Das Lösen von Fällen - Suche Rat

N

narzisse32

Dr Franke Ghostwriter
Das Lösen von Fällen - Suche Rat...

Löst Ihr die Fälle die in den KE's drin sind auch so toll nach den Beispielen hinten drin? Bin ich die einzige die da echte Probleme mit hat??😱 Ich bin total frustriert ...insbesondere nach dem Lösungsversuch des Falles auf Seite 28 in der KE 3 (Schuldverhältnis). Die Lösung war einfach aber der Weg dahin..... der ja bekanntlich leider das Ziel ist.... 😀
Wie ergeht es Euch mit der Lösung von Fällen???? Seid Ihr auch so frustriert?..... Denke gar schon darüber nach, alles hinzuwerfen, weil ich denke das ich das mit der Falllösung nie auf die Reihe kriegen werde......

Danke für Euer Input.
Eine Frustrierte und deprimierte
narzisse
 
Nicht so schnell aufgeben!

Ich löse die Fälle in den KE's eigentlich nur mit einer Gliederung. Da setze ich mich nicht hin und schreibe 5-10 Seiten mit der Hand... Ich bin halt faul... 🙄

Wirkliche Probleme hab' ich dabei allerdings nicht. Den Gutachterstil hab' ich mir schon vor Semesterbeginn angeguckt. Ich fand ihn auch nicht allzuschwer.
Allerdings habe ich ein paar Vorkenntnisse aus meiner Schulzeit, da hatte ich schon mal Recht.

Hast du Dich denn schonmal mit der Theorie des Stils befasst? Im Internet habe ich dazu recht gute Skripte gefunden, und "hangel" mich anhand derer sozusagen durch die Aufgaben...
 
Narzisse,

1.) Du musst dir vorher überlegen:
Was will wer von wem (woraus)? = Anspruchsgrundlage.

2.) Dann musst du nachdenken... Welche Tatbestandsmerkmale müssen denn erfüllt sein? Meist stehen sie ja im Gesetz, aber oft gibt es noch Ergänzungen, die du lernen musst. Dazu einfach ein paar Fallprüfungsschmeta bei Google suchen oder mache dir anhand der Skripte eigene Schemata für die einzelnen Anspruchsgrundlagen (kurze u. knappe Gliederung reicht völlig).

3.) Jetzt geht´s los: Erstes Tb-Merkmal aufzeigen und einfach den Sachverhalt darauf überprüfen, ob er passt. Ergebnis: Ja oder Nein (kleines Zwischenergebnis).
Bei Nein ist die Prüfung beendet, daher prüft man das nicht erfüllte Tb-Merkmal oft am Schluss, sonst hätte man ja nicht viel zu schreiben...
Weiter: Nächstes Tb-Merkmal.... Bis du sie alle durch hast. Und daaaann: Ergebnis!

So, wenn du dir das so einprägst und dann möglichst viele Fälle und deren Lösungen liest, um dich auch mit der "Sprache" des Gutachtenstils anzufreunden (Fallbücher oder Google 😉), ist das nach einiger Zeit in Fleisch und Blut übergegangen.

Deswegen aber niemals alles hinschmeißen, hörst du?! :capito:

Gruß
Steffi
 
Ich kann dafür herzlichst folgende Bücher empfehlen. sind nicht soo wahnsinnig teuer (gebraucht ab 7 Euro) und sind echt ein super einstieg. In jedem Buch sind ca 40 - 50 Fälle drin, jeweils mit kompletter Lösung. also Lösungsansatz (zusammengefasst), Lösung ausformuliert und dann am Schluss noch ein paar Hinweise zu dem Fall.

der Autor hat seine eigene Studentenzeit noch nicht vergessen und schreibt recht witzig.





Viel erfolg!

(Hat dafür vielleicht jemand ein paar Tips für multiple-choice-Aufgaben BGB?)
 
Steffi,

danke für deine Ausführungen... das ist sehr nett von Dir... !!!

Das mit dem Anfang bekomme ich noch hin...🙂) Aber dann mit den Tatbestandsmerkmalen, Rechtsfolgen und WE usw... diese Reihenfolge, das ist aber genau das Problem, welches ich habe, entweder ich stelle mich wirklich besonders blöd an oder ich habe schon Probleme eine Gliederung zu erstellen. Gibt es eine Allgemeingültige? 😀 Eine die auf alles Anwendbar ist? Die Beispiele die ich habe werden auf bestimmte Fälle angewandt. Das Lösen ansich bereitet mir keine Probleme und das Verstehen der Texte auch nicht. Weiß auch nicht warum ich so eine "GLiederungsblockade" habe. Meine ersten EAs habe ich so gelöst, ohne Gliederung. Bin mal gespannt wie diese zurück kommen. Ich würde ja am liebsten ohne Gliederung arbeiten.... ABER wenn die Fälle schwieriger werden, dann braucht man diese ja. Kennt jemand ein Buch (Alpmann habe ich ) wo genau auf Lösungsskizzen eingegangen wird?
Ich werde mir jetzt mal Deinen Ansatz mit meinem Fall hier ansehen....ob ich zu Potte komme 😀

Hab lieben Dank!

