EA Kurs 42261

Dr Franke Ghostwriter
Ich eröffne für die EA Nr. 2 des Moduls 32781, genauer Kurs 42261, ein separates Thema. Das dürfte etwas übersichtlicher sein. Abgabetermin ist der 10.01.13.

Hier die ersten Hinweise zu der 1. Aufgabe:
a) Abgrenzungsmerkmal: Umfang der Informationsquellen. Siehe KE I, S. 3
b) b1) Bilanzverlängerung, b2) Aktivtausch, b3) Bilanzverkürzung, b4) Passivtausch
c ) c1) Auszahlung und Ausgabe, c2) Einzahlung, c3) Aufwand und Ausgabe
d) 3 Fragen: Bilanzierung dem Grunde, der Höhe und dem Ausweis nach: Darf überhaupt eine Bilanzierung stattfinden? Wo in der Bilanz darstellen? Welche Höhe?

Wer kann schon weitere Lösungsvorschläge posten, evtl. auch Seitenzahlen in der KE zum nachlesen?
 
Hallo zusammen,​
ich habe soweit die Aufgaben für die EA2 gemacht, bräuchte aber eure Hilfe insb. mit 3e und 4d...​
Meine Antworten zu den Aufgaben s.u.; eure Kommentare sind mehr als "herzlich Willkommen" 😉
1a) KE1 s. 3​
Als Abgrenzungsmerkmal wird die Informationsquellen bezeichnet.
Bilanzanalyze i.e.S : Es stehen als Informationsquellen die Jahresabschlüsse und ggf. die Lageberichte zur Verfügung.
Bilanzanalyze i.w.S: Es stehen als Informationsquellen zusätzlich weitere, möglichst zeitnähere Publikationen verfügbar. Diese Informationen können insbesondere aus der freiwilligen Publizität des Unternehmens und der Wirtschaftspresse gewonnen werden.
1b) Ich konnte die Antworten nicht direkt in den Skripten finden, habe aber folgendes eingegeben:
1b1: Bilanzverlängerung
1b2: Aktivtausch
1b3: Bilanzverkürzung

1b4: Passivtausch​
1c) Ich habe sie genau wie oben
1c1: Maschine an Kasse : Auszahlung, Ausgabe
1c2: Bank an Forderung: Einzahlung
1c3: Mietaufwand and Verbindlichkeiten: Aufwand, Ausgabe










- Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz): Ist ein Sachverhalt zu bilanzieren?



- Bilanzierung der Höhe nach (Bewertung) : Mit welchem Betrag findet sich dieser Sachverhalt im Jahresabschluss wieder?

- Bilanzierung der Stelle nach (Ausweis) : Wo ist der Sachverhalt im Jahresabschluss auszuweisen, und welche zusätzlichen Angaben sind diesbezüglich (z.B im Anhang) erforderlich?


- Geschäfts-/Firmenwert: siehe KE1 S. 53


2a. KE1 s.64 : Lineare Abschreibung : Abschreibungsbetrag 4k€ / Jahr, Restwert am Ende 2006 =0 €

2b. (Arithmetisch) -Degressive Methode

b. Arithmetrisch-degressive Methode

- Nutzungsjahre werden zusammenaddidiert:
1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21

in EUR Wert Abschreibung Restwert
01.01.2001 24 000.00 6 857.14 17 142.86 6/21 0.285714
01.01.2002 17 142.86 5 714.29 11 428.57 5/21 0.238095
01.01.2003 11 428.57 4 571.43 6 857.14 4/21 0.190476
01.01.2004 6 857.14 3 428.57 3 428.57 3/21 0.142857
01.01.2005 3 428.57 2 285.71 1 142.86 2/21 0.095238
01.01.2006 1 142.86 1 142.86 0.00 1/21 0.047619

2c.
Konservative Bilanzpolitik nutzt Ansatz- und Bewertungswahlrehte aus, die Aktiva mit einem möglichst geringen ( bzw. Passiva mit möglichst hohen) beizulegenden Wert in Bilanz zu erfassen.

