In der Definition der auflösenden Bedingung steht, dass sie nur zulässig ist wenn der Eintritt der Bedingung ungewiss ist. Nun werden bei der häufig vorkommenden Aufgabe mit dem Vertrag, der sich auflösen soll wenn der Dackel stirbt oder der Holunder blüht, stets diese beiden Anwortmöglichkeiten als richtig empfunden. Meiner Meinung nach ist sowohl der Tod des Dackels irgendwann sicher als auch das blühen eines Holunderstraußes (unter normalen Bedingungen) ... vom ungewissen Zeitpunkt ist in der Definition der auflösenden Bedingung aber keine Rede - kann mir jemand erklären warum diese beiden Antwortmöglichkeiten vom Lehrstuhl stets als richtig angesehen werden?