SteffiM schrieb:
Hallo Narzisse,

1.) Du musst dir vorher überlegen:
Was will wer von wem (woraus)? = Anspruchsgrundlage.

2.) Dann musst du nachdenken... Welche Tatbestandsmerkmale müssen denn erfüllt sein? Meist stehen sie ja im Gesetz, aber oft gibt es noch Ergänzungen, die du lernen musst. Dazu einfach ein paar Fallprüfungsschmeta bei Google suchen oder mache dir anhand der Skripte eigene Schemata für die einzelnen Anspruchsgrundlagen (kurze u. knappe Gliederug reicht völlig).

3.) Jetzt geht´s los: Erstes Tb-Merkmal aufzeigen und einfach den Sachverhalt darauf überprüfen, ob er passt. Ergebnis: Ja oder Nein (kleines Zwischenergebnis).
Bei Nein ist die Prüfung beendet, daher prüft man das nicht erfüllte Tb-Merkmal oft am Schluss, sonst hätte man ja nicht viel zu schreiben...
Weiter: Nächstes Tb-Merkmal.... Bis du sie alle durch hast. Und daaaann: Ergebnis!

So, wenn du dir das so einprägst und dann möglichst viele Fälle und deren Lösungen liest, um dich auch mit der "Sprache" des Gutachtenstils anzufreunden (Fallbücher oder Google 😉), ist das nach einiger Zeit in Fleisch und Blut übergegangen.

Deswegen aber niemals alles hinschmeißen, hörst du?! :capito:

Gruß
Steffi
 
Ich vermute fast, dass du einen Gliederungswahn hast. 😉
Die Gliederung soll dir helfen und nicht dazu führen, dass du nicht weiter kommst, weil du krampfhaft an einem Schema hängst.

Hast du vielleicht mal kurz den Fall für mich (ruhig bloß Stichpunkte)? Kannst ihn mir auch gern per PN oder E-Mail schicken. Dann könnte ich dir sagen, wie ich vorgehen würde.

Gruß
Steffi
 
Steffi,

ja ich habe echt schon einen Wahn, vermutlich hast Du recht.... ! Der Fall ist im Skript BGB I Teil 3 Seite 28. Da gibt es auch die Musterlösung zu aber keine Skizze. Die Musterfälle haben immer eine so perfekte Lösung. Meinst Du die erwarten das von uns auch ? Ich meine immerhin liege ich ja immer richtig nur mein Weg ist kürzer 😀


SteffiM schrieb:
Ich vermute fast, dass du einen Gliederungswahn hast. 😉
Die Gliederung soll dir helfen und nicht dazu führen, dass du nicht weiter kommst, weil du krampfhaft an einem Schema hängst.

Hast du vielleicht mal kurz den Fall für mich (ruhig bloß Stichpunkte)? Kannst ihn mir auch gern per PN oder E-Mail schicken. Dann könnte ich dir sagen, wie ich vorgehen würde.

Gruß
Steffi
 
So, die habe ich gerade erstmal geordert 😀 Und dann mal weitersehen. Leider kann ich Dir zu MC für BGB nichts sagen, da wir das noch nciht hatten. SOrry.

gaensebluemchen schrieb:
Ich kann dafür herzlichst folgende Bücher empfehlen. sind nicht soo wahnsinnig teuer (gebraucht ab 7 Euro) und sind echt ein super einstieg. In jedem Buch sind ca 40 - 50 Fälle drin, jeweils mit kompletter Lösung. also Lösungsansatz (zusammengefasst), Lösung ausformuliert und dann am Schluss noch ein paar Hinweise zu dem Fall.

der Autor hat seine eigene Studentenzeit noch nicht vergessen und schreibt recht witzig.





Viel erfolg!

(Hat dafür vielleicht jemand ein paar Tips für multiple-choice-Aufgaben BGB?)
 
Also, ich habe den Fall jetzt mal durchgelesen. Ich schreibe jetzt in schwarz meine Überlegungen während der Falllösung und in blau und rot stichpunktartig die Lösung, die man hinschreibt...

I. Was ist hier die Anspruchsgrundlage?
Wir haben eine SchE-Forderung = § 280 Abs. 1
Gem. § 280 Abs. 1 muss eine Pflicht aus einem SchV verletzt worden sein:
Was für ein SchV kann das hier sein? Wohl nur ein vorvertragliches, also § 311 Abs. 2 Nr. 2
Und welche
Pflichten? Die ergeben sich, so sagt § 311 Abs. 2, aus § 241 Abs. 2.

