Ich habe schon in den hintersten Kämmerchen meines Gedächtnisses gekramt, aber warum zum Teufel besteht ein Bewertungswahlrecht für Personengesellschaften gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung? Kann mir mal da jemand bitte auf die Sprünge helfen. Ich danke Euch!
Ganz liebe Grüße
Heiko
Ganz liebe Grüße
Heiko