sehr viele verschiedene Gesetzestexte
braucht (v.a. wenn es über BGB I hinaus geht), ist man mit dem Schön-
felder immer auf der richtigen Seite.

Außerdem sollte man zusätzlich die wichtigsten Gesetze der Klausur auch in der Becksausgabe dabei haben. Nachteil ! Aufgrund diverser Gesetzes-
änderungen veralten die Teile schnell und Du darfst Dir - um immer auf dem aktuellen Stand zu sein - ständig Deine kompletten Beckstexte neu
kaufen. Etwa im Abstand von 6 Monaten, wenn Du bzgl. Aktualität immer auf der sicheren Seite sein willst .... ;-(

Die Becksgesetzestexte-Lösung ist also auch ZIEMLICH teuer:

Für BGB III brauchst Du beispielsweise:
- aktuelles BGB ca. 7 Euro
- aktuelle ZPO /GVG ca. 7 Euro
- aktuelle Insolvenzordnung ca. 7 Euro

Für Unternehmensrecht I brauchst Du unbedingt:
- aktuelles BGB
- aktuelle ZPO / GVG
- aktuelle HGB
- aktuelles PartGG
- aktuelles GenossenschaftsG
- aktuelles GmbHG
- aktuelles AktG
- aktuelle InsO (könnte auch mal relevant sein)

Der Schönfelder kostet Dich dagegen einmal rund 30 Euro. In regelmäßigen Abständen kannst Du eine Nachlieferung dir kommen lassen, die Du dann
selbst einheften kannst. Dann bist Du für die Prüfung immer gewappnet, also immer auf dem aktuellen Stand ...

Und wenn es einem Lehrstuhl wieder einmal passieren sollte, dass er bei
den Gesetzestexte wesentliche Gesetze vergißt, bist Du flexibel und hast immer alles dabei 😉

Gruß


Sandra

ABER: letztendlich muss Du selbst entscheiden. Magst Du es bequem und
handlich in der Klausur, dafür aber ständig neue DtV-Texte kaufen oder eine einmalige Anschaffung (immer alles dabei und v.a. aktuell).
 
Hola Jessy!
Nach meiner Erfahrung ist es zweckmäßig, sich frühzeitig die laufenden Nummern des Schönfelders einzuprägen, gerade auch, um in den Klausuren nicht Zeit damit verbringen zu müssen, Gesetzestexte erst über das Inhaltverzeichnis suchen zu müssen. Zudem wirst Du auch im Beruf nicht mehr mit Becktexten, sondern dem Schönfelder arbeiten. Da man sich die laufenden Nummern am Besten durch ständigen Umgang mit dem Schönfelder merken kann, würde ich mich, trotz der höheren Kosten, für dessen Anschaffung entscheiden. ...auch erspart ein ständiges Schleppen dieses "kleinen roten Monsters" jeden Gang ins Fitnessstudio...
Viel Erfolg bei Deinem Studium, Jessy!
Liebe Grüße! Yotuel
 
Ich habe mir beides zugelegt, Sammlungen und Taschenbücher.

Zum Arbeiten nutze ich meistens die Taschenbücher, weil sie eben handlicher und v.a. billig sind (neu etwa 5 Euro).
Meistens kaufe ich Taschenbücher aus Kramkisten, also welche mit leichten Beschädigungen, dafür aber zum Spottspreis. Letztens bspw. BGB Beck (dtv) 57. Auflage 2006 für 1 Euro. 😛 Da bekomme ich auch kein schlechtes Gewissen, wenn ich drin rummale und reinkritzle. 😀 😀

Zum Nachschlagen sind Schönfelder, Nipperdey und Sartorius besser, weil man einfach alles zusammen hat. Die Sammlungen sind zwar teurer als die Taschenbücher (Durchschnittspreis 30 Euro, Ergänzungen etwa 9 Euro), aber die Investition lohnt sich wirklich. Zudem gibt es für die Ergänzungen auch Aboangebote. :daumen:

Unibuchläden bieten Studenten außerdem in der Regel Rabatte.
 
Auch ich habe beides. Den Schönfelder benutze ich manchmal zu Hause, denn ich habe ja auch nicht alle Gesetze, die da enthalten sind, als einzelnen Beck-Gesetzestext. Für die Klausur nehme ich aber die einzelnen Texte: Der fette Schinken ist mir in der Eile doch zu mühsam zum Durchblättern... 🙄
Ich finde ihn überdies ziemlich teuer, was Anschaffung und Ergänzungslieferungen betrifft. Für das Geld kannst du dich locker jedes Jahr mit neuen Beck-Texten eindecken. Wenn du ihn also nicht unbedingt haben willst, weil man ihn eben als Jurist hat 😉 - der macht sich ja auch gut im Regal über dem Schreibtisch, oder?! 😛 😀 - dann empfehle ich die kleinen praktischen Beck-Texte.

Gruß
Steffi
 
*g* zu unserem Unternehmensrecht I - Seminar bei Petra war auch ein Kommilitone, der sich für die Beckstexte entschieden hat ...

Nur, wir sind dann draufgekommen, dass er doch immer recht merkwürdige §§ in den Raum war. Schließlich konnten wir feststellen, dass sein BGB noch 1999 war und auch noch ein Haustürwiderrufsgesetz hatte sowie in AGBG 😉

Natürlich war das im Kurs der Brüller 😉

Gruß


Sandra

PS (Die fetten Schönfelderteil sind in der Klausur natürlich unhandlich. Zur leichteren Rechtsfindung habe ich bei den wichtigsten Stellen Klebestreifen drin. Allerdings hat man bei den Beckstexten nicht immer die ausreichende Garantie wirklich den gültigen aktuellen Gesetzestext für die jeweilige Klausur vor sich liegen zu haben. Mit den Nachlieferungen beim Schönfelder - ohje ich habe jetzt 4 so dicke Schinken und muss das Ergänzen dann immer gleich viermal machen und ich hasse es - ist man allerdings immer auf der richtigen Seite).

Daher wohl die Doppellösung für die Praxis. Gängige Gesetze in aktueller Auflage von Becks, daneben liegt aber der aktuelle Schönfelder, in dem frau dann auch Gesetze findet, die der Lehrstuhl bei den Klausurhinweisen vergessen hat😉


Gruß


Sandra


z.B. für die Klausur im "Kollektiven Strafrecht" musste ich mir den Nipperday anschaffen, weil eben nicht alle in den Kursunterlagen behandelten Gesetzestexte in dem Beckstext "Arbeitsrecht" drin war.
In der Klausur habe ich jedoch nicht damit arbeiten müssen, weil nur das Betriebsverfassungsgesetz und das TVG einschlägig waren. Beide sind im
Beckstext ... Dies hat man vorher allerdings nicht wissen können. Fehlen durfte natürlich auch nicht das BGB - BGB I und BGB II braucht man sozu- sagen immer
 
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