A könnte gegen B einen Anspr. aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 haben.

Wenn du die Anspruchsgrundlage hast, ist das schon die halbe Miete. 🙂

II. Voraussetzung für einen solchen Anspruch?
Die Voraussetzungen stehen alle in den §§, du musst sie dir nur markieren: Hier in § 280 Abs. 1: Schuldverhältnis und die Pflichtverletzung und das "zu vertreten" und den Schaden.
Siehst du was ich meine? Das ist quasi schon deine Gliederung, die steht im BGB. Du musst nur noch den SV darunter subsumieren. Male dir die Wörter ruhig mit Farben von hell bis dunkel an, so dass du die Reihenfolge der Prüfungspunkte erkennen kannst.


1. Es muss
gem. § 280 Abs. 1 ein Schuldverhältnis vorliegen.
a) Vertrag? Nein!
b) vorvertragliches SchV gem. § 311 Abs. 2 Nr. 2 = durch Anbahnung eines Vertrages? Ja, fortgeschrittene Verhandlungen usw.
Zwischenergebnis: vorvertragliches SchV (+)

2. Pflichtverletzung?
Vertrauen auf Vertragsschluss erst begründet, dann enttäuscht!
Zwischenergebnis: PV (+)

3. Vertretenmüssen der PV?
§ 276 --> Sachverhalt ansehen und argumentieren...
Zwischenergebnis: Vertretenmüssen (+)

4. Schaden?
Zuliefererverträge --> Zahlungspflicht des A wegen des Vertrauens auf den Vertragsschluss mit B!
Zwischenergebnis: Schaden (+)

5. Ergebnis
:freu:


Gruß
Steffi

 
Hallo Steffi,

danke für die ausführliche Beschreibung! Das ist wirklich super nett von Dir!! Woher weißt Du das denn so genau.... ich meine in welcher Reihenfolge man vorgeht. Steht das irgendwo? Habe ich was überlesen oder gar schon wieder vergessen... Ich habe im Skript Propäd. Teil 5 mal durchgesehen und zwar was dazu gefunden aber keine konkrete Angabge zur Reihenfolge etc.
Echt Super von Dir das Du Dir die Arbeit gemacht hast!! Ich sehe ja, Du bist ja schon reht weit. Hattest Du am ANfang denn auch Schwiergkeiten?
Mir kommt das so vor, als sei ich die einzige und alle anderen hier lösen locker ihre Fälle und lernen prima. Und alles geht leicht von der Hand..... das frustriert schon ein wenig...... denn eigentlich macht es mir Spaß. Ist das der Erstsemesterkoller? Fängt aber früh an...

LG und nochmal vielen DANK
MIchelle

SteffiM schrieb:
Also, ich habe den Fall jetzt mal durchgelesen. Ich schreibe jetzt in schwarz meine Überlegungen während der Falllösung und in blau und rot stichpunktartig die Lösung, die man hinschreibt...

I. Was ist hier die Anspruchsgrundlage?
Wir haben eine SchE-Forderung = § 280 Abs. 1
Gem. § 280 Abs. 1 muss eine Pflicht aus einem SchV verletzt worden sein: [/COLOR]Was für ein SchV kann das hier sein? Wohl nur ein vorvertragliches, also § 311 Abs. 2[/COLOR] Nr. 2
Und welche [/COLOR]Pflichten? Die ergeben sich, so sagt § 311 Abs. 2, aus § 241 Abs. 2.[/COLOR]

A könnte gegen B einen Anspr. aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 haben.

Wenn du die Anspruchsgrundlage hast, ist das schon die halbe Miete. 🙂

[/COLOR]II. Voraussetzung für einen solchen Anspruch?
Die Voraussetzungen stehen alle in den §§, du musst sie dir nur markieren: Hier in § 280 Abs. 1: Schuldverhältnis und die Pflichtverletzung und das "zu vertreten" und den Schaden.
Siehst du was ich meine? Das ist quasi schon deine Gliederung, die steht im BGB. Du musst nur noch den SV darunter subsumieren. Male dir die Wörter ruhig mit Farben von hell bis dunkel an, so dass du die Reihenfolge der Prüfungspunkte erkennen kannst.


1. Es muss [/COLOR]gem. § 280 Abs. 1 [/COLOR]ein Schuldverhältnis vorliegen.
a) Vertrag? Nein!
b) vorvertragliches SchV gem. § 311 Abs. 2 Nr. 2 = durch Anbahnung eines Vertrages? Ja, fortgeschrittene Verhandlungen usw.
Zwischenergebnis: vorvertragliches SchV (+)

2. Pflichtverletzung?
Vertrauen auf Vertragsschluss erst begründet, dann enttäuscht!
Zwischenergebnis: PV (+)

3. Vertretenmüssen der PV?
§ 276 --> Sachverhalt ansehen und argumentieren...
Zwischenergebnis: Vertretenmüssen (+)

4. Schaden?
Zuliefererverträge --> Zahlungspflicht des A wegen des Vertrauens auf den Vertragsschluss mit B!
Zwischenergebnis: Schaden (+)

5. Ergebnis
[/COLOR][/COLOR][/COLOR]:freu:


Gruß
Steffi
[/COLOR]
[/COLOR][/COLOR]
 
Michelle,

da Du dasselbe Thema an zwei Punkten angehst, antworte ich Dir einfach hier an dieser Stelle:

Kann es sein, dass Du Dir slebst das ganze zu kompliziert machst.

