ex nunc oder ex tunc Kurseinheit 3 Seite 100

Dr Franke Ghostwriter
ex nunc oder ex tunc, KE 3 Seite 100

Hallo zusammen,

ich weiß gerade nicht, ob ich im letzten Absatz der Seite 100, in dem die Gegenauffassung diskutiert wird, einen Denkfehler habe, oder ob es sich um einen Tipfehler handelt.

Ich verstehe II, Anspruch auf Rückübereignung des Grundstücks so, dadie Widerverheiratungsklausel so, dass nach herrschender Meinung die Wirkung der Vorerbschaft und damit der Verfügungsbeschränung ex nunc, also mit dem Zeitpunkt der Widerverheiratung eintritt.
Die Gegenauffassung geht hingegen von einer Rückwirkung auf den Tod des Erstversterbenden aus, so dass die Verfügungsbeschränkung (sofern keine abweichende testamentarische Anordnung besteht) doch eigentlich ex tunc wirken müsste. Im Skipt steht jedoch hier ex nunc.

Wo liegt das Problem, bei mir oder im Skript?

Gruß

Claudia
 
Claudia,

falls sich deine Frage auf den letzten Absatz auf Seite 100 bezieht, würde ich euch zustimmen. Dort müsste "ex tunc" stehen.
Anders macht das doch auch keinen Sinn. Warum würde sie sonst als befreite Vorerbin bezeichnet, wenn erst ab der Wiederverheiratung Vorerbin werden würde. Sie kann ja nur befreite Vorerbin sein, wenn sie rückwirkend auf den Erbfall (also ex tunc) zur Vorerbin werden würde.

by heinereiner
 
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