Fixgeschäft - absolut - relativ

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Frank1807

Dr Franke Ghostwriter
Fixgeschäft - absolut - relativ

Hallo,

ich habe eine inhaltliche Frage zum Kurs BGB II:

Worin liegt der genaue Unterschied zwischen einem relativen und einem absoluten Fixgeschäft wie in Heft Nr. 2 leider nur grob angedeutet ?

Gruß und Danke für die Hilfe

Christian Peter
 
Christian,

soweit ich weiß, ist der Unterschied wie folgt begründet.

1) Absolutes Fixgeschäft

Bei einem sogenannten absoluten Fixgeschäft ist die Einhaltung der Leistungszeit derart wesentlich, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann, z.B. Reisevertrag. Bei Nichteinhaltung der Frist bestimmen sich die Rechtsfolgen nach den Vorschriften der Unmöglichkeit.

2) Relatives Fixgeschäft

Bei einem sogenannten relativen Fixgeschäft führt die Nichteinhaltung der Leistungszeit nicht zur Unmöglichkeit des Vertrages. Dem Gläubiger steht aber ein Rücktrittsrecht gemäß § 361 BGB zu.

Ob ein absolutes oder ein relatives Fixgeschäft vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln.

Gruß
Kirsten
 
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