Die Reihenfolge ergibt sich ganz leicht, wenn man das logisch aufdröselt:

Die Fallfrage lautet ja meistens: Kann X von Y z fordern?

Erster Schritt: Mögliche Anspruchsgrundlage: Welcher § kann zutreffenn. Bei dem angesprochenen Fall wurde er Dir quasi im Skript auf dem Presentierteller gereicht. Es macht Sinn, einfach die grundlegenden Anspruchsgrundlagen auswendig zu lernen.

Zweter Schritt: welche Voraussetzeungen müssen für den § erfüllt sein.

Dritter Schritt: Abprüfen der Unterpunkte, ggf. mit Querverweise auf andere §§ die ggf ebenfalls überprüft werden müssen.

4. Zusammenfassung und Ziel erreicht
 
narzisse32 schrieb:
Mir kommt das so vor, als sei ich die einzige und alle anderen hier lösen locker ihre Fälle und lernen prima. Und alles geht leicht von der Hand..... das frustriert schon ein wenig...... denn eigentlich macht es mir Spaß. Ist das der Erstsemesterkoller? Fängt aber früh an...

LG und nochmal vielen DANK
MIchelle

Hi Narzisse,

ich kann deine Bedenken gut nachvollziehen. Ich befinde mich auch im ersten Semester und mir fällt das mit dem Gutachterstil auch nicht so leicht. Ich neige immer dazu, das Ergebnis vorwegzunehmen und gerade das ist ja nicht gefragt. Was mir auch Probleme bereitet, ist die Suche nach den richtigen Paragraphen. In den KE 1 und 2 war das noch recht übersichtlich aber mittlerweile muss man ja bei einer Falllösung X Paragraphen heranziehen. Da bin ich mir dann immer total unsicher, ob ich auch alles beachtet habe.

LG
Lene
 
Lene,

das beruhigt mich ja fast, nein nicht das ich Dir wünsche das Du Schwierigkeiten im Studium hast, aber einfach mal zu sehen das es jemanden gibt, dem es genauso geht wie mir, ist menschlich....
Wie hast Du denn Deine Probleme gelöst? Ich werde mir einfach nochmal den ALpmann "Klausur und Hausarbeit" genau durchlesen. Denn das habe ich bisher nicht so genau genommen. Aber ich habe mir einen Arbeitsplan gemacht und mir Zeit genommen das THema Gutachtenstil nochmal richtig aufzugreifen, denn irgenwie habe ich da was verpasst. 😱
Ja ich gebe Dir recht, es werden immer mehr §§§ werden.... ich kann auch nicht alle behalten.... ich schreibe mir alle bisher erarbeiteten extra zur KE auf und schaue mir diese dann nochmal an, habe ich bisher aber auch nocht nicht getan, da ich mich zu sehr verzettelt habe mit meinem Lösungsskizzenwahn. .... Habe mich richtig blockiert und überlegt alles zu schmeissen.... aber ich werde dran bleiben... und mal sehen, bekomme das schon hin! Das solltest Du auch.
Wie bearbeitest Du denn Deine Fälle?



Lene schrieb:
Hi Narzisse,

ich kann deine Bedenken gut nachvollziehen. Ich befinde mich auch im ersten Semester und mir fällt das mit dem Gutachterstil auch nicht so leicht. Ich neige immer dazu, das Ergebnis vorwegzunehmen und gerade das ist ja nicht gefragt. Was mir auch Probleme bereitet, ist die Suche nach den richtigen Paragraphen. In den KE 1 und 2 war das noch recht übersichtlich aber mittlerweile muss man ja bei einer Falllösung X Paragraphen heranziehen. Da bin ich mir dann immer total unsicher, ob ich auch alles beachtet habe.

LG
Lene
 
Mentorenvorlesung?

Hallo allseits,

bin zwar auch erst am Anfang von BOL, habe aber schon Recht 1 und 2 für WiWi hinter mir und hatte am Anfang auch große Probleme mit dem Gutachtenstil - die erste EA gerade so bestanden, obwohl ich viel Zeit investiert hatte und "alles" richtig von den §§ her... Irgendwie hat es im "Trockenkurs" nur mit Skript nicht so gut geklappt, lerne auch eher über "Praxis", dann hab ich mir übers ganze Semester die Mentorenvorlesungen in München "angetan". Auch dort wurden die Fälle viel ausführlicher gelöst, als es für die EA / Klausur sein muss, aber: es hat geholfen 🙂! Habe beide Klausuren auf Anhieb ganz gut bestanden - und bei Recht 2 wurden auch die EAs etwas besser 😉.

