Ersatz für Haushaltsgegenstände - Kurseinheit 3

Dr Franke Ghostwriter
Ersatz für Haushaltsgegenstände - KE 3

Hallo ihr lieben Mitstreiter,

nachdem nun klar ist, dass KE 3 mehr Relevanz als erwartet zukommen wird, komme ich nun auch zu dessen Wiederholung.

Dazu habe ich auch gleich mal eine Frage zu Seite 30:

In dem Fallbeispiel findet der § 1370 Anwendung, der meines Wissens nach zum 1.9.2009 aufgehoben wurde.
Wie ist die Rechtslage jetzt? Weiß da jemand was konkretes? Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass die hM eine dingliche Wirkung des § 1357 ablehnt. Somit würde in dem Fall die F aus rein sachenrechtlicher Sicht das Eigentum an der Kühlgefrierkombi erwerben, obwohl M den Kaufpreis zu zahlen hat.
Habe ich das richtig verstanden??? Hat jemand dahingehend andere Ergebnisse seiner Recherchen erhalten? Oder bin ich der erste, der gemerkt hat, dass § 1370 aufgehoben ist?

EDIT: Habe den Fall jetzt zu Ende gelesen und da steht doch tatsächlich im Skript, dass sich die Eigentümerstellung alleine nach §§ 929 ff geurteilt.
Das heißt für mich, dass F Eigentümerin wird, weil ihr wurde die Kombi übereignet wurde und M darf dafür zahlen.
Spitzen Rechtslage, aber so wird es sein. In diesem Fall zieht M den Kürzeren. Oder habe ich irgenwelche Ansprüche übersehen?



by heinereiner
 
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