EA's und Musterloesungen

N

Nikita28

Dr Franke Ghostwriter
Ich muss sagen, ich war etwas enttaeuscht ueber die Musterloesung zu der EA Strafrecht im Propaedeutikum.

Ich hab sie sehr ausfuehrlich gehalten, hab aber an zwei Stellen den Vermerk "Gutachtenstil beachten" und "zu oberflaechlich".
Wenn ich mir aber die Musterloesung anschau, ist das was ich geschrieben hab ja ein Roman.

Konkret gehts mir um folgendes:
Zur Frage der Notwehrhandlung des M und der Erforderlichkeit des Schienbeintritts hab ich u.a. geschrieben, dass zur Abwehr des A kein milderes, gleich geeignetes Mittel als der Tritt gegen das Schienbein moeglich war. Das Ausweichmanoever fuehrte laut SV nicht zum Erfolg. Es bestehen damit keine Zweifel an der Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung.

Daraufhin hab ich dann eben die o.g. Anmerkungen des Korrektors erhalten.

In der Musterloesung hingegen finden sich dazu ueberhaupt keine Ausfuehrungen. Da wurde die Erforderlichkeit lediglich bejaht.

Wie haette ich es denn noch besser beschreiben koennen????
 
Nikita28 schrieb:
Wenn ich mir aber die Musterloesung anschau, ist das was ich geschrieben hab ja ein Roman.

Die "Musterlösung" ist nur ein Lösungshinweis, und wird noch so erschöpfend geschrieben, wie die Studis es zu beantworten haben.
Somit ist sie fast immer kürzer, als das was man selber schreibt.
Ist ärgerlich, ist aber leider so.😉

Weiterhin kommt es auf den Korrektor an, die schauen besonders auf "Signalworte", die kommen müssen.

Ist halt eine Glückssache.
 
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