BGB 2 für Halbanfänger in 10 Wochen möglich?

Dr Franke Ghostwriter
ich wollte im nächsten Semester M4 belegen. Dies wäre mein erstes Modul, da ich als WiWi der BWL unter anderem M1 bis M3 angerechnet bekomme. Meine Frage: Wie ich bereits gelesen habe, ist M4 sehr viel Stoff. Ist es dennoch gut möglich, sich diesen innerhalb von 10 Wochen (mache Vollzeit) anzueignen. Und in wie fern baut M4 auf die Grundlagen in M1 und M2 auf? Ach ja, den Gutachtenstil müsste ich auch noch lernen.

Gruß Mirko
 
Hm.. Gutachtenstil was heißt das? Das heißt doch nichts anderes, als dass man bei einem Fall alle möglichen "Eventualitäten" durchprüft und eine Empfehlung gibt, richtig? Nun, mein VD habe ich nicht in Hagen gemacht.

Meine Erfahrungen mit Recht sind: BGB/HGB an der Fachhhochschule Hamburg, sowie wegen nicht Anerkennung bei Hochschulwechsel zur Uni-Hamburg BGB/HGB die zweite, Arbeits-und Unternehmensrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht.


Gruß Mirko
 
Nun noch mal zurück zur Frage. Wieviele Seiten umfast M4 denn und sind 10 fleißige mit großem Interesse angegangene Wochen in meinem Falle realistisch?

Gruß Mirko

Hallo Mirko,
es sind 5 Kurseinheiten von ca. 120 Seiten im Schnitt, zusammen also ungefähr 600 Seiten.
Naja ist schwer zu sagen, ob man das in 10 Wochen bewältigen kann. Kommt darauf an, wie viel Stoff Du in dieser Zeit aufnehmen kannst und wie sicher Du dann im Bearbeiten von Fällen bist.
Es ist nicht unbedingt superschwer, aber einfach sehr, sehr viel vom Stoff - Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Bereicherungsrecht, Deliktrecht - dazu noch Zivilprozessrecht - alles mit spezischen Regelungen, Besonderheiten und Problemen.
Den Stoff durcharbeiten kann man sicherlich in 10 Wochen - aber für mich könnte ich mir nicht vorstellen, in der Zeit die nötige Sicherheit zu erwerben, um einen Klausurfall zu lösen - es sei denn vielleicht, ich hätte wirklich sehr viel Zeit...
Und es ist schon so, dass BGB AT - also M2 - vorausgesetzt ist, so sollte man zum Beispiel grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit einer Willenserklärung, Anfechtung, Inhalts- und Erklärungsirrtum kennen - als Beispiel: Man muß schon einen Vertragsrücktritt von der Anfechtung eines Vertrags und deren jeweilige Voraussetzungen unterscheiden können - Anfechtung gehört zu M2, Vertragsrücktritt zu M4...

Hoffe, das hilft ein wenig - und wenn Du es versuchen willst, drück ich die Daumen.

Ansonsten
ein alaaf aus Kölle,
Josef
 
Hallo Mirko,
es sind 5 Kurseinheiten von ca. 120 Seiten im Schnitt, zusammen also ungefähr 600 Seiten.
Naja ist schwer zu sagen, ob man das in 10 Wochen bewältigen kann. Kommt darauf an, wie viel Stoff Du in dieser Zeit aufnehmen kannst und wie sicher Du dann im Bearbeiten von Fällen bist.
Es ist nicht unbedingt superschwer, aber einfach sehr, sehr viel vom Stoff - Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Bereicherungsrecht, Deliktrecht - dazu noch Zivilprozessrecht - alles mit spezischen Regelungen, Besonderheiten und Problemen.
Den Stoff durcharbeiten kann man sicherlich in 10 Wochen - aber für mich könnte ich mir nicht vorstellen, in der Zeit die nötige Sicherheit zu erwerben, um einen Klausurfall zu lösen - es sei denn vielleicht, ich hätte wirklich sehr viel Zeit...
Und es ist schon so, dass BGB AT - also M2 - vorausgesetzt ist, so sollte man zum Beispiel grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit einer Willenserklärung, Anfechtung, Inhalts- und Erklärungsirrtum kennen - als Beispiel: Man muß schon einen Vertragsrücktritt von der Anfechtung eines Vertrags und deren jeweilige Voraussetzungen unterscheiden können - Anfechtung gehört zu M2, Vertragsrücktritt zu M4...

Hoffe, das hilft ein wenig - und wenn Du es versuchen willst, drück ich die Daumen.

Ansonsten
ein alaaf aus Kölle,
Josef

Hallo Mirko,
ich denke, dass es mit viel Zeit und Disziplin in 10 Wochen machbar ist. Kommt halt drauf an, ob Du noch andere Klausuren planst, wieviel Freizeit Du haben möchtest, ob Du Vollzeit studieren kannst oder einen Job hast und, und, und...
Sollte Modul 4 aber Deine einzige Beschäftigung in nächster Zeit sein und Du fähig bist, 6-8 Stunden pro Tag intensiv und gezielt zu lernen, könnte es klappen.