Also vielleicht kannst Du irgendwo in der Nähe ein STZ finden, das "Anfänger-Mentorien" für Recht anbietet? Da es für BOL m. A. noch ziemlich wenig gibt, vielleicht auch für REcht 1 für WiWi? Ist zwar nicht genau der Stoff, aber auch BGB.

Gruß Kerstin
 
narzisse32 schrieb:
Hallo Lene,

das beruhigt mich ja fast, nein nicht das ich Dir wünsche das Du Schwierigkeiten im Studium hast, aber einfach mal zu sehen das es jemanden gibt, dem es genauso geht wie mir, ist menschlich....
Wie hast Du denn Deine Probleme gelöst? Ich werde mir einfach nochmal den ALpmann "Klausur und Hausarbeit" genau durchlesen. Denn das habe ich bisher nicht so genau genommen. Aber ich habe mir einen Arbeitsplan gemacht und mir Zeit genommen das THema Gutachtenstil nochmal richtig aufzugreifen, denn irgenwie habe ich da was verpasst. 😱
Ja ich gebe Dir recht, es werden immer mehr §§§ werden.... ich kann auch nicht alle behalten.... ich schreibe mir alle bisher erarbeiteten extra zur KE auf und schaue mir diese dann nochmal an, habe ich bisher aber auch nocht nicht getan, da ich mich zu sehr verzettelt habe mit meinem Lösungsskizzenwahn. .... Habe mich richtig blockiert und überlegt alles zu schmeissen.... aber ich werde dran bleiben... und mal sehen, bekomme das schon hin! Das solltest Du auch.
Wie bearbeitest Du denn Deine Fälle?


Hi Narzisse,

ich werde auch auf jeden Fall dran bleiben und mir das Thema Gutachterstil noch mal genauer ansehen. Ich denke, es ist reine Übungssache.

Ich habe mir bislang noch gar keine zusätzliche Literatur besorgt. Meinst du, das ist notwendig?

LG
Marlene
 
Nee, ich denke zuviele Bücher zu haben ist auch nicht gut, weil man sich dann wieder verzettelt. Ich habe jetzt 3 und jede Menge Infos aus dem Internet. Und dann noch das was zum Gutachten im Modul 5 Propäd. steht. Ich habe das Alpmann Skript "Klausur und Hausarbeit" (sehr gutes Skript) und dann noch Alpmann "Grundlagen Zivilrecht I" und das Buch von dem Springer Verlag Tutorium Jura "Einführung in den Gutachtenstil" (ist wohl das einzige Buch was ich sich ausschließlich damit beschäftigt, was es zzt. gibt) Ich habe das Buch heute bekommen und werde mir das mal zu Gemüte führen. Kostenpunkt sind glaube ich 16,90 Euro. Hat sehr gute Kritiken erhalten aber wie gesagt ich kann zum Inhalt noch nichts sagen, weill mich aber heute ausschließlich mit dem Thema beschäftigen, weil ich es irgendwie nicht auf die Reihe bekomme meine EA 2 in einem vernüftigen Stil zu lösen. Hast Du die BGB EA zu Teil 3 und 4 schon gelöst?

Lene schrieb:
Hi Narzisse,

ich werde auch auf jeden Fall dran bleiben und mir das Thema Gutachterstil noch mal genauer ansehen. Ich denke, es ist reine Übungssache.

Ich habe mir bislang noch gar keine zusätzliche Literatur besorgt. Meinst du, das ist notwendig?

LG
Marlene
 
Üben, üben, üben

narzisse32 schrieb:
Löst Ihr die Fälle die in den KE's drin sind auch so toll nach den Beispielen hinten drin? Bin ich die einzige die da echte Probleme mit hat??😱 Ich bin total frustriert ...insbesondere nach dem Lösungsversuch des Falles auf Seite 28 in der KE 3 (Schuldverhältnis). Die Lösung war einfach aber der Weg dahin..... der ja bekanntlich leider das Ziel ist.... 😀
Wie ergeht es Euch mit der Lösung von Fällen???? Seid Ihr auch so frustriert?..... Denke gar schon darüber nach, alles hinzuwerfen, weil ich denke das ich das mit der Falllösung nie auf die Reihe kriegen werde......

