Erfolgreiches Bestehen von Modul 4 als Recht II für Wiwi anerkannt

Dr Franke Ghostwriter
nachdem ich festgestellt hatte, das die meisten wirtschaft-
wissenschaftlichen Module mit denen des BWL-Studiengangs
identisch sind, habe ich im Lehrstuhl zwecks Anerkannung
der Prüfungsleistungen aus dem Bachelor-Studiengang nach-
gefragt.

BGB I (Modul 2) = Anerkennung "Recht I für Wiwi" (vermutlich, weil
ich Recht I bereits vor mehreren Semestern mal geschrieben
habe)

BGB II (Modul 4) = Anerkennung "Recht II für Wiwi" - dies
wurde mir offiziell so vom Prüfungsamt mitgeteilt

Wenn man ein paar wirtschaftswissenschaftliches Klausuren
mehr schreibt, könnte man so locker an ein Vordiplom in
BWL kommen (sofern man auch bereit ist, sich in zwei
Studiengänge einzuschreiben). BWL I, BWL II, BWL III,
Makro, Mikro habe ich bereits, also fehlt mir noch
Statistik und die beiden Fächer Informatik und Mathe (hier
habe ich die alte Zulassung noch)

Gruß

Sandra
 
Sandra,

cool. Die FernUni scheint also dem BoL-Modul 4 eine Anerkennung für Recht für Wiwi II zuzusprechen, aber nicht umgekehrt. Ich schließe mal daraus, dass man seitens des Prüfungsamtes anscheinend der Auffassung ist, dass das BoL-Modul 4 grundsätzlich Recht für Wiwi II abdeckt, aber nicht umgekehrt. Finde ich etwas überraschend, da Recht für Wiwi II zumindest zu meiner Studienzeit u.a. auch Handels- und Arbeitsrecht enthielt und prüfungsrelevant war.

Viele Grüße
Dieter
 
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