Bestandene Klausur wiederholen?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe vor kurzem an der Wirtschaftsinfo-Klausur teilgenommen und befürchte nun diese knapp mit einer 4,0 zu bestehen. Mir ist bekannt, dass eine einmal bestandene Klausur nicht mehr wiederholt werden kann und somit auch keine Verbesserung der mehr möglich ist.

Das ganze hat mich auf einen ganz dummen Gedanken gebracht:

Nehmen wir mal an, ich bekomme in einigen Wochen den Bescheid, dass ich die Klausur mit 4,0 bestanden habe. Was passiert, wenn ich mich dann beim Prüfungsamt melde und und behaupte, in der Klausur geschummelt zu haben? Wird das Prüfungsergebnis dann nachträglich annulliert und mit "nicht ausrechend" gewertet, sodass ich die Prüfung wiederholen kann?

Glaubt ihr das könnte funktionieren oder begehe ich da gerade einen Denkfehler?


Cheers,
Ranta
 
Punkt 1: da könnte ja jeder kommen
Punkt 2: wie sagte schon Al Bundy "geschummelt ist es nur, wenn man erwischt wird"
Punkt 3: das ist ein Studium und kein Kindergarten! Du hast 2 Stunden lang Zeit, deine Klausur nicht abzugeben. Ich sehe in Klausuren immer mal wieder Leute, die kurz vor Schluss jede Seite durchstreichen.
und vor allem:
Punkt 4: die Strafe für Betrügen in einer Klausur ist im Normalfall eine Bewertung mit 5,0. Vor ein paar Semestern gab es bei den zu den Klausuren immer ein Blatt wegen den erlaubten Taschenrechnern mit dem Inhalt ungefähr "Strafe ist eine Note 5,0 und möglicherweise auch die Aberkennung des Prüfungsanspruchs und/oder Exmatrikulation". Kann mich gar nicht erinnern, ob das letztes Semester auch noch so draufstand. Passieren kann es dir trotzdem. Mit Verlust des Prüfungsanspruchs dürftest du an keiner anderen Uni in Deutschland mehr BSc BWL machen.

Glücklicherweise für dich hatte ich aber vor ein paar Wochen im Mentoriat eine Diskussion zu einer Sonderregelung gehört. Scheinbar hat mal jemand geklagt, dass man mit 49 Punkten eine Klausur wiederholen kann - mit 50 aber nicht. Und wohl auch gewonnen. Die Studenten meinten, dass es nun eine Regelung gibt, dass man auch eine bestandene Klausur im direkt nachfolgenden Semester nochmal schreiben kann und die bessere Note zählt.

Alles aber nur Vermutung! Gesehen habe ich die Regel noch nicht. Vielleicht weiß jemand anderer mehr.
 
Ich glaube auch nicht, dass ich das ernsthaft machen werde. Für die 2 Prozent lohnt sich das wirklich nicht. Mir ging es auch viel mehr um die rein theoretische Gedankenspiel, ob das funktioneren würde?
 
Du kannst ja beim Prüfungsamt anrufen und sagen ein Studienkollege überlegt dies zu tun und Angst davor hat welche Konsequenzen ihm deswegen drohen könnten... Der Arme kann wegen Gewissensbissen schon kaum schlafen und Du, als sein Freund machst Dir große Sorgen um seinen Gesundheitszustand 😱
Auf die Reaktion wäre ich echt gespannt 🤣
Ne... quatsch. Meiner Meinung nach ist nur eine Note aus der Gruppe der Pflichtmodule am Ende echt nicht wirklich von Bedeutung und des Risikos nicht Wert.
 
Soviel ich weiß musst du denen nicht sagen dass du geschummelt hast wenn du eine Prüfung nochmal schreiben willst kannst du das einfach tun, es zählt allerdings nur die letzte Note d.h. wenn du durchfällst beim 2. versuch kannst du dir auch die 4.0 nicht anrechnen lassen
 
Ein Notenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Der kann nur zurückgenommen werden, wenn Du a) fristgerecht Widerspruch eingelegt hast und b) er fehlerhaft ist. Du müsstest also nachweisen, dass Du betrogen hast - einfach nur behaupten wird nicht genügen. Denn die FernUni wird natürlich sagen, dass Du nicht betrogen hast, sondern lügst um die Klausur erneut schreiben müssen zu dürfen. Deine Chancen Erfolg zu haben mit dieser Idee liegen also bei 0%. Bei nahe 100 % liegen jedoch die Chancen, dass sich Dein Name "rumschweigt" (keiner hat etwas gesagt, aber alle wissen Bescheid) und Dein Wunsch durch eine Klausur / Abschlussarbeit zu fallen bei den nächsten Korrekturen viel wohlwollender geprüft wird... Und ja, so etwas schweigt sich an Unis rum, und erneut ja, Korrektoren nehmen so etwas durchaus persönlich.

Glaubt nicht jeden Scheiß, der auf Mentoriaten erzählt wird... So etwas wie "Sonderregelungen" gibt es nicht. Da greift ganz stupide die Prüfungsordnung und das Verwaltungsrecht. Entweder hat man bestanden oder nicht. Ein Gerichtsurteil aus Hören-Sagen ist zudem wenig hilfreich, weil es eine Einzelfallentscheidung ist und keinesfalls eine allgemeine Gültigkeit abgeleitet werden kann. Wenn es also dieses Urteil tatsächlich gibt (was ich bezweifele) dann hilft es dem konkreten Studenten weiter - jedem anderen erst, wenn er selbst den Klageweg beschreitet. Und ob dann ein identisches Urteil dabei herauskommt ist keinesfalls gesichert.
 
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