Danke für Euer Input.
Eine Frustrierte und deprimierte
narzisse🙁

Hi narzisse,

in der Klausur wird von Dir regelmäßig die Bearbeitung eines Falles in Gutachtenstil erwartet. Daher heißt es üben, üben und noch einmal üben. Als ich im ersen Semester war, habe ich mir von Hemmer "Die wichtigsten Fälle BGB - AT" (soweit ich mir erinnere, gibts hier zwei Teile) gekauft und habe geübt Falllösungen zu unterschiedlichsten Fällen zu erstellen. Neben Hemmer (hier lernt man v.a. super die Grundlagen) gibt es auch noch andere gute Fallliteratur. Hier musst Du halt mal googeln 😉

Neben Hemmer bietet auch Alpmann-Schmidt gute Skripte an, um in die Materie einzudringen.

Eines solltest Du in keinem Fall: nur das Skript lesen und lernen.

Gruß

Sandra
 
narzisse32 schrieb:
Hast Du die BGB EA zu Teil 3 und 4 schon gelöst?

Hallo,

danke erst mal für die Literaturtipps. Ich werde mir wohl auch noch einige Bücher zulegen.

Mit der EA zu den KE 3 + 4 bin ich heute angefangen. Ein grobes Lösungsschema habe ich schon. Bevor ich es ausformuliere werde ich aber noch mal in dem entsprechenden Forum nachlesen, ob andere auch noch meiner Meinung sind.

LG
Marlene
 
Narzisse!

Ich war auch am Anfang ganz frustriert - und habe mich dann erst mal nur an "Die Fälle" von E. Rumpf-Rometsch gehalten. Schon jetzt geht der Aufbau viel leichter von der Hand!!
Ach so: mit dem §280 habe ich auch noch meine Probleme. Ich habe allerdings auch noch nicht die passenden "Fälle" vom Egbert dazu gelöst...
 
narzisse,

das wichtigste ist grundsätzlich, eng am Gesetz zu arbeiten. Denn in 90% aller Fälle kannst du aus den Paragraphen die Tatbestandsmerkmale (und das sind Deine Gliederungspunkte) herausnehmen.

Abraten kann ich nur von Rumpf-Rometsch. Der hat zwar viele Fälle, jedoch sind diese so ähnlich, dass man damit nur marginale Unterschiede erkennen kann, aber nicht wirklich eine Tiefe im Gelernten erreicht.

Deutlich besser sind "Die Fälle" von Hemmer/Wüst, die es fast zu jedem Fachgebiet gibt. Diese haben einen hervorragenden Überblick und sehr gute Zzusammenfassungen. Mir sind sie ein unersetzbarer Begleiter geworden.

Viel Erfolg.

SaM
 
Sam,

danke für die Info. Leider habe ich mir den Rumpf-Rometsch schon gekauft. So furchtbar finde ich den nicht aber ich werde mir sicher noch den Hemmer kaufen... ob das hilft .... 😕 Irgendwie dachte ich immer ich sei nicht so kompliziert aber mit dem Gutachtenstil und dessen Lösungsskizze tue ich mich ultra schwer und mache vermutlich alles komplizierter als es ist. AKtuell komme ich garnicht weiter und schaffe es nicht die 3. EA einzusenden. Also, ich muss noch viel tun ..um voranzukommen. 🙄

Liebe Grüße
Michelle

SamandMax schrieb:
Hallo narzisse,

das wichtigste ist grundsätzlich, eng am Gesetz zu arbeiten. Denn in 90% aller Fälle kannst du aus den Paragraphen die Tatbestandsmerkmale (und das sind Deine Gliederungspunkte) herausnehmen.

Abraten kann ich nur von Rumpf-Rometsch. Der hat zwar viele Fälle, jedoch sind diese so ähnlich, dass man damit nur marginale Unterschiede erkennen kann, aber nicht wirklich eine Tiefe im Gelernten erreicht.

Deutlich besser sind "Die Fälle" von Hemmer/Wüst, die es fast zu jedem Fachgebiet gibt. Diese haben einen hervorragenden Überblick und sehr gute Zzusammenfassungen. Mir sind sie ein unersetzbarer Begleiter geworden.

Viel Erfolg.

SaM
 
3. EA

Hallo Narzisse,

also die 3. EA schaffe ich wahrscheinlich auch nicht in der Zeit. Aber das macht ja nichts. Für die Zulassung zur Abschlussklausur braucht man ja nur 50% der EAs bestanden zu haben. Wenn man also mal hinterherhinkt, bricht nicht gleich die Welt zusammen. Man muss den Rückstand nur wieder aufholen können 🙂

Also viel Erfolg noch!

Andreas.
 
Andreas, so denke ich mittlerweile auch. Eigentlich war mein Ziel ALLE zu schaffen aber neben der vollen, stressigen Berufstätigkeit ist das wohl eher ein Wunsch gewesen oder sagen wir mal so. Ich brauche doch Zeit mich einzugewöhnen in das Studium. Geht Euch das auch so?? Ich dachte immer, da ich ja schon eins habe, kann das nicht mehr so tragisch werden, aber es ist in der Tat was anderes ob du Rechtswissenschaften oder Geisteswissenschaften studierst....
 