Dies führt zu einer tendenziell schwächeren Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage.

Deshalb würde ich die Arithmetrisch-degressive Methode auswählen.


2d.
Regelungen des HGB und den handelsrechlichen GoB. Auswirkung auf die Steuerbilanz.

Gesetzliche Vorschriften : Aktivierungs- /passivierungsvorschriften, sonst Bilanzfälschung und Wertobergrenzen insb. Fortgeführte AK/HK

Stetigkeitsgrundsatz: Materielle und formelle Bilanzkontinuität

3a. KE1 s. 82

3b. KE1 s.
- Sachverhaltsgestaltung
o Abgrenzungsfrage, ob eine sachverhaltsgestaltende Massnahme bilanzpolitisch motiviert ist oder handelt sich um eine originäre unternehmerische Massnahme?
- Darstellungsgestaltung:
o Bezieht sich auf die Kodierung der realen Verhältnisse zum Bilanzstichtag



3c. KE1 s. 74

3d. KE1 s.76

3e. Ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob das richtig ist, der Skript konnte mir leider nicht so gut damit helfen... aber ich denke, es gibt keine Auswirkung auf Bilanz...?


Plan nach Bilanzpolitik

Aktiva Passiva

AV 100000 EK (AB) 60000
UV (ohne Liquide Mittel) 30000 10000
UV (Liquide Mittel) 120000 FK (langfristig) 170000
FK (kurzfristig) 10000
250000 250000


4a. KE1 / s.60

4b. KE2 /s.13

4c. KE2/ S. 133

4d. Diese Antwort fehlt mir nocht komplett... Ich habe ehrlich gesagt üeberhaupt keine Ahnung, wie ich diese fertige Lösungstabelle 4d) einfüllen soll..

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus und winterliche Grüesse aus Finnland Ulla
 
Zu Aufgabe 3e):

Das KFK vermindert sich um 20.000 € auf zunächst 10.000 €, weil 20.000 € in LFK umgewandelt werden.
Zudem erhöht das KFK um 100.000 € auf dann 110.000 € aus der Aufnahme des langfristigen Darlehens.

Oder kurz: Pack' 100.000 € vom LFK ins KFK und es passt. Die Bilanzsumme bleibt bei 250.000 €.
 
Mein Vorschlag zu Aufgabe 4.d) :


- Disagio mit dem langfristigen FK verrechnen => aktiver RAP um 9.000 vermindert und FK1 um 9.000 vermindert

- JÜ wird ausgeschüttet, bezahlt mit liquiden Mitteln => UV2 vermindert sich um 30.000
___________________________________________________
erste Zeile : Langfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 100.000
zweite Zeile : Kurzfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 51.000
Bilanzvermögen insgesamt : 151.000
---------------------------------------
erste Zeile : Bilanzanalytisches EK : 60.000
zweite Zeile : Bilanzanalytisches FK : 91.000
dritte Zeile : hab ich nichts (eventuell teilt man das FK in kurz- und langfristig?)
Bilanzvermögen insgesamt : 151.000
____________________________________________________

Das mit dem Disagio steht auf S.91 KE1. Da der Aufwand erst in Periode 4,5 und 6 verrechnet wird, hat das m.M.n. hier (t3) noch keine Auswirkungen.

Ansonste habe ich mich an der Strukturbilanz auf S.104 KE1 orientiert. Unsicher bin ich mir aber bei dem passiven RAP. Ich habe ihn in das FK eingerechnet, aber vielleicht muss man den RAP auch gesondert ausweisen, damit würde sich dann die dritte Zeile erklären.

So, ihr seid dran.
 
