ich habe diese Frage an den Lehrstuhl gestellt, da es unterschiedliche Meinungen diesbezüglich gab.
Hier die Info des Lehrstuhl.
Sehr geehrte.......,
bei dem Ansatz von Boni als Minderung der Anschaffungskosten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Zum einen ist die von Herrn Prof. Meyering in der Präsenzveranstaltung erwähnte Regelung korrekt, sofern der Bonus im Nachhinein für bereits erworbenen Gegenstände gewährt wird ohne konkrete Zuordnung zu einem Wirtschaftsgut. Dieses hat zur Folge, dass eine direkte Zuordnung zu dem erworbenen Wirtschaftsgut nicht möglich ist und dementsprechend eine Anschaffungskostenminderung nicht vorliegt.
Ist jedoch bei Erwerb des Wirtschaftsgutes die Höhe des Bonus bekannt und kann dem Wirtschaftsgut auch direkt zugeordnet werden, wird dieses als Anschaffungskostenminderung behandelt.
Hoffe, jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt 😉
LG
Sternchen
Hier die Info des Lehrstuhl.
Sehr geehrte.......,
bei dem Ansatz von Boni als Minderung der Anschaffungskosten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Zum einen ist die von Herrn Prof. Meyering in der Präsenzveranstaltung erwähnte Regelung korrekt, sofern der Bonus im Nachhinein für bereits erworbenen Gegenstände gewährt wird ohne konkrete Zuordnung zu einem Wirtschaftsgut. Dieses hat zur Folge, dass eine direkte Zuordnung zu dem erworbenen Wirtschaftsgut nicht möglich ist und dementsprechend eine Anschaffungskostenminderung nicht vorliegt.
Ist jedoch bei Erwerb des Wirtschaftsgutes die Höhe des Bonus bekannt und kann dem Wirtschaftsgut auch direkt zugeordnet werden, wird dieses als Anschaffungskostenminderung behandelt.
Hoffe, jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt 😉
LG
Sternchen