Klausur

Lach, echt... ja irgendwo ist es auch so... aber es ist auch ähnlich der Naturwissenschaften... feststehend... bei den Geisteswissenschaften kannst du schwafeln wenn du nicht mehr weiter weißt 😀
Vermutlich vereinen die ReWi von allem etwas.... und einen leicht höheren ANteil der Geisteswissenschaften.

Meine Klausurvorbereitung... frag lieber nicht.... ich nehme mir seit 3 Wochen vor "heute ABend fange ich an" auf dem Stand bin ich immernoch, weil ich garnicht so recht WO genau ich anfangen soll.... ich werde wohl HEUTE dann endlich mal anfangen die BGB Skripte nochmal durchzuarbeiten. Also in anderen Worten, ich fange HEUTE erst damit an!

Liebe Grüße und ein lernreiches WE.
Michelle

studjur schrieb:
Hallo Michelle 🙂

Die Rechtswissenschaftler legen glaube ich großen Wert darauf, auch als Geisteswissenschaftler angesehen zu werden 😎

Hoffe, die Klausurvorbereitungen schreiten voran bei Dir ?
 
Es sei dir gegönt... du lernst sicher unter der Woche wesentlich mehr als ich.... Ich bin gerade dabei, alles so zusammenzuschreiben was in den Kurseinheiten steht. ....
Meinst du wir müssen einen Schwerpunkt legen? Und wenn ja, worauf? ...

studjur schrieb:
Ne ne, das WE ist lernfrei - ich will ja nicht in der Psychiatrie landen 😱

Schöne Grüße 🙂
 
narzisse32 schrieb:
Es sei dir gegönt... du lernst sicher unter der Woche wesentlich mehr als ich.... Ich bin gerade dabei, alles so zusammenzuschreiben was in den Kurseinheiten steht. ....
Meinst du wir müssen einen Schwerpunkt legen? Und wenn ja, worauf? ...

Ein Schwerpunkt wird der Vertra und sein zu stande kommen sein.
Das sollte mal auf jeden Fall aus dem ff können.
Letzte Klausur hatte 1 AUfgabe und 4 Abwandlungen zu dem Thema.

Es kann natürlich auch was anderes drankommen, z.B. Bote, Vertreter.
Schaue mal in die alten Klausuren (BSCW), das siehst, was so bisher alles ran kam.


Duddits
 
Danke, Duddits für die Info. Was meinst du denn mit den Abwandlungen.. also 1 Aufgabe und 4 Abwandlungen?... Das verstehe ich nicht so ganz... stehe aber vielleicht auch nur auf der Leitung... also bitte nochmal für ganz blöde 😕 😀

Duddits schrieb:
Ein Schwerpunkt wird der Vertra und sein zu stande kommen sein.
Das sollte mal auf jeden Fall aus dem ff können.
Letzte Klausur hatte 1 AUfgabe und 4 Abwandlungen zu dem Thema.

Es kann natürlich auch was anderes drankommen, z.B. Bote, Vertreter.
Schaue mal in die alten Klausuren (BSCW), das siehst, was so bisher alles ran kam.


Duddits
 
narzisse32 schrieb:
Was meinst du denn mit den Abwandlungen.. also 1 Aufgabe und 4 Abwandlungen?... Das verstehe ich nicht so ganz... stehe aber vielleicht auch nur auf der Leitung... also bitte nochmal für ganz blöde 😕 😀
Ich denke so nach dem Motto:
Sachverhalt: A und B einigen sich über den Verkauf von... etc.
Aufgabe/Fallfrage: Ist der Vertrag zwischen A und B wirksam?
Abwandlung:
1. Was wäre, wenn A 12 Jahre alt ist?
2. Wäre der Vertrag wirksam, wenn keine Einigung über den Preis erzielt werden konnte?
3. Und wie sähe es aus, wenn die Mutter des 12 jährigen A ihre Genehmigung widerrufen hat?
4. usw. (mir fällt auf die Schnelle nix mehr ein 😉)

Gruß
Steffi
 
narzisse32 schrieb:
Was meinst du denn mit den Abwandlungen

Er meint einfach den Fall in der Klausur vom letzten Semester, der ist auf den Internetseiten des Lehrgebiets abrufbar und es ging wohl um das Zustandekommen des Vertrags.

Ich fürchte, wir müssen alles können, was im Skript steht ... 😱 und uns vom Schwerpunkt unserer Klausur spontan überraschen lassen ... - es kann nciht ganz falsch sein, mit den Themengebieten, die in den Einsendeaufgaben dran waren, anzufangen und sich dort besonders gut auszukennen - der Hellseher hat gesprochen - schöne Grüße !
 