Mein Vorschlag zu Aufgabe 4.d) :


- Disagio mit dem langfristigen FK verrechnen => aktiver RAP um 9.000 vermindert und FK1 um 9.000 vermindert

- JÜ wird ausgeschüttet, bezahlt mit liquiden Mitteln => UV2 vermindert sich um 30.000
___________________________________________________
erste Zeile : Langfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 100.000
zweite Zeile : Kurzfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 51.000
Bilanzvermögen insgesamt : 151.000
---------------------------------------
erste Zeile : Bilanzanalytisches EK : 60.000
zweite Zeile : Bilanzanalytisches FK : 91.000
dritte Zeile : hab ich nichts (eventuell teilt man das FK in kurz- und langfristig?)
Bilanzvermögen insgesamt : 151.000
____________________________________________________

Das mit dem Disagio steht auf S.91 KE1. Da der Aufwand erst in Periode 4,5 und 6 verrechnet wird, hat das m.M.n. hier (t3) noch keine Auswirkungen.

Ansonste habe ich mich an der Strukturbilanz auf S.104 KE1 orientiert. Unsicher bin ich mir aber bei dem passiven RAP. Ich habe ihn in das FK eingerechnet, aber vielleicht muss man den RAP auch gesondert ausweisen, damit würde sich dann die dritte Zeile erklären.

So, ihr seid dran.


Der auszuschüttende JÜ wird am Bilanzstichtag zum KFK gezählt. Er wird ja erst im Folgejahr ausgeschüttet!
 
Julian, ich wollte dich was fragen zur Aufgabe 3b) Du hast hier erklärt, was die zwei Instrumente der Bilanzpolitik sind. An der Erklärung ist nicht zu rütteln, ich denke aber, das beantwortet nicht die Frage. Es ist explizit nach den Auswahlkriterien für die Instrumente gefragt. Sollte da nicht die Antwort stehen: Wirksamkeit, oder Erkennbarkeit oder Bindungswirkung, etc (insgesamt werden auf Seite 69/70 in KE1 8 Auswahlkriterien für bilanzpolitische Instrumente genannt)? Was meinst du dazu? Viele Grüße!
 
Und noch ein Kommentar zum Disagio. Ich habe mir alte Aufgaben zum Thema Rechnungslegung angeschaut und mehrmals gefunden, dass das Disagionvom aktiven RAP abgezogen wird (wie hier in den Lösungen von euch gezeigt). ABER auf der Passivseite wird das Disagio vom Eigenkatital abgezogen und nicht vom Frendkapital. Hier der Text dazu aus den Lösungen von einem Mentoriat: "Das Disagio ist folglich von den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abzuziehen. In diesem Zuge ist auch das Eigenkapital als bilanzieller Niederschlag
der Differenz zwischen der Wertsumme aller Aktiva und der Wertsumme aller
Schulden um den Bilanzansatz des Disagios zu vermindern." Hier ist der Link zur Webseite (die Lösung steht auf Seite 12 des PDFs unter der Strukturbilanz): https://www.fernuni-hagen.de/bwlbuf...oll_ws2010_11__bungsaufgaben_mit_l_sungen.pdf
 
Der auszuschüttende JÜ wird am Bilanzstichtag zum KFK gezählt. Er wird ja erst im Folgejahr ausgeschüttet!

Steht irgendwo im Skript, wie man den JÜ behandelt? Ich war mir beim JÜ absolut nicht sicher, aber ich dachte, bei der Strukturbilanz wird schon berücksichtigt, dass dieses Geld in der nächsten Periode nicht mehr da sein wird. Man will aus der Strukturbilanz ja u.a. die Liquidität der Zukunft ablesen.
 
Ich habe hier eine ganz banale Frage:
Werden die Abschreibungen tatsächlich bis auf 0 runtergebrochen, oder muss in der letzten Periode der Restbuchwert 1 betragen, damit die Position weiterhin in der Bilanz auftaucht?

