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übrigens ist unsere EA die Klausur März 2012 des WS Rechnungslegung und Gewinnermittlung!
@walli84:
hier meine Bilanz. Vielleicht hilft dir das weiter...
Hallo Dracoserafina,
vielen Dank für die Veranschaulichung der Bilanz. Ich habe die Zahlen genau so, bis auf die GewinnRL.
Ich bin der Meinung, dass die Zuführung durch Aufdeckung der stillen Reserven nicht in die GewinnRL, sondern in die NeuberwertungsRL fließt. Somit müsste sich die GewinnRL um 4,6 bei der deiner Darstellung reduzieren und die NeuberwertungsRL um 4,6 steigen.
Viele Grüße
Sebastian
redet man in diesem thread nicht über aufgabe 2?
naja..hinter 1) a2) steht bei (Die Voraussetzungen des § 7 EStG sind nicht erfüllt.) Also kann ich abschreiben wie ich lustig bin. Da in der Aufgabe steht "möglichst niedriger steuerlicher Gewinn" ist doch alles geklärt.
Dracoserafina, danke für den Hinweis...
Habe für die Aufgabe 2e folgende 3 Buchungssätze gebildet und würde diese gerne mit euren Ergebnissen vergleichen:
1) Konzern-GuV an Firmenwert 1,612 (Firmenwert 8,06/Abschreibungsdauer 5 J.)
2) Konzern-GuV an Anlagen 0,2 (stille Reserven 1,2/Restnutzungsdauer 6 J.)
3) Ausgleichsposten f.A.a.G. an Konzern GuV 0,02 (10% der Abschreibungen für Anlagen gehören den Fremdgesellschaftern)
Leute, habt ihr die gleichen buchungssätze gebildet?
Dracoserafina, danke für den Hinweis...
Habe für die Aufgabe 2e folgende 3 Buchungssätze gebildet und würde diese gerne mit euren Ergebnissen vergleichen:
1) Konzern-GuV an Firmenwert 1,612 (Firmenwert 8,06/Abschreibungsdauer 5 J.)
2) Konzern-GuV an Anlagen 0,2 (stille Reserven 1,2/Restnutzungsdauer 6 J.)
3) Ausgleichsposten f.A.a.G. an Konzern GuV 0,02 (10% der Abschreibungen für Anlagen gehören den Fremdgesellschaftern)
Leute, habt ihr die gleichen buchungssätze gebildet?
Hallo,
ich habe hierzu noch zwei Fragen:
1. Wenn ich mir das Beispiel auf Seit 52 im Skript anschaue, wird hier auch die Abschreibung des Firmenwerts anteilig den Fremdgesellschaftern zugeordnet, also wieder dem Ausgleichsposten zugeführt. Warum hier nicht? Oder verstehe ich da etwas falsch?
2. Wieso werden bei den Anlagen eine Abschreibung nur auf die stillen Reserven, nicht aber auf den gesamten Wert der Anlagen vorgenommen?
Vielen Dank vorab.
LG
übrigens ist unsere EA die Klausur März 2012 des WS Rechnungslegung und Gewinnermittlung!
Hi,
wir müssen ja bei unseren Berechnungen den Rechtsstand 2010 heranziehen!!! (das kannst du auf der Seite des Lehrstuhls nachlesen) - also kannst du ganz normal degressiv abschreiben. Das solltest du auch, weil der degressive AfA-Satz in diesem Fall höher ausfällt als der lineare. Ich habe als Lösung einen Bilanzansatz von 236.437,5 - Hast du das auch?
Also ich frage mich ebenfalls, ob für die Buchungen in der Folgekonsolidierung auch die Vorräte einbezogen werden sollen.
Da diese verkauft werden, sind nach meinem Verständnis die stillen Reserven von 0,4 Mio.€ zum Stichtag nicht mehr im Unternehmen und sollten daher ebenfalls abgeschrieben werden.
Habt ihr das auch so?
@walli84:
hier meine Bilanz. Vielleicht hilft dir das weiter...
