Fehleranalyse durch Dritte - Mängelbehebung
Ich ersuche um Unterstützung bei folgender Frage:
Darf der Kunde die Fehleranalyse eines Zukaufproduktes durch Dritte vornehmen lassen?
Hintergrund: um den Fehler einzugrenzen bzw. um den Nachweis zu erbringen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war (und somit der Anspruch auf Mängelbehebung erhoben werden kann), muss - 6 Monate nach Übergabe - der Kunde beweisen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Der Kunde allein bringt den Nachweis nicht zustande, er beauftragt ein Fachinstitut mit der Fehleranlayse - über ein Produkt von seinem Lieferanten. Ist es erlaubt? Unter welchen Bedingungen (Auferlegung Geheimhaltungsverpflichtung?)
Danke. Regina
Ich ersuche um Unterstützung bei folgender Frage:
Darf der Kunde die Fehleranalyse eines Zukaufproduktes durch Dritte vornehmen lassen?
Hintergrund: um den Fehler einzugrenzen bzw. um den Nachweis zu erbringen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war (und somit der Anspruch auf Mängelbehebung erhoben werden kann), muss - 6 Monate nach Übergabe - der Kunde beweisen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Der Kunde allein bringt den Nachweis nicht zustande, er beauftragt ein Fachinstitut mit der Fehleranlayse - über ein Produkt von seinem Lieferanten. Ist es erlaubt? Unter welchen Bedingungen (Auferlegung Geheimhaltungsverpflichtung?)
Danke. Regina