Das ist ja leider bon Prof zu Prof unterschiedlich
 
ich habe ein kleines Problem mit Fage 3a) und 4c)

Zu 3a) Im Skript steht, dass das wichtigste ERGEBNIS der Bilanzpolitikanalyse die Strukturbilanz ist. Meinem Verständnis nach kann ein Ergebnis aber nicht gleichzeitig ein Instrument sein. Jedoch finde ich leider keine eindutigen Hinweise auf das gesuchte Instrument, geschweige denn auf dessen grundsätzlichen Aufbau oder die Schwierigkeiten und Konsequenzen.

Zu 4c) Bei dieser Frage habe ich Schwierigkeiten mit der Aussage, die mit dieser Kennzahl im speziellen und im allgemeinen Fall getroffen werden kann und soll.

Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?

Danke schon mal und viele Grüße,

Joe
 
ich hab mal eine Frage zu 2 a) bis d).
Seit 2000 gilt eine Obergrenze für die Abschreibung, für degressiv der doppelte AfA-Satz (also hier 2*16,6%) oder maximal 20%. Wieso hat das bisher niemand berücksichtigt? Oder steh ich auf dem Schlauch?
Im Normalfall würde ich das erste Jahr degressiv abschreiben um auf die max. 20% zu kommen und dann auf linear wechseln, weil dies dann vorteilhaft ist.

Danke für eure Tipps!

Gruß

Tom
 
Die wichtigsten degressiven Abschreibungsmethoden sind:
  • Geometrisch-degressive Abschreibung. Hierbei fallen die jährlichen Abschreibungsbeträge um einen gleichbleibenden Prozentsatz, bilden also eine geometrische Reihe.
  • Arithmetisch-degressive (auch digitale) Abschreibung. Die jährlichen Abschreibungsbeträge fallen um gleichbleibende Beträge.
  • Kombinierte degressive/lineare Abschreibung. Hierbei geht die degressive Abschreibung planmäßig zur linearen Abschreibung über.
  • Absetzung in fallenden Staffelsätzen.
Quelle: https://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/degressive-abschreibung.html

Wie gesagt, dein Denkansatz bezieht sich auf die degressiv/lineare-Methode...wird am häufigsten in der Schule bzw. Erststudium verwendet...laut meinen Chefe ist die aber in der Praxis völlig unwichtig geworden - man wechselt angeblich nicht mehr von degressiv auf linear...

=> ob das Ganze im Skript steht weiß ich nicht, hab bisher nur dem Brösel sein Buch angeschaut
 
Hm, aber man darf doch laut Gesetz nicht in einer Abschreibung zwischen den Verfahren wechseln, oder doch?

Ok, ich habe nochmal ins Gesetz geschaut. Das mit der Grenze stimmt!
Aktuelle Abschreibungen dürfen darüber hinaus gar nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. Danke für den Hinweis ist in Teilaufgabe c) auf jeden Fall eine Erwähnung wert!
 
Nochmals zur degressiven Abschreibung:

Die Einschränkungen die Ihr genannt habt sind steuerrechtliche Themen, die m.E. in dieser Aufgabe eigentlich irrelevant sind (außer ggf. bei den Grenzen in Aufgabe 2d), zumal die steuerrechtlichen Einschränkungen handelsrechtlich nicht bindend sind.

Oder habe ich etwas übersehen?
 
Also: Ich hab jetzt nochmal explizit einen Steuerberater gefragt.
Wie Kasimir sagt sind die Obergrenzen ausschließlich steuerrechtlich von Belang. Nach HGB darf ein Kaufmann bspw. eine Abschreibung für eine Produktionsanlage auf 5 Jahre abschreiben, wenn davon auszugehen ist, dass dies der Nutzungsdauer entspricht.
Nach EStG wäre hierfür eine AfA für Gebäude heranzuziehen - Abschreibung also über min. 33 Jahre.