Markus, ja ich sehe schon... kommen wir wohl nicht drum herum... wo kann ich diese Klausur ansehen... ja ich glaube ich weiß wo... mache ich gleich mal... lernst du gerade? Ich bin noch dabei mir die Skripte anzusehen und rauszuschreiben was m.E. nach wichtig ist. Meinst du das bringt was... oder sollte ich direkt mit dem Lösen der Fälle beginnen. Ich bin noch ein wenig durcheinander, was die Vorgehensweise zur Vorbereitung für die Klausur angeht.

studjur schrieb:
Er meint einfach den Fall in der Klausur vom letzten Semester, der ist auf den Internetseiten des Lehrgebiets abrufbar und es ging wohl um das Zustandekommen des Vertrags.

Ich fürchte, wir müssen alles können, was im Skript steht ... 😱 und uns vom Schwerpunkt unserer Klausur spontan überraschen lassen ... - es kann nciht ganz falsch sein, mit den Themengebieten, die in den Einsendeaufgaben dran waren, anzufangen und sich dort besonders gut auszukennen - der Hellseher hat gesprochen - schöne Grüße !
 
narzisse32 schrieb:
Ich bin noch dabei mir die Skripte anzusehen und rauszuschreiben was m.E. nach wichtig ist. Meinst du das bringt was... oder sollte ich direkt mit dem Lösen der Fälle beginnen. Ich bin noch ein wenig durcheinander, was die Vorgehensweise zur Vorbereitung für die Klausur angeht.
Ich würde meinen, das ist ein kreativer Prozeß - das sollte der Geisteswissenschaftlerin doch liegen 🙂 Wenn Du merkst, daß Dir beim Lösen eines Falls zu einem bestimmten Thema nix einfällt, dann spornt Dich das dazu an, Dich mit diesem Thema noch besser zu befassen und andersrum entspannt das Fällelösen vom anstrengenden Auf-die-Kursunterlagen-starren
 
narzisse32 schrieb:
Danke, Duddits für die Info. Was meinst du denn mit den Abwandlungen.. also 1 Aufgabe und 4 Abwandlungen?... Das verstehe ich nicht so ganz... stehe aber vielleicht auch nur auf der Leitung... also bitte nochmal für ganz blöde 😕 😀

Die Klausur bestand aus mehreren Fällen.

Aber schaue Dir doch einfahc die Klausur an.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte 😀

https://www.fernuni-hagen.de/ZFE/videostreaming/bru/200512/klausurSS2005.pdf

Viele Grüße

Duddits
 
Ja das ist vermutlich so... aktuell erinnert mich das so garnicht an mein erstes Studienfach... denn wenn ich da nicht mehr weiter wusste, konnte ich zur Not durch Reden noch was rausholen.... 😀 Das wird in der Klausur wohl schwieriger werden... 😀 Ein Schwerpunkt meines ersten Studium war auch Politik und ReWi... warum ist davon nur so wenig hängen geblieben 😀 MUSS am ALTER liegen....
Heute kommt eine von unseren Mitstudtenten und wir wollen mal sehen, ob wir was auf die Beine stellen...
Dir ein schönes WE...
Michelle

studjur schrieb:
Ich würde meinen, das ist ein kreativer Prozeß - das sollte der Geisteswissenschaftlerin doch liegen 🙂 Wenn Du merkst, daß Dir beim Lösen eines Falls zu einem bestimmten Thema nix einfällt, dann spornt Dich das dazu an, Dich mit diesem Thema noch besser zu befassen und andersrum entspannt das Fällelösen vom anstrengenden Auf-die-Kursunterlagen-starren 🙂
 
Duddits,

erstmal vielen Dank! Den Link kenne ich.. habe das schon probiert runterzuladen von der Website des FB aber funktioniert nicht, bzw. ich soll mir dafür einen kostenpflichtigen Real Player runterladen. Das mache ich nicht, da ich den Media Player habe. Also normale schriftliche Ausführung ist an die Lösung nicht zu kommen?

LG Michelle

Duddits schrieb:
Wenn es weiter nichts ist.

Es gibt einen Videostream dazu.

https://132.176.175.248:8080/ramgen/bru/2005/12/15_01.smi

Grüße

Duddits
 
narzisse32 schrieb:
Hi Duddits,

erstmal vielen Dank! Den Link kenne ich.. habe das schon probiert runterzuladen von der Website des FB aber funktioniert nicht, bzw. ich soll mir dafür einen kostenpflichtigen Real Player runterladen. Das mache ich nicht, da ich den Media Player habe. Also normale schriftliche Ausführung ist an die Lösung nicht zu kommen?

LG Michelle

Eine "Papierlösung" gibt es (noch) nicht. Eventuell 3-4 Semester später, im BSCW von Herrn Holzhauer.

Lade Dir hier kostenlos den Player runter:

https://forms.real.com/real/realone...rc=ZG.de.rp10_p_f.rp10_p_f.760.rp10_plus_free

Duddits
 
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