also, es ist ja mittlerweile bekannt, dass es einen neuen Recht Kurs gibt.
So weit ich hier gelesen habe hat man im September 2007 das letzte Mal die
Möglichkeit Klausuren der alten Kurse Recht 1 und Recht 2 zu schreiben.
Sehe ich das soweit richtig?
Ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe in Recht 1 schon zwei Klausurversuche hinter mir und bin durchgefallen. Was ist nun wenn ich mich entscheide Recht 1 ein drittes Mal zu schreiben? Wenn ich dann möglicherweise wieder nicht bestehe, hätte ich dann dennoch die Möglichkeit einfach den neuen Rechtkurs zu schreiben? Weil, so wie ich gehört habe sollen Fehlversuche nicht angerechnet werden!
Kann mir da bitte jemand helfen?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!!!
Bis dann
Diana
So weit ich hier gelesen habe hat man im September 2007 das letzte Mal die
Möglichkeit Klausuren der alten Kurse Recht 1 und Recht 2 zu schreiben.
Sehe ich das soweit richtig?
Ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe in Recht 1 schon zwei Klausurversuche hinter mir und bin durchgefallen. Was ist nun wenn ich mich entscheide Recht 1 ein drittes Mal zu schreiben? Wenn ich dann möglicherweise wieder nicht bestehe, hätte ich dann dennoch die Möglichkeit einfach den neuen Rechtkurs zu schreiben? Weil, so wie ich gehört habe sollen Fehlversuche nicht angerechnet werden!
Kann mir da bitte jemand helfen?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!!!
Bis dann
Diana