Mir ist eine Fallkonstellation aufgefallen bei der ich leider keine eindeutige Lösung gefunden habe, vielleicht könnt ihr mir eure Gedanken dazu mitteilen
😉
Also:
nach §999 kann der Besitzer für seinen Vorbesitzer, dessen Rechtsnachfolger er geworden ist Verwendungsersatz verlangen.
Dieses hat nach meiner Recherche damit zu tun dass angenommen wird der aktuelle Besitzer hätte die Verwendungen vom Vorbesitzer ja bei Kauf mitbezahlt, deswegen sein Anspruch.
ABER:
Wie seht ihr diese Konstellation wenn der aktuelle Besitzer nicht gekauft sondern geschenkt bekommen hat? Dann würde m.E. die o.g. Argumentation ins Leere laufen und der Anspruch auf Verwendungsersatz für die Verwendungen des Vorbesitzers verneint werden.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für eure Überlegungen, das lässt mir sonst keine Ruhe :gruebel:
Gruß,
Orange
😉
Also:
nach §999 kann der Besitzer für seinen Vorbesitzer, dessen Rechtsnachfolger er geworden ist Verwendungsersatz verlangen.
Dieses hat nach meiner Recherche damit zu tun dass angenommen wird der aktuelle Besitzer hätte die Verwendungen vom Vorbesitzer ja bei Kauf mitbezahlt, deswegen sein Anspruch.
ABER:
Wie seht ihr diese Konstellation wenn der aktuelle Besitzer nicht gekauft sondern geschenkt bekommen hat? Dann würde m.E. die o.g. Argumentation ins Leere laufen und der Anspruch auf Verwendungsersatz für die Verwendungen des Vorbesitzers verneint werden.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für eure Überlegungen, das lässt mir sonst keine Ruhe :gruebel:
Gruß,
Orange