Freunde, habe ein schönes Beispiel im Internet entdeckt:
Ein Dieb stiehlt eine wertvolle Vase, nach 31 Jahren kommt er aus seinem Versteck. Der Eigentümer verlangt nun seine Vase auf der Grundlage von § 985 BGB. Der Dieb braucht aber die Vase nicht mehr herausgeben, weil der § 985 BGB der Verjährung unterliegt.
Also unterliegt das Eigentum doch der Verjährung!
Beste Grüße
Gary
Ein Dieb stiehlt eine wertvolle Vase, nach 31 Jahren kommt er aus seinem Versteck. Der Eigentümer verlangt nun seine Vase auf der Grundlage von § 985 BGB. Der Dieb braucht aber die Vase nicht mehr herausgeben, weil der § 985 BGB der Verjährung unterliegt.
Also unterliegt das Eigentum doch der Verjährung!
Beste Grüße
Gary