Externer Effekt - Coase

Dr Franke Ghostwriter
Externer Effekt - Coase

Lese gerade zum x-ten Male das Coarse Theorem. Wenn ich nun Abbildung 2.2.-2 anschaue, ist es eigentlich möglich, die Kosten der beiden Richtungen (LF/VR) durch Integralbildung (unter der EGK-Kurve bzw. unter der MBZ-PGK-Kurve) zu berechnen? Wären dann durch die Asymmetrie die Kosten des Verursachers für VR > die Zahlung, die unter LF der Geschädigte zu tragen hat, um auf die gleiche Menge X** zu kommen?

Steht so nicht im Skript, ich weiss, wird also auch nicht drankommen, aber mal so verständnishalber.....

Gruß, Angela
 
Also, Integral - klar, das gibt dann die "echten" Kosten. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, geht es darum, ob das Integral der EGK von x* bis x**, was unter der laissez faire Regel die Geschädigten maximal zahlen <>= dem ist, was unter der Verursacherregel die Schädiger maximal zahlen, wobei es sich dabei um das Integral unter MZB-PGK von 0 bis x** handelt. In der Abbildung ist die Fläche unter MZB-PGK von 0 bis x** tatsächlich viiiel größer als die unter EGK von x**bis x*. Allerdings handelt es sich ja um Verhandlungen (siehe in der Kurseinheit ab S.42). Wer wie viel erhält/bezahlt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. wichtig ist nur die Erkenntnis: es gibt je nach Regel Verhandlungsspielraum zwischen 0 und x** und x* und das Verhandlungsende ist bei x** bzw. MZB-PGK=EGK bzw. MZB=EGK+PGK erreicht. Die tatsächliche Höhe einer Zahlung kann man nur bei einer Aufgabe mit konkreten Zahlen errechnen. Hier könnte dann auch eine Aufteilung des Verhandlungsgewinns errechnet werden bzw. wer genau wie viel erhält.
 
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