Gruß

Lewhellyen
 
Ja, in den 10 Wochen habe ich keine weiteren Verpflichtungen. Aber wer kann bitte schön 7 Stunden am Tag intensiv lernen? Sobald ich über 4,5 Stunden (lesen, durchdenken, exzerpieren, und) am Tage gehe (alle 45 Minuten 20 Minuten Pause, nach 2 Intervallen 1 bis 2 Stunden Pause), überspanne ich den Bogen und kann mich am nächsten Tag kaum richtig konzentrieren. Auch äußert sich das "Zu viel" mit Atmenproblemen, wobei dann in regelmäßigen Abständen kurz innehalten muss, um richtig tief einatmen zu können. Reines Einprägen von Wissen (mit Kartenkartensystem) halte ich höchstens 1,5 bis 2 Stunden am Tag durch (alle 15 Minuten - 10 Minuten Pause und nach 3 Intervallen 2 bis 3 Stunden Pause).

Gruß Mirko
 
Ja, in den 10 Wochen habe ich keine weiteren Verpflichtungen. Aber wer kann bitte schön 7 Stunden am Tag intensiv lernen? Sobald ich über 4,5 Stunden (lesen, durchdenken, exzerpieren, und) am Tage gehe (alle 45 Minuten 20 Minuten Pause, nach 2 Intervallen 1 bis 2 Stunden Pause), überspanne ich den Bogen und kann mich am nächsten Tag kaum richtig konzentrieren. Auch äußert sich das "Zu viel" mit Atmenproblemen, wobei dann in regelmäßigen Abständen kurz innehalten muss, um richtig tief einatmen zu können. Reines Einprägen von Wissen (mit Kartenkartensystem) halte ich höchstens 1,5 bis 2 Stunden am Tag durch (alle 15 Minuten - 10 Minuten Pause und nach 3 Intervallen 2 bis 3 Stunden Pause).

Gruß Mirko

Die Lernerei ist ja nicht immer gleich intensiv. Ich habe mir damals zuerst alles auf Karteikarten zusammengefasst, die ich dann immer (z.B. in der S-Bahn) dabei hatte, um auch kleine Pausen nutzen zu können. Mittags war ich immer in einem Museum wegen der Ruhe und der schönen Atmosphäre 😛

Außerdem ist es ein Unterschied, ob Du stur paukst oder Fälle eigenständig löst (z.B. alte EA's, Hemmer). Das fallorientierte Arbeiten empfinde ich als deutlich entspannender und vor allem abwechslungsreicher. Da Du ja den Gutachtenstil erst erlernen musst, führt für Dich daran kein Weg vorbei. Vielleicht wäre eine Klausurvorbereitungsveranstaltung auch nicht schlecht (oder zumindest das auf Video aufgezeichnete Fallrepetitorium von Professor Wackerbarth und Herrn Kresse).

In jedem Fall würde ich aber nicht sofort mit BGB II einsteigen, sondern erstmal die Grundzüge von BGB I (Willenserklärung, Anfechtung, Minderjährigenrecht etc.) nachholen. Schau Dir dazu doch mal von Braunschneider "BGB AT - Das Skript" an (in diesem Forum ein sehr umstrittenes Buch, andere werden Dir wohl davon abraten, aber das ist Ansichtssache).

Alles in allem würde versuchen, die Klausur zu schreiben, da meiner Meinung nach eine reelle Chance besteht, die ich an Deiner Stelle nutzen würde.

Gruß

Lewhellyen
 
Mirko,

geh´s einfach an! 10 Wochen sind in Vollzeit nicht unrealistisch, Du brauchst dann aber auch eine gehörige Portion Selbstdisziplin, um Dich jeden Tag zum Lernen hinzusetzen. Was den Umfang anbetrifft - mehr als 6 Stunden "netto" (4x1,5 Std, dann aber mindestens 20 Min. Pause) hab ich auch in meinen "Höchstzeiten" (als ich 3 Module und mehr pro Semester bearbeitet hatte) nie geschafft, das ist aber ausreichend. Da kann man sich auchmal ein Wochenende gönnen😉
Ein Stückel schwerer wird die Einarbeitung in die Subsumtionstechnik - da sind wirklich Fallbücher und die von lewhellyen genannten Repetitorien vom LS Wackerbarth sehr hilfreich. Da hilft wirklich nur üben, üben, üben🙄 Du musst auch mal auf den HPs der Fakultät gucken, am Anfang des Semesters gabs letztens ´n Seminar zur Einführung in den Gutachtenstil, gegen Ende des Semesters gibts meist ein BGBII-Seminar (rechtzeitig anmelden, Newsgroup beachten!) in Hagen. Mitte des Semesters wird´s auch höchstwahrscheinlich wieder ein Seminar in Dresden geben. Wenn Du zu einem der Seminare kannst, dürfte dann auch der Gutachtenstil gut beherrschbar sein. Du wirst Deinen Leistungsstand auch an den EAs merken, länger als 5 Stunden solltest Du bei der letzten EA nicht an Bearbeitungszeit brauchen (guck nicht nach der Bewertung, die ist ab und an würflig😀 ) - wobei zu beachten ist, dass an EAs höhere Anforderungen gestellt werden als an Klausuren; logisch, denn zu EAs hat man ja Zeit und Unterlagen
 
ich sehe es so ähnlich. Problem an M 4 dürfte nicht der Stoff an sich sein (M 2 und M 4 dürften in 10 Wochen stofflich gut zu schaffen sein), sondern die gutachterliche Umsetzung in der Klausur.

