BGB Fall

K

klein

Dr Franke Ghostwriter
bin neu hier und hatte gehofft, dass mir eventuell jemand helfen kann. Ich steck grad ziemlich an meiner HA fest! die besteht aus zwei Teilen und ich komm beim ersten einfach nicht weiter!
Also:
Ein 15jähriger,S, geht in ein Einkaufszentrum E um sich dort vor dem Regen zu schützen. In der Lebensmittelabteilung findet er zwischen den Tiefkühltruhen ein beim Einräumen verlorengegangenes Eis, dessen Verkaufspreis 2,-Eur beträgt und das E für 1,-EuR eingekauft hat. Obwohl er keinen Cent bei sich hat und auch keinen Eis-Hunger verspürt,nimmt S das Eis heimlich an sich,da es an dieser verborgenen Stelle nch seiner zutreffenden Einschätzung ohnehin nur vor sich hin geschmolzen wäre.Schnell macht er sich aus der Lebensmittelabteilung durch deren Kassenanlage davon, um sein "Fundstück" sogleich in einer anderen Abteilung des Einkaufszentrums unauffällig verzehren zu können. Noch bevor er die Tüte öffnen kann, fällt ihm das Eis jedoch infolge einer Unachtsamkeit aus der Hand und zerschmilzt auf den Boden.
Frage:Ansprüche des E gegen S?

Ich bin da bis jetzt nur zu einem Herausgabeanspruch aus §985 gekommen, den ich jedoch verneinen möchte, da sich meiner Meinung nach S das Eis widrrechtlich zugeführt hat.
Dann dachte ich noch an §823 ivm Schutzgesetz,§ 242 StGB,aber ich glaube hier fehlt es an dem Vorsatz, da er es ja für ein Fundstück hält. Wie ich das alles aber aufbauen soll,weiß ich auch nicht, vor allem weil ich nirgends ein prüfungsschema für §985 finde.
Ich wäre wirklich für jeden kleinen tipp dankbar. Natürlich auch für das Aufmerksammachen auf eventuelle fehler meinerseits.
danke im voraus!!!
 
Ich weiß ja jetzt nicht um welche EA es sich genau handelt, also zu welcher KE - etwa KE 1 von Modul 2? Dann wäre das ziemlich heftig für den Anfang.

Aber ich meine man könnte schon über SchE aus § 823 Abs. 1 oder Abs. 2 i.V.m. §242 StGB nachdenken, wegen der Eigentumsverletzung... Fundstück finde ich recht gewagt, weil der Junge 15 ist und sich im Klaren darüber sein sollte, dass alles in einem Kaufhaus zum Verkaufen/Kaufen gedacht ist und er also zu bezahlen hat... Ich kann ja auch nicht einfach aus einer heruntergefallene Packung "wasweißich" ein paar Teile rausnehmen, weil ich denke, die hätte ich jetzt gefunden und die braucht schon keiner mehr. Es ist allein Sache des Eigentümers seine Eise vor sich hin schmelzen zu lassen, wenn er das gern möchte. 😉
Das Handeln des Jungen ist widerrechtlich, weil ich keinen Rechtfertigungsgrund sehe. Und vorsätzlich ist es auch, die Zueignungsabsicht des J ist schließlich ebenfalls zu bejahen.

Andere Ansichten?

Viele Grüße
Steffi
 
Hallo Klein!

Habe Deine "Hilferuf" gesehen. Bist Du sicher, dass Du hier in BGBI richtig bist? 😕
Ich habe gerade am Fall von BGB I etwas zu knabbern. Welches Modul hast Du denn belegt, damit wir wissen , worauf sich die EA genau bezieht!

Lass den Kopf nicht hängen, das klappt schon. 😉

Grüße
Diana
 
hi leute!

Ich dank euch vielmals für die antwort! ich bin mittlerweile teilweise selbst drauf gekommen. ich werd dem E jetzt einen Anspruch aus §812 I und EBV zugestehen! nochmals vielen dank! schön das meine gedanken geteilt wurden!
 
klein schrieb:
Wie ich das alles aber aufbauen soll,weiß ich auch nicht, vor allem weil ich nirgends ein prüfungsschema für §985 finde.

§ 985 BGB erfordert eine Vindikationslage, d. h.

1. E als Eigentümer
2. S als Besitzer
3. kein Recht des S zum Besitz


an alle anderen: ich glaube, "klein" ist eher zufällig in unserem Forum gelandet, ohne etwas mit der FernUni zu tun zu haben!
 
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