Ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn es Dir quasi um die Voraussetzung für die Belegung des Kurses geht - Du musst das nicht im Vorfeld nachweisen, hier geht es lediglich darum, dass Du den Gutachtenstil vorher schon beherrschen solltest, sonst bekommst Du ein Problem.
Sowohl in den Einsendearbeiten als auch in der Klausur ist ein juristisches Gutachten zu schreiben - und wenn Du davon noch nie etwas gehört hast, wird das schief gehen. An vielen Studienzentren gibt es Mentoriate zum Gutachtenstil, vielleicht auch bei Dir? Das wäre dann einen Besuch wert, das würde ich dann aber so früh wie möglich machen. Bei Arbeitsvertragsrecht sind die Einsendearbeiten recht früh anzugeben, wenn Du dann erst noch auf eine entsprechende Veranstaltung warten musst, bekommst Du vermutlich ein Problem.
Ansonsten gibt es natürlich auch viele Bücher zum Gutachtenstil, die kann man auch durcharbeiten. Das Thema wird auch im Propädeutikum behandelt, an die Skripte kommst Du auf "offiziellem Weg" nur durch die Belegung des Moduls. Falls Dir die 100 Euro egal sind, weil es eh wer anders bezahlt oder so, dann solltest Du das belegen. Ansonsten gibt es aber auch nette Kommilitonen, die bereit wären, Dir das Skript als PDF zukommen zu lassen, wenn Du ihnen Deine E-Mail-Adresse verrätst. 😉
Der Gutachtenstil ist jetzt kein Hexenwerk und ich könnte mir vorstellen, dass man da auch bei den Master-Wiwis etwas weniger streng hinschaut, aber grundlegend solltest Du ihn eben schon beherrschen, wenn Du das Modul belegen willst.