Durchschnittssteuersatz/ Differenzsteuersatz/ Grenzsteuersatz

Dr Franke Ghostwriter
Durchschnittssteuersatz: (fiktive Angaben)
Bsp: Der ledige Steuerpflichtige ermittelt ein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2009 von 20000€. Darauf entfallen exakt 2911 € Einkommensteuer an. Teilt man nun diese 2911 € durch die 20 000€ erhält man einen Durchschnittssteuersatz von 14,55%.

Differenzsteuersatz:
Bsp: Das zu versteuernde Einkommen kann durch einen Zusatzauftrag von 30 026 € auf 40 034€ erhöht werden.

zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer
30 026 € 5566€
40 034 € 8952 €

Differenzsteuersatz:
8952-5566 / 40034- 30026 = 33,83%

Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag § 32 a Abs. 1 EStG anhand der Formel

Ich hätte gedacht, ich habe den Grenzsteuersatz verstanden, doch leider hänge ich heute hier. Könnte mir jemand ein Bsp schreiben?

Danke vorweg
 
Der Grenzsteuersatz ist die 1. Ableitung der Tariffunktion.
Du müsstest als erstes die Tariffunktion gemäß § 32a Abs. 1 EStG herleiten. Durch Umformen etc.
Dies wird dann abgeleitet und fertig ist der Grenzsteuersatz.

Differenzsteuersatz ergibt sich als arithmetisches Mittel der errechneten Grenzsteuersätze.
 
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