Frage an Eliza und Anna-dMd
Reform des Grundstudium Recht I und II
Hallöchen
Auf den FUniseiten habe ich gelesen, dass Recht I und II zusammengefaßt werden zu Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts.
Dort steht unter anderem: Ab März 2007 besteht dann erstmalig die Möglichkeit, den rechtswissenschaftlichen Teil nach der neuen Bestehensregelung durch das Teilgebiet „Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts“ auszugleichen.[/COLOR]
Heißt das jetzt für mich, dass ich im nächsten Semester erst gar nicht mit Recht I anzufangen brauche sondern sofort den neuen Rechtkurs belege?
Oder kann der neue Rechtkurs erst im übernächsten Semester belegt werden?
Könnt Ihr ein bißchen Licht ins Dunkel bringen? Ich wollte eigentlich im nächsten Semester mit Recht I anfangen, aber wenn ich anstatt zwei nur eine Klausur (wenn auch mit vielleicht mehr Aufwand) schreiben brauche, mache ich das doch lieber.
Vielen Dank.
Gruß
moonsoul
Reform des Grundstudium Recht I und II
Hallöchen
Auf den FUniseiten habe ich gelesen, dass Recht I und II zusammengefaßt werden zu Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts.
Dort steht unter anderem: Ab März 2007 besteht dann erstmalig die Möglichkeit, den rechtswissenschaftlichen Teil nach der neuen Bestehensregelung durch das Teilgebiet „Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts“ auszugleichen.[/COLOR]
Heißt das jetzt für mich, dass ich im nächsten Semester erst gar nicht mit Recht I anzufangen brauche sondern sofort den neuen Rechtkurs belege?
Oder kann der neue Rechtkurs erst im übernächsten Semester belegt werden?
Könnt Ihr ein bißchen Licht ins Dunkel bringen? Ich wollte eigentlich im nächsten Semester mit Recht I anfangen, aber wenn ich anstatt zwei nur eine Klausur (wenn auch mit vielleicht mehr Aufwand) schreiben brauche, mache ich das doch lieber.
Vielen Dank.
Gruß
moonsoul