Wieder was dazu gelernt...
 
mal zum Verständnis von A1(c1): habe da Ertrag und Auszahlung raus.
Sehe ich das falsch?

Mein Gedankengang:
Maschine an Kasse lautet der gegebene Buchungssatz.
Maschine ist ein Aktivkonto, daher liegt hier eine Mehrung immer auf der Sollseite.
Wg. Grundsatz Solländerung an Habenänderung liegt also beim Konto Maschine eine Mehrung vor.
Maschine zählt zum Sachvermögen.
Sachvermögen geht positiv in den Fonds des Reinvermögens ein.
Erhöhung des Reinvermögens heisst Ertrag.

zu (c2) habe Einzahlung und Ausgabe raus
zu (c3) habe Aufwand und Ausgabe raus

Danke Euch!
Gruss
Leroy
 
Sabrina ich denke, dass bei 4d der jü aus dem UV2 bezahlt wird. Also beides rausrechnen. PRAP würde ich gem. S.94 dem KFK zuordnen, also 50.000. Disagio bei KFK raus, also 41.000.
Beides separat ausweisen, da 3 Zeilen im Lösungstableau !!!

151 als Summe m.E. O.K..

7 Pkt= 7 min....😉
Was meint Ihr?
 
Hallo,
Sabrina ich denke, dass bei 4d der jü aus dem UV2 bezahlt wird. Also beides rausrechnen. PRAP würde ich gem. S.94 dem KFK zuordnen, also 50.000. Disagio bei KFK raus, also 41.000.
Beides separat ausweisen, da 3 Zeilen im Lösungstableau !!!

151 als Summe m.E. O.K..

7 Pkt= 7 min....😉
Was meint Ihr?


Warum willst du den JÜ rausrechnen? Das macht doch keinen Sinn!

Nimm' eine Bilanz für 2012 als Beispiel ...

Wann wird sie i. d. R. aufgestellt? Innerhalb der ersten Monate des Jahres 2013.
Wann wird der JÜ für 2012 ausgeschüttet (wenn er denn ausgeschüttet werden soll)? Natürlich erst nach Aufstellung der Bilanz, also frühestens 2013.

Eine Bilanz per 31.12.2012 bildet die Vermögenslage eines Unternehmens zu eben diesem Zeitpunkt ab. Und da war ein JÜ 2012 "noch im Unternehmen".
 
Gibt es noch weitere Lösungsvorschläge zu Aufgabe 3a?

Ich verstehe nach wie vor nicht, was genau das Instrument sein soll, wie dieses genutzt wird und wo die größte Schwierigkeit liegt. KE 1 S. 82-85 könnte dazu passend sein, oder?

--> Ich habe wie Bröselbacke auch Bilanzpolitikprofil als Instrument aufgeführt. Schwierigkeit besteht beim Schätzen von Stillen Reserven und Lasten.
 
Also ich hätte bei 4d folgendes anzubieten:

erste Zeile : Langfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 100.000
zweite Zeile : Kurzfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 81.000 (UV1 + UV2 + ARAP - Disagio S.91) (auszuschüttender JÜ bleibt enthalten S.92 oben)
Bilanzvermögen insgesamt : 181.000
---------------------------------------
erste Zeile : Bilanzanalytisches EK : 60.000 + 30.000 JÜ = 90.000 (S.92 Absatz 2)
zweite Zeile : Bilanzanalytisches FK langfristik: 50.000-Disagio 9.000 = 41.000
dritte Zeile : Bilanzanalytisches FK kurzfristig: 40.000 + PRAP = 50.000 (S.94 Absatz3)
Bilanzvermögen insgesamt : 181.000

Lediglich beim Abzug des Disagios auf der Passiv Seite bin ich mir noch unsicher. Denke aber das müsste so passen

Was denkt ihr?

