Frage agb

Dr Franke Ghostwriter
Hätte mal eine Frage und zwar hat meine freundin sich auf irgendso einer kochrezepteseite angemeldet und nun soll sie 39€ für den mist bezahlen...
in den agb bin ich dann irgendwo doch drauf gestossen daß ein entgelt verlangt wird(hat sie sich natürlich nicht alles durchgelesen 🙁 )
hat noch ne chance da irgendwie rauszukommen(widerspruchsfrist von einem monat ist vorbei) oder nicht???
ist das nicht eine art von einer überraschende klausel?man kann ja nicht unbedingt damit rechenen das man zur nutzung con kochrezete mit so gesalzenen gebühren rechenen muss oder?
hier ist der link zu der seite

https://www.kochrezepte-server.com


bin dankbar für alle hilfe

MFG christian
 
Das Prüfschema, ob die AGB´s wirksamer Bestandteil eines Vertrages geworden sind lautet:

1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich § 305 Abs. 1 BGB
2. Einbeziehung der AGB § 305 Abs. 2
3. Vorrangige Individualabrede § 305 b
4. Überraschende Klauseln § 305 c BGB
5. Inhaltskontrolle § 307 Abs. 3 BGB
6.Unwirksamkeit § 309 BGB und dann § 308 BGB

Das es sich um AGB´s handelt steht wohl fest. Deine Freundin hat ausdrücklich zugestimmt durch ankreuzen, sie konnte auch in zumutbarer Weise von den AGB´s Kenntnis nehmen. Der Preis für das 3 Monats ABO steht ausdrücklich auf den Anmeldeformular. Eine überraschende Klausel kann ich auch nicht sehen - Geld für Leistung (Bereitstellung von Rezepten) ist doch normal.
Und der Preis ist auch nicht so übertrieben - Kauf Dir mal ein Kochbuch...

Meine Meinung (keine Rechtsberatung 🙂 ) leider Pech gehabt. Beim nächsten Mal besser lesen.
 
hätte mal eine Frage und zwar hat meine freundin sich auf irgendso einer kochrezepteseite angemeldet und nun soll sie 39€ für den mist bezahlen...
in den agb bin ich dann irgendwo doch drauf gestossen daß ein entgelt verlangt wird(hat sie sich natürlich nicht alles durchgelesen 🙁 )
hat noch ne chance da irgendwie rauszukommen(widerspruchsfrist von einem monat ist vorbei) oder nicht???
ist das nicht eine art von einer überraschende klausel?man kann ja nicht unbedingt damit rechenen das man zur nutzung con kochrezete mit so gesalzenen gebühren rechenen muss oder?
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bin dankbar für alle hilfe

MFG christian


Hallo Christian,

schau dir doch mal die folgenden Links an:

https://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

https://www.jugendnetz.de/direct/forum.jugendnetz.de/index.php?showtopic=2474

https://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/


Grüße
Ute
 
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