Hallo auch von meiner Seite...,
ich habe die Ergebnisse wie ihr auch...nur bei der 1 a1 habe ich auch die Wechselspesen mit eingerechnet. Wo steht, dass ich das nicht machen darf?
Zudem habe ich die allg. Verwaltungskosten mit dazu gerechnet... Darf ich durch das Bewertungswahlrecht doch, oder?
Gruß
Markus
Hat jemand die 2d schon??
übrigens ist unsere EA die Klausur März 2012 des WS Rechnungslegung und Gewinnermittlung!
Was Aufgabe 1 a2) angeht:
Aufgabe 2c):
Könnt Ihr mir bitte erklären, was in den Korrekturbuchungen weshalb so drin stehen muss?
Ich werde aus der alten EA nicht schlau.
Ich verstehe noch, dass der Gewinn noch erhöht wird um die stillen Reserven.
Aber auf welche Art und Weise der dann verteilt wird auf die einzelnen Posten des EKs... das versteh ich nicht...
Freue mich über Hilfe.
Hallo!
Die Wechselspesen gelten als Finanzierungskosten und sind somit nach meinem Erachten gleichzusetzen mit Fremdkapitalzinsen, welche nach §255, Abs.3 HGB nicht zu den Herstellungskosten gehören. Zwar wird hier namentlich auf Herstellungskosten verwiesen, aber meines Wissens gilt die herrschende Meinung, dass dieser Absatz sich ebenso auf Anschaffungskosten bezieht.
Welches Bewertungswahlrecht meinst Du bezüglich der Verwaltungskosten?
§255, Abs.1 HGB sagt: "...soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können".
Demzufolge gehören die allgemeinen Verwaltungskosten aus der Aufgabenstellung nicht dazu.
Oder habe ich irgendwas übersehen?
HI Alexus!
Ich habe noch die 0,4 Mio. aus den Vorräten abgeschrieben. Im Text steht, dass die verkauft werden,also muss man den Betrag auch wieder aus dem Anteil für die anderen und aus dem eigenen Jahresüberschuss raus rechnen.
@ Serafina: Vielen Dank für die Bilanz, habe ich auch so!
Zu Aufgabe 1: In dem Text steht 2011 also kann ich keine degresive Afa nehmen, würde ich sagen.
Hallo Zusammen,
also in der letzten EA wurden die Wechselspesen als Finanzierungskosten abgezogen.
Wenn ich das mache, komme ich aber nicht auf die 252.200, welche alle haben. Habt ihr die abgezogen oder nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße!
nabend zusammen, ich habe zu diesem semester auch neu hier begonnen! hallo allerseits! so mal eben zu den hochgeladenen bilanzen von Dracoserafina und Scarface: in der konzereröffnungsbilanz für die b-ag nehmt ihr bei anlagen beide 18,2! why why? 17 + zeitwert 5,3 sind 22,3! warum nehmt ihr den differenzwert aus buch- und zeitwert? vielleicht sind meine kenntnisse aus dem bachelor eingerostet, aber im skript etc steht klar zeitwert! kann mir das einer erklären?
woher weis ich, dass ich bei der 1b) 25% als Abschreibungssatz nehmen soll? Im Skript steht zwischen 20-30%. Bin mir nicht sicher, was jetzt richtig ist.Hab auch im 4.Jahr ein Wechsel zur linearen AfA
In der Aufgabenstellung steht: "Gehen Sie davon aus, dass es sich bei Ihren in Teilaufgabe a) (Anmerkung: gemeint ist c)) ermittelten Ergebnissen um die Vorarbeiten der Bilanz auf den 31.12.2012 handelt. (...)"
Für mich heißt das, dass alle Geschäftsvorfälle sind bereits berücksichtigt sind. Das trifft auch auf den Abgang der Vorräte zu.
Insofern brauchen die 0,4 Mio€ meiner Meinung nach nicht weiter berücksichtigt, d.h. nicht gesondert abgeschrieben werden.