Viele Grüße

Tobias
 
meine Lösung zu 4d) - al final 🙂

ba AV 100.000
ba UV 81.000
Bilanzvermögen gesamt 181.000

ba EK 51.000
langfr. ba. FK 50.000
kurzfr. ba. FK 80.000
Bilanzvermgen gesamt 181.000

Das sollte so stimmen, hoffe ich 🙂
und ich schick jetzt endlich die EA ab


@Tobias: lese gerade erst deinen Post: ich glaube Disagio kann man von FK oder auch mit EK verrechnen oder? zumindest lese ich das aus S. 91 KE1 heraus.

Den JÜ habe ich aber definitiv zu KFK dazugezählt, da es ja zwar EK ist, aber es schon beschlossen ist, dass dieser vollständig ausgeschüttet wird - von daher KFK. Sicher weiß ich es allerdings nicht.

Summentechnisch sind wir ja zumindest gleich.
 
Chrissy,

du hast recht!

Punkt 1 : Disagio kann man mit dem FK oder EK verrechnen.
Punkt 2 : Der JÜ muss zum KFK hinzugezählt werden --> S.92 ganz oben.

Also nochmal, nun aber richtig 🙂

erste Zeile : Langfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 100.000
zweite Zeile : Kurzfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 81.000 (UV1 + UV2 + ARAP - Disagio S.91) (auszuschüttender JÜ bleibt enthalten S.92 oben)
Bilanzvermögen insgesamt : 181.000
---------------------------------------
erste Zeile : Bilanzanalytisches EK : 60.000
zweite Zeile : Bilanzanalytisches FK langfristik: 50.000-Disagio 9.000 = 41.000
dritte Zeile : Bilanzanalytisches FK kurzfristig: 40.000 + PRAP + JÜ = 80.000 (PRAP - S.94 Absatz3) (JÜ S.92 oben)
Bilanzvermögen insgesamt : 181.000

Viele Grüße

Tobias
 
Hallo Chrissy,

du hast recht!

Punkt 1 : Disagio kann man mit dem FK oder EK verrechnen.
Punkt 2 : Der JÜ muss zum KFK hinzugezählt werden --> S.92 ganz oben.

Also nochmal, nun aber richtig 🙂

erste Zeile : Langfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 100.000
zweite Zeile : Kurzfristiges bilanzanalytisches Vermögen : 81.000 (UV1 + UV2 + ARAP - Disagio S.91) (auszuschüttender JÜ bleibt enthalten S.92 oben)
Bilanzvermögen insgesamt : 181.000
---------------------------------------
erste Zeile : Bilanzanalytisches EK : 60.000
zweite Zeile : Bilanzanalytisches FK langfristik: 50.000-Disagio 9.000 = 41.000
dritte Zeile : Bilanzanalytisches FK kurzfristig: 40.000 + PRAP + JÜ = 80.000 (PRAP - S.94 Absatz3) (JÜ S.92 oben)
Bilanzvermögen insgesamt : 181.000

Viele Grüße

Tobias


So habe ich das auch, bin ich froh. War mir gar nicht soo sicher. Vor allem mit dem JÜ. Danke für den Seitentipp!
 
Zu 3a)

hier würde ich sagen, dass das wichtigste Instrument der Bilanzpolitikanalyse das Bilanzpolitikprofil ist. Siehe hierzu Seite 83! Anhand dieser Seite lassen sich falls alle Fragen beantworten.

Die Strukuturbilanz ist meiner Meinung nach kein Instrument, da sie das Ergebnis der Bilanzpolitikanalyse ist.

Viele Grüße und gute Nacht ^^

Tobias
 
Genau das meinte ich. Dazu war ja der Kommentar wir sollen uns schon mal mit den Hinweisen auf Seite 2 (3?) auseinandersetzen. Ich vermute dass die Klausur so angelegt ist, dass uns in der Klausur für die Seite durchlesen keine Zeit bleibt... Aber vielleicht seh' ich auch zu schwarz.
 
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