Einschreibung LLM

Dr Franke Ghostwriter
ich habe an einer deutschen Hochschule den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem 1. StEX abgeschlossen.
Zur Zeit bin ich zu einem Zweitstudium eingeschrieben und möchte dies auch gerne bleiben.
Jedoch habe ich nun gesehen, dass man, wenn man sich zum LLM einschreibt, nicht parallel als Ersthörende an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sein darf.
Fällt darunter auch das Zweitstudium? Müsste ich mich also erst Exmatrikulieren, um mich zu dem LLM-Studiengang an der FernUni Hagen einschreiben zu können?
 
Hallo,
ich habe an einer deutschen Hochschule den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem 1. StEX abgeschlossen.
Zur Zeit bin ich zu einem Zweitstudium eingeschrieben und möchte dies auch gerne bleiben.
Jedoch habe ich nun gesehen, dass man, wenn man sich zum LLM einschreibt, nicht parallel als Ersthörende an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sein darf.
Fällt darunter auch das Zweitstudium? Müsste ich mich also erst Exmatrikulieren, um mich zu dem LLM-Studiengang an der FernUni Hagen einschreiben zu können?

Nein, Du musst Dich nicht exmatrikulieren. Du kannst regulär Ersthörer an Deiner Hochschule bleiben und parallel als Studiengangszweithörer den LLM in Hagen studieren. Genauere Infos hat das Studierendensekretariat.
 
Hallo,
ich habe an einer deutschen Hochschule den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem 1. StEX abgeschlossen.
Zur Zeit bin ich zu einem Zweitstudium eingeschrieben und möchte dies auch gerne bleiben.
Jedoch habe ich nun gesehen, dass man, wenn man sich zum LLM einschreibt, nicht parallel als Ersthörende an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sein darf.
Fällt darunter auch das Zweitstudium? Müsste ich mich also erst Exmatrikulieren, um mich zu dem LLM-Studiengang an der FernUni Hagen einschreiben zu können?

Es kommt darauf an: Du schreibst ja, dass Du bereits das rechtswissenschaftliche Studium abgeschlossen hast. Daher vermute ich, dass Du derzeit in einem anderen Studiengang - außer Rechtswissenschaften - an einer deutschen Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben bist (z.B. Wirtschaftswissenschaften etc.).
Dann kannst Du Dich im LL.M. in Hagen als Studiengangszweithörer einschreiben.

Sofern Du jedoch in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, dürftest Du Dich nicht noch einmal in einen weiteren rechtswissenschaftlichen Studiengang einschreiben können.
 
Danke für die Antworten 🙂
Es ist richtig, dass ich Jura abgeschlossen habe. Bin nunmehr für Physik eingeschrieben, allerdings mehr aus Praktikabilitätsgründen 😉
Wenn ich mich dann in Hagen für den LLM als Zweithörer einschreibe, habe ich dann genau die gleichen Möglichkeiten wie als Ersthörer? Das bedeutet, ich kann den LLM genauso wie ein Ersthörer machen und abschließen?
Kommen dann auch nur die normalen "Ersthörergebühren" auf mich zu oder müsste ich dann noch irgendwelche weiteren Gebühren bezahlen?
 
Ersthöre oder Zweithörer macht in Hagen keinen Unterschied (mir ist jedenfalls noch keiner bekannt geworden).

Studiengebühren gibt es bis 2009 (wenn ich das recht im Kopf habe) erstmal nicht. Die Materialbezugsgebühren schon.

Viele Grüße,

Bernd
 
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