im Skript auf Seite 84 steht, dass für das Umlaufvermögen nach §4 Abs.3 S.4 EStG eine Aktivierungspflicht besteht. Also entweder ist im Skript ein Fehler oder ich les da was im Gesetz/Skript falsch. Laut Gesetz dürfen die AHK des in diesem Paragraphen genannten Umlaufvermögens erst bei Entnahme oder Zufluss des Veräußerungserlöses berücksichtigt werden. Oder meinen die das im Skript auch so? Ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch :confused