Kurz eine Gliederung entwerfen und dann den Subsumtionsautomaten anstellen, d.h. Du müsstest Dir u.a. auch einige Prüfungsschematas reinziehen (z.B. siehe Alpmann-Schmidt).

Allerdings empfand ich die beiden Skripten von Wackerbarth ziemlich schwer verständlich und habe eigentlich erst bei der Fallbearbeitung verstanden, was der Prof uns mit seinen Skripten sagen wollten. Teil 3 und 4 sind wirklich okay und verständlich. Schwere Kost dagegen ist die ZPO.

Wer ist denn dieses Semester Prüfer?

Vor ein paar Semestern gab es sogar eine reine ZPO-Klausur. Also nicht einfach KE 5 weglassen.

Ich würde mir an deiner Stelle die Lernerei gut planen. Morgens BGB - AT zwei Stunden lesen, dann Fälle dazu lösen (eventuell nur Gliederung anfer-
tigen, falls Du die Subsumtionstechnik gut beherrscht).

Notwendige Definitionen sofort auf eine Karteikarte schreiben und auswendig lernen ... Hier gibts übrigens auch ne Definitionssammlung von Niederle.

Nachmittags dann BGB - Schuldrecht lesen und danach Fälle.

Am Abend sich dann ZPO reinziehen. Auf alle Fälle dürftest Du dann sehr gut schlafen können 😉

Gruß

Sandra
 
Morgens BGB - AT zwei Stunden lesen, dann Fälle dazu lösen (eventuell nur Gliederung anfer-
tigen, falls Du die Subsumtionstechnik gut beherrscht).

Notwendige Definitionen sofort auf eine Karteikarte schreiben und auswendig lernen ... Hier gibts übrigens auch ne Definitionssammlung von Niederle.

Nachmittags dann BGB - Schuldrecht lesen und danach Fälle.

Am Abend sich dann ZPO reinziehen. Auf alle Fälle dürftest Du dann sehr gut schlafen können 😉

Gruß

Sandra
VZ?😉... geht das auch in Teilzeit?
(geht ´n bissel über die 6 Stunden, das hält man doch nicht lang durch😱 )
 
Naja, wenn man fast das ganze Semester verpennt, dann darf man sich nicht wundern, wenn es kurz vor der Klausur etwas stressig wird😉

Bei Teilzeit brauchst Du dann eben die "normale Zeit" bzw. solltest zumindest den Gutachtenstil beherrschen, so dass Du weniger Fälle üben kannst, d.h. Du Dich quasi vom Klausurensteller überraschen lassen kannst.

Ich bin nun einmal nicht so "cool". Es gibt hier Leute, die sich benötigte Gesetzestexte für eine Klausur erst am Vortag über Amazon kommen lassen, um die nach der Klausur wieder zurückschicken zu können. Ich würde Panik schieben und nix mehr auf die Reihe bekommen 😉

BGB 2 in 10 Wochen als "Halbanfänger" halte ich schon für ziemlich gewagt.

Gruß


Sandra

PS (Wenn ich Ferien habe, dann streckt sich mein Lernpensum mit den entsprechenden Pausen eben über den ganzen Tag. Jeder Spaziergang, jede Pause ist geplant.)
 
Mirko und all die anderen:
lass Dich nicht zu sehr von den Seitenzahlen und Wochenstunden beeindrucken. Jeder lernt anders und in einem anderen Tempo.
Ich habe diese Zahlen total ignoriert.

Gutachtenstil lernst Du schon während der Einsendearbeiten, und dann in der Prüfungsvorbereitung durch die einschlägigen Klausur-Lernbücher.

Alles durchlesen? Also, ich gebe zu, ich habe die meisten Kurseinheiten nur ansatzweise gelesen, etwas herausgearbeitet, dann bin ich übergegangen zu Karteikarten schreiben / lesen, um die Definitionen zu können. Und Fälle bearbeiten.

Die BGBII-Kurseinheit 5 zur ZPO habe ich genau einmal gelesen - in der Nacht vor der Klausur, und genau das kam dran, und hat gereicht.

Mach Dich nicht verrückt. 10 Wochen sind mehr als genug für fünf Klausuren auf einmal, mit oder ohne Vorbildung. Ich hatte deutlich weniger, und hat funktioniert. Kauf die Bücher zur Prüfungsvorbereitung (nicht die Lehrbücher, dafür gibt es die Skripte!), und dann los. Fälle, Fälle, Fälle, Gesetzestexte markieren, Inhaltsverzeichnis kennen, das wird dann schon.

Spielst Du Skat? Da heißt es auch: es werden mehr Grands gewonnen als gewagt (oder